zu setzen - nach 30, 40,50,100,200,500 oder erst nach 1.000 oder 2.000 Jahren? Und insbesondere: Besteht denn in Europa eine sog. Sippenhaft? Was ist mit den vielen Menschen aus Europa, die sich hier in Deutschland eine Existenz aufgebaut haben und oftmals ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben - sollen die Deiner Meinung auch dafür bezahlen? Von den damaligen Verbrechern lebt doch kaum einer mehr - und wenn doch, dann aber nicht in Deutschland.
Überdies besteht doch das sog. "Deutsche Reich" nicht mehr! Teile des früheren "Deutschen Reiches" gehören inzwischen auch zu anderen europäischen Ländern, wie z. B. Polen. Sollen die sich jetzt auch an den Reparationen beteiligen müssen? Du siehst, der Sachverhalt ist nicht ganz so einfach. Die Länder hatten doch genug Zeit gehabt, ihre Ansprüche geltend zu machen. Und das haben sie zu großen Teilen im Übrigen getan und wurden entsprechend vorhandener Möglichkeiten in der Vergangenhei auch entschädigt.
Die Verjährung für Straftaten beträgt hierzulande im Regelfall 10 Jahre, bei besonders schweren Verbrechen kann sie bis zu 30 Jahre betragen. Lediglich bei Mord gibt es keine Verjährung. Nun, ganz wichtig für Dich: Zu bestrafen sind immer nur die Täter selbst, nicht ein ganzes Volk, das keine solche Taten begangen hat! |