Ein Einsatz des USK gegen einen Griller in München eskaliert: Die Polizisten malträtieren den Mann vor laufender Kamera - doch vor Gericht wird nur er verurteilt. Grossbild Mit einer Videokamera filmte die Polizei ihren Einsatz am Feringasee. (Foto: oh) Die Bilder sind schockierend. Sie zeigen mehrere Polizisten, die auf einem halbnackten Mann knien. Sie pressen seinen Körper auf einen Kiesweg, Kopf und Hals liegen auf einer Bordsteinkante. Der Mann stöhnt vor Schmerzen, er windet sich und sucht der Umklammerung zu entgehen. Bei jeder Bewegung ruft der Beamte, der dies alles auf Video aufnimmt: "Da, schon wieder eine Widerstandshandlung" - und filmt weiter. Schließlich wird der Mann auf die Knie gezerrt, die Hände hinter dem Rücken gefesselt muss er in die Kamera blicken. Es ist ein entwürdigendes Schauspiel. Der Mann ist nicht etwa ein Schwerverbrecher. Er hat lediglich da gegrillt, wo es nicht erlaubt ist. Und er hat nicht sofort seinen Ausweis hergezeigt. Jan A., 46, ist gebürtiger Pole, lebt aber schon rund zwei Jahrzehnte in München und hat einen deutschen Pass. Er arbeitet als selbständiger Handwerker, mit der Justiz hatte er noch nie in seinem Leben zu tun. Jetzt sitzt er auf der Anklagebank im Amtsgericht, nervös und angespannt. Am 10. April dieses Jahres grillt er mit der Familie am Feringasee. Die bösen Späße einer Sondereinheit Es ist Karfreitag, ein Tag mit "Superwetter", wie sich Polizist Florian B. erinnert. "An solchen Tagen haben wir 15.000 Leute da", sagt er. Die Polizei will kontrollieren, ob niemand in den ausgeschilderten Verbotszonen grillt - ein hoffnungsloses Unterfangen. Florian B. macht per Megaphon Durchsagen, doch nur wenige Griller reagieren. Daraufhin fordert er Hilfe an. Ein Zug mit etwa 25 Mann vom Unterstützungskommando (USK) rückt an, eine Spezialeinheit der Bayerischen Polizei, die im Ruf steht, nicht gerade zimperlich zu sein. [...gekürzt...] Eine empörte Passantin kommt hinzu, ruft: "Bitte lassen sie den Mann los. Ich bin Münchner Bürgerin." Die Polizisten verscheuchen sie: "Sie stören eine Amtshandlung." Die Personalien der Frau wurden nicht aufgenommen. "Das war doch nur eine G'schaftlhuberin", kanzelt ein Polizist die bis heute unbekannte Zeugin im Prozess ab. Ein USK-Beamter erleidet bei der Aktion eine Daumen-Stauchung. Die Anklage gegen Jan A. lautet daher nicht nur auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, sondern auch auf vorsätzliche Körperverletzung. Die Verteidiger Julia Weinmann und Andreas Fuchs sind entsetzt. Solch "brutale Gewalt von Polizisten" habe sie noch nie gesehen, sagt Weinmann. Warum man den Hals des Wehrlosen noch extra auf eine Bordsteinkante presse? Wo die sechs Sekunden Filmmaterial seien? Wie ein auf dem Kiesboden fixierter und vor Schmerzen stöhnender Mann überhaupt noch Anweisungen erfüllen könne? "Ich möchte da nicht liegen", sagt sie. www.sueddeutsche.de/muenchen/219/497523/text/ ----------- Happiness is when: What you think, what you say, and what you do are in Harmony. |