Mal ein paar Beispiele: (Palästina)
Die UNO-Resolution 194 verlangt die Repatriierung der palästinensischen Flüchtlinge oder ihre Entschädigung. Die Resolutionen 242 und 338 fordern den Rückzug der Israeli aus den 1967 besetzten Gebieten. Ferner ist in der Resolution 181 eine internationale Verwaltung für Jerusalem vorgesehen.
Resolution 1441 ist bewußt schwammig formuliert. Um das Recht für einen Militäreinsatz daraus abzuleiten, oder aus den Resolutionen, auf die 1441 Bezug nimmt, muß man sich aber schon sehr verbiegen.
Dazu mal ein Zitat von Graefrath: "Die Absurdität der Theorien, daß eine Verletzung der Resolution 687 zur Wiederaufnahme der Feindseligkeiten berechtige, wurde u. a. bereits 1998 von Thomas Franck, einem der bekanntesten amerikanischen Völkerrechtler, nachdrücklich unterstrichen. Er erklärte, wenn man nach all dem, was nach Beendigung der Feindseligkeiten unter UN-Aufsicht im Irak geschehen sei, noch behaupten wolle, daß die UN nicht das Heft in der Hand habe ... und daß noch immer unter Berufung auf die Resolution 678 jedes Mitglied der Vereinten Nationen volle Freiheit habe, jederzeit militärische Gewalt gegen den Irak anzuwenden, sobald es der Meinung sei, es liege eine Verletzung der Bedingungen vor, die durch die Resolution 687 gestellt wurden, so würde das das gesamte UN-System zum Narren machen."
Aber bear45, vielleicht sind die USA ja jetzt auf dem Weg, alle UN-Resolutionen mit amerikanischen Mitteln durchzusetzen. Ob es dann gleich mit Palästina weitergeht und die Israelis ein Ultimatum bekommen? Deutschland könnte dann ggf. bombardiert werden, weil wir ja unsere Patriot-Raketen an Israel ausleihen. Na gut, das geben die Resolutionen nicht her. Aber vielleicht ein hübsches kleines Embargo?
R. |