Am 18. Mai 1992 wurde Leutheusser-Schnarrenberger als Bundesministerin der Justiz in die von Bundeskanzler Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen. Am 14. Dezember 1995 kündigte sie aus Protest gegen die geplante akustische Wohnraumüberwachung im Rahmen des Großen Lauschangriffs, der von ihrer Partei in einer Mitgliederbefragung befürwortet worden war, ihren Rücktritt an und schied am 17. Januar 1996 aus dem Amt aus.
Durch das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Einfügung der Absätze 3 bis 6 in Art. 13 Grundgesetz wurde der Große Lauschangriff im Januar 1998 vom Bundestag und im März 1998 vom Bundesrat beschlossen. Mit Gerhart Baum und Burkhard Hirsch erhob Leutheusser-Schnarrenberger daraufhin Verfassungsbeschwerde. Durch Entscheid vom 3. März 2004 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass der Große Lauschangriff teilweise gegen die Menschenwürde verstößt und deshalb verfassungswidrig ist[3]
Ende 2007 erhob sie vertreten durch Hirsch ebenfalls wie Baum Verfassungsbeschwerde auch gegen die Vorratsdatenspeicherung, die von der Großen Koalition im November 2007 beschlossen worden war.[4]
Nach der Bundestagswahl 2009 wurde sie am 28. Oktober 2009 erneut als Bundesjustizministerin berufen, dieses Mal in die von Angela Merkel geführte Bundesregierung.
Ende Januar 2010 hatte der Rektor des katholischen Gymnasiums Canisius-Kolleg Berlin bestätigt, dass dort über Jahrzehnte hinweg Schüler von Lehrern sexuell missbraucht worden waren [5]. In den folgenden Wochen wurden zahlreiche weitere Missbrauchsfälle an deutschen katholischen Einrichtungen öffentlich. Daraufhin forderte Leutheusser-Schnarrenberger am 23. Februar 2010 in einem Fernseh-Interview: „Kindesmissbrauch ist ein Offizialdelikt, und da können nicht andere darüber entscheiden, ob dieses Delikt verfolgt wird oder nicht. Und dann muss es eben andere Richtlinien geben. Ich glaube es ist vorbei, zu versuchen, solche Richtlinien zu rechtfertigen. Über 120 Missbrauchsfälle allein in den letzten wenigen Wochen, und es ist ja wohl zu befürchten, dass es immer mehr werden. Und deshalb muss natürlich sofort die Staatsanwaltschaft informiert werden, und es muss aufgeklärt werden - im Interesse der katholischen Kirche“[6]. Die Justizministerin nahm dabei Bezug auf die Leitlinie der Deutschen Bischofskonferenz von 2002, wonach die Staatsanwaltschaft lediglich „ggf.“ und „je nach Sachlage“ und erst dann einzubeziehen ist, wenn kircheninterne Untersuchungen den sexuellen Missbrauch bereits „erwiesen“ hatten.[7] Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, warf ihr am selben Tag falsche Tatsachenbehauptungen vor und stellte ihr ein Ultimatum von 24 Stunden zur Korrektur ihrer Interviewäußerungen.[8] Der Sprecher von Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte daraufhin, es sei „ein wenig ungewöhnlich, einem Mitglied der Bundesregierung eine Frist für eine Antwort zu setzen“. Nach einem Telefonat mit Merkel und dem Angebot von Leutheusser-Schnarrenberger zu einem Gespräch nahm Zollitsch das Ultimatum zurück.[9]
Am 2. März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form, welche Leutheusser-Schnarrenberger nunmehr als Bundesministerin formal mit zu vertreten hatte, für verfassungswidrig.
Leutheusser-Schnarrenberger engagiert sich seit 2004 als Stiftungsbeirätin der Stiftung Pro Justitia. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der Theodor-Heuss-Stiftung und Mitglied im Board of Advisors der Global Panel Foundation sowie Mitglied des Beirats der Humanistischen Union. Sie gehörte zu den Unterstützerinnen von Alice Schwarzers PorNO-Kampagne, die eine Durchsetzung des Verbots der Pornographie anstrebt. Leutheusser-Schnarrenberger war aktives Mitglied der Mindener Stichlinge, Deutschlands ältestem aktiven Amateurkabarett.
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