Finanzamt kann für Auskünfte zur Steuer Gebühr verlangen
Berlin (dpa/gms) - Finanzämter dürfen künftig für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige Gebühren verlangen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.
Eine entsprechende Neuregelung sehe das Jahressteuergesetz 2007 vor, das vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen worden ist. Vorgeschlagen hatte die Gebührenpflicht der Bundesrat, der dem Gesetz jetzt noch zustimmen muss. Dass er es ablehnt, sei nicht zu erwarten.
Die neue Gebühr ist laut NVL vom Antragsteller vorab zu begleichen und richte sich nach dem Gegenstandswert, den der Steuerpflichtige selbst zu ermitteln habe. Kann der Wert nicht bestimmt werden, greife eine Zeitgebühr. Diese beträgt nach Angaben des Verbandes 50 Euro je angefangene Stunde und mindestens 100 Euro. Unverbindliche Auskünfte, bei denen Steuerpflichtige jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Richtigkeit haben, sollen dagegen weiterhin gebührenfrei bleiben.
In der Begründung zur Einführung der Gebührenpflicht heißt es laut NVL, dass auf Grund der Kompliziertheit des Steuerrechts auch mit einer steigenden Zahl von Anträgen zu rechnen sei. Dies wiederum führe zu einem erheblich höheren Arbeitsaufwand. Da es sich bei Auskünften um eine Dienstleistung handele, sei die Gebühr rechtens.
Gerade vor dem Hintergrund der erst kürzlich beschlossenen Einschränkung des Abzugs von Steuerberatungskosten kritisiert der Verband die Gebührenpflicht: Das Steuerrecht werde immer komplizierter, und viele Menschen seien auf Rat angewiesen. Verbindliche Auskünfte des Finanzamtes dürften nicht kostenpflichtig sein, denn schließlich gehe es darum, die Auffassung der zuständigen Finanzbehörde zum eigenen Besteuerungssachverhalt zu erfahren.
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