Sahara-Geiseln müssen für Befreiung zahlen | | (korrigiert Kodierung) Berlin, 19. Aug (Reuters) - Den deutschen Sahara-Geiseln dürfte nach ihrer Heimkehr eine Rechnung für ihre Befreiung ins Haus stehen. Das Konsulargesetz schreibt vor, dass Konsularbeamte hilfsbedürftigen Deutschen helfen sollen, erklärt aber ausdrücklich: "Der Empfänger ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet. Die Ersatzpflicht trifft neben ihm auch seine Verwandten und seinen Ehegatten im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht. Die Verpflichtung zum Ersatz geht auf die Erben über. Die Haftung der Erben beschränkt sich auf den Nachlass." Auch in den Hinweisen des Ministeriums für Reisende wird auf mögliche Kosten einer Hilfe hingewiesen: Eine Auslandsvertretung könne, "wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren", heißt es unter www.auswaertiges-amt.de. "Bei einer eventuellen Evakuierung von Deutschen aus einer gefährlichen oder gar lebensbedrohlichen Situation hat die Rettung der Gefährdeten oberste Priorität. Auf Grund geltender zwingender Rechtsvorschriften müssen die Kosten der Evakuierung später von den Empfängern der Hilfe zurückgefordert werden." Dem Auswärtigen Amt sei bekannt, dass dieser Umstand "bei Betroffenen gelegentlich auf Unverständnis stößt". BOSBACH RENNT OFFENE TÜREN EIN Insofern sind die Äußerungen des außenpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Gert Weisskirchen, oder des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach, nach der Freilassung der Sahara-Geiseln kaum mehr als eine Beschreibung der Rechtslage. "Wer sich leichtfertig und um des Nervenkitzels willen in Gefahr bringt, muss auch damit rechnen, dass er an den Kosten für die Rettung beteiligt wird", sagte Bosbach der "Financial Times Deutschland". Ein Tourist könne etwa nicht durch Afghanistan reisen "in der Erwartung, dass die Allgemeinheit die Kosten trägt, wenn etwas passiert". Reisende missachteten zunehmend die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, und dies könne der Staat nicht hinnehmen. Zwar gibt es eine explizite Reisewarnung Deutschlands für Afghanistan sowie Irak, Kongo, Liberia und ein halbes Dutzend andere Länder, aber eben nicht für Algerien. Und ohnehin spielt die Frage, ob es sich bei der Fahrt der Sahara-Touristen über die so genannte dortige Gräberpiste um eine riskante Reise handelte, bei der Erstattung nicht zwingend eine Rolle. Das Auswärtige Amt wollte sich am Dienstag zunächst nicht zu möglichen Forderungen äußern. SPIELRAUM BEI DER HÖHE DER RECHNUNG Offenbar gibt es aber einen breiten Spielraum für deren Festsetzung. Dies deutete der außenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Ludger Volmer, der als Staatsminister während der Geiselnahme auf der philippinischen Insel Jolo für die deutsche Seite verhandelte, bereits an. "Die Entführten leisten einen gewissen Eigenbeitrag. Im Falle Jolo war das aber damals so dimensioniert, dass das für die betroffene Familie gut zu verkraften war, und bestimmte Kosten wären der Staatskasse ohnehin angefallen. Die hat man dann natürlich nicht extra noch in Rechnung gestellt", sagte Volmer im Deutschlandfunk. dob/kps |
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