Reformen müssen her – aber Richtige!
Ich habe hier im Forum schon oft über die aktuellen politischen Entscheidungen beklagt. Dabei möchte ich nicht nur meckern, sondern auch einen konstruktiven Vorschlag machen, wie ich es mir besser vorstelle. Gerne möchte ich mit euch meine Ansicht diskutieren. Könnten wir dabei aber bitte fair bleiben? Es ist ziemlich einfach längere Ausführungen unfair zu zerreißen. Da werden Passagen aus dem Zusammenhang gerissen, etwas anders beleuchtet, und schon ist die Fehlinterpretation ganz leicht. Nein, ich bevorzuge wirklich konstruktive Vorschläge was man noch besser machen könnte. Und ganz klar, mein Vorschlag ist nicht perfekt, er kann auf jeden Fall noch verbessert werden.
Eine Veränderung unseres aktuellen Systems, bzw. der Steuer- und Abgabengesetze kann natürlich nicht für alle Interessengruppen nur Vorteile haben. Das ist einfach nicht möglich. Das wäre die „Eier legende Vollmilch-Sau“, und wenn das so einfach wäre, dann hätten wir diese Regeln sicherlich schon.
Was sind meine Kernüberzeugungen? Hier:
•§So wenig staatliche Regulierung wie möglich. Eigenverantwortung für jeden, die Staatsquote die bei uns in Deutschland muss sinken!
•§Niedrige Steuern die eine hohe wirtschaftliche Aktivität ermöglichen und Investitionsanreize schaffen.
•§Einfachheit über alles. Lieber kleinere Schwächen in Kauf nehmen, dafür für eine Sache nur eine Regelung ohne Sondervorschriften, als ein riesiger Regel-Katalog.
Wenn ich mir die Politik der letzten 8-12 Jahre anschaue sehe ich nicht die dringend notwendigen Reformen. Probleme wie die „Rentenlücke“ werden nicht wirklich bewältigt. Es gibt nur kleinere Anpassungen hier und da. Sei es die eher missglückte Einführung der Riester-Rente, oder die fortlaufende Erhöhung der Rentenbeiträge, oder gar die Einführung einer Zusatzsteuer wie die Ökosteuer um die Rentenkassen zu füllen. Um Missverständnisse zu vermeiden. Ich bin für einen Maßvollen Einsatz von fossilen Rohstoffen. Und die Öko-Steuer an sich finde ich gar nicht so schlimm. Die Wirkung ist absolut positiv zu bewerten, in Deutschland wird weniger Treibstoff verbraucht! Allerdings habe ich meine Probleme mit den genannten Absichten, und den tatsächlichen Zielen. Nämlich die Quersubventionierung der Rentenkassen. Dann bitte mit offenen Karten spielen. Mineralölsteuer erhöhen, oder auch das Kind Ökosteuer nennen, und parallel sagen die Rentenkassen sind leer, wir müssen da Steuern reinkippen. Aber Renten und Ökosteuer, das hat keinen direkten Zusammenhang. Und ob es jetzt die Euros von der Ökosteuer sind, oder ganze „normale“ Steuern dürfte den Rentenkassen und den Rentnern ziemlich egal sein.
Meine Eckvorstellungen für ein einfaches System in Deutschland wären:
Einkommenssteuer:
•§Grundfreibetrag pro Arbeitnehmer 8.000 € im Jahr, keine Steuern unterhalb dieser Grenze
•§Zwischen 8.000,01 € und 24.000 € Steuersatz von 15%
•§Zwischen 24.000,01 € und 48.000 € Steuersatz von 25%
•§Über 48.000 € Steuersatz von 35%
Für Ehepaare natürlich jeweils doppelte Grenzen, wenn sie zusammen veranlagt werden. Absetzen kann man dann nichts mehr. Kein Kilometergeld. Keine Briefmarken. Keine Bücher, nichts. Jeder muss selber entscheiden, welche Investitionen er tätigt um seiner beruflichen Zukunft zu nützen. Das gilt auch für die Entfernung zum Job, etc. etc. Vereinfacht die Steuerklärung natürlich um 99%. Und die Steuern oben, die kann jeder zahlen. Da braucht man sich nicht durch irgendwelche Kosten gesund rechnen.
Sozialversorgung:
•§Einführung von Bürgergeld
Jeder Bundesbürger (deutscher Staatsangehörigkeit) hat ab dem 18 Lebensjahr Anspruch auf Bürgergeld. Das Bürgergeld beträgt 600 € pro Monat und wird gemäß der Inflation jährlich angepasst. Gezahlt wird das Bürgergeld an alle über 18 Jährigen die kein Einkommen haben, allerdings nur für 5 Jahre. Dann ist das Konto aufgebraucht. Das Konto kann aber auch wieder aufgefüllt werden – siehe unten. Für Personen mit geringem Einkommen – zwischen 1 und 14.400 € pro Jahr gibt es anteiliges Bürgergeld (diese Grenzen müssen wie das Bürgergeld und natürlich auch die Steuertabelle jährlich an die Inflation angepasst werden!). Und zwar werden vom vollen Betrag von 600 € 50% des Einkommens abgezogen. Wer also im Monat 600 € verdient (= weniger als 14.400 € im Jahr), der zahlt zum einen natürlich keine Steuern (weil unter 8000 € im Jahr), und bekommt 300 € Bürgergeld zusätzlich pro Monat. Dabei verbraucht sich der Anspruch allerdings genauso wie bei voller Inanspruchnahme. Könnte daher sinnvoll sein auf einen geringen Bürgergeld-Anspruch zu verzichten und diesen zu bewahren sollte man mal Arbeitslos werden. Dieser Verzicht spart dem Staat natürlich Geld. Finanziert wird es aus Steuergeldern. Bürgergeld-Empfänger haben natürlich keinen Anspruch auf zusätzliche Sozialhilfe. Für jedes Jahr in dem man als Arbeitnehmer in Deutschland tätig ist und mehr als 14.400 € Jahreseinkommen erwirtschaftet (und versteuert hat) wird auf das persönliche Bürgergeld-Anrecht-Konto ein viertel Jahr gutgeschrieben (bzw. für volle Monate anteilig). Das gilt auch für nicht deutsche Staatsbürger. Wer also 10 Jahre gearbeitet hat, der hat einen Anspruch auf Bürgergeld für 2,5 Jahre. Ohne besondere Beiträge. Der Anspruch ergibt sich aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer und den damit verbundenen Steuern – egal wie viel Steuern man gezahlt hat (also auch, wenn man nur sehr wenig steuern gezahlt hat). Der Gedanke dahinter ist, dass auch ein Arbeitnehmer der bspw. „nur“ 10.000 € im Jahr verdient und damit nur 300 € Einkommenssteuern zahlt einen sehr positiven Beitrag zur Gesellschaft leistet. Zum einen durch seine Arbeit – die sicherlich für andere von Nutzen ist – und dadurch, dass er die Gesellschaft entlastet weil für ihn keine Sozialhilfekosten anfallen. Nicht verbrauchte Ansprüche auf Bürgergeld verfallen nicht. Wer also bis 19 zur Schule geht, danach Ausbildung etc. und kein Bürgergeld in Anspruch nimmt, der behält für später seinen Bürgergeld Anspruch (die 5 Jahre). Wer also von 18 Jahren bis 70 Jahren arbeitet und kein Bürgergeld abruft, der hat sich so ganz nebenbei eine Minirente in Höhe von 600 € monatlich (nach heutigem Geldwert) für ganze 18 Jahre verdient (5 Jahre + (70-18)/4 = 18). Vererbbar ist dieser Anspruch allerdings nicht. Die Zahlung von Bürgergeld ist nicht geknüpft an Mittellosigkeit. Auch wer etwas gespart hat, hat Anspruch auf volles Bürgergeld.
•Sozialhilfe § Sicherstellung für alle die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Viele Leistungen in Form von Naturalien. Sprich gestellte Wohnungen, Bezugsscheine für Garderobe, etc. etc. Ziel ist es die Gesamtkosten auf ca. 400 € pro Kopf zu senken. Eine effiziente Versorgung und Controlling sorgt für geringe Verwaltungskosten. Keine dutzenden Sonderregelungen und Extrawürste mehr. Jeder wird versorgt, keiner muss verhungern oder frieren. Ziel ist zum einen Kostensenkung, ganz klar. Aber auch das es nicht gerade angenehm ist den Status Sozialhilfeempfänger zu haben. Das ist es freilich auch heute nicht, aber durch das Bürgergeld wird ein Anreiz geschaffen nicht ewig lange, sondern nur so kurz wie möglich ohne eigenes Einkommen zu sein.
•Arbeitslosengeld § Arbeitslosengeld und Hilfe werden ersatzlos gestrichen. Jeder kann sich freiwillig privat versichern. Diese Art der Versicherungen sind wie Lebensversicherungen eine Mischung aus Risiko- und Kapitalversicherung. Wer möchte kann einfach so Geld für schlechte Zeiten sparen. Wer sich gegen das Risiko versichern will, der spart über diese Versicherung etwas Geld an, und über eine Umlage wird das Risiko eines Einzelschicksals auf mehrere verteilt. Anders als die gesetzliche Versicherung kann so eine private Absicherung nicht unbefristet sein. So wird sie nur finanzierbar sein, wenn man gewisse Parameter einbaut. Bspw. Anspruch auf Zahlung erst ab dem x. Monat der Arbeitslosigkeit, und Anspruch auf Zahlung nur für x Monate/Jahre. Und in der Höhe so wie man es braucht. Sich so zu versichern, dass man als Arbeitsloser 4000 Euro netto im Monat hat wird entsprechend teuer sein! Ist sehr vergleichbar mit der Krankenversicherung für Freiberufler, die werden sich sicher vorstellen können wie das hier aussehen könnte. Da es sich um eine private Versicherung handelt wird die versicherte Summe ohne Einschränkungen gezahlt. Anders gesagt, finanzielle Bedürftigkeit ist nicht Pflicht, man darf privat weiter sparen. Und Bürgergeld wird vom Staat zusätzlich je nach Anspruch gezahlt. Zuschuss vom Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung gibt es keinen. Da für den Arbeitgeber diese Kosten wegfallen wird der Betrag üblicherweise auf das ausgehandelte Brutto-Gehalt aufgeschlagen. Für den Arbeitgeber ist es irrelevant, ob die anfallenden Kosten in eine Arbeitslosenkasse, Rentenkasse oder direkt an den Arbeitnehmer fließen. Entscheidend sind die Gesamtkosten die für einen Arbeitnehmer anfallen. Und die sind normalerweise verhandelbar.
•Rentenkasse § Sofortige Umstellung auf private Versicherungsträger. Modell 100% kapitalbildend. Für alle die bereits im Berufsleben sind, bzw. jetzt Rentner wird eine Übergangslösung installiert. Alle Kosten die aus dieser Übergangslösung entstehen werden zu 100% Steuer finanziert. Konkret würde das bedeuten, dass evtl. einige Renten leicht gekürzt werden (zwischen 5 und 15%), aber sie werden natürlich bezahlt und verfallen nicht einfach. Arbeitnehmer im mittleren Alter, also bspw. 45 – haben nicht mehr genügend Zeit um über einen Kapitalstock eine angemessene Rente anzusparen. Diese werden über eine Ausgleichregelung eine Teilrente bekommen. Lässt sich jeweils nach Rentenschlüssel berechnen. Für den fehlenden Teil der Rente muss der Arbeitnehmer ab jetzt selbst eine Rente ansparen – wie alle jungen Arbeitnehmer auch. Um die erheblichen Steuerkosten abfedern zu können wird eine auf 40 Jahre befristete Sondersteuer eingeführt. Sie erhöht die oben genannten Einkommenssteuer Sätze von 25% auf 27,5% und von 35% auf 40%. Damit wird von den mittleren und besser Verdienenden ein Solidarbeitrag für diese Reform eingesammelt. Das ist aber auch gerecht, da die Reform für diese Gruppe auch sehr nützlich ist. Zahlt ein „Spitzenverdiener“ mit jährlich 60.000 € Einkommen ab 2003 incl. Arbeitgeberanteil über 1000 € monatlich an Rentenbeiträgen, so fällt die genannte Sondersteuer kaum ins Gewicht. Muss man als junger Mensch annehmen man zahlt die 1000 € monatlich ein für nichts, weil man später keine Rente bekommen wird, so ist das sicherlich die bessere Alternative. Bei dem Beispiel (60.000 € Einkommen) würde das bedeuten man zahlt pro Jahr 1200 € Sondersteuer, kann dafür die restlichen 12 x 1000 € minus die 1200 € für eine private Rentenversorgung ansparen. Da hat man dann mehr von. Wie schon bei der Arbeitslosenversicherung: Es gibt keinen Zuschuss vom Arbeitgeber. Die eingesparten Summen sind auf das Brutto-Gehalt aufzuschlagen. Die heute übliche 50/50 Aufteilung der Sozialversicherungskosten sind sowieso nur ein Überbleibsel aus alten Zeiten und dienen dazu die erheblichen Kosten die hier anfallen zu verschleiern. Die AV + RV wird schon heute nicht vom Arbeitgeber gezahlt, weil sie es so gerne machen. Jeder rationale Arbeitgeber rechnet diese Kosten den Gesamtkosten für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers zu. Daher führen Einsparungen auf dieser Seite zu einer entsprechenden Erhöhung der Brutto-Gehälter. Und zu dieser Steigerung wird es kommen. Auch heute sind Arbeitgeber keine Samariter. Sie zahlen den Preis der durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Anzunehmen die Bruttogehälter würden nicht steigen, wenn die Sozialversicherungskosten von den Arbeitgebern weggenommen werden, ist naiv.
•Krankenkasse/-versicherung § Umstellung der Versicherung komplett auf das private Modell. Forcierung von Selbstbeteiligungen um die monatlichen Beiträge zu senken. Ziel ist es eine „Standardversorgung“ für einen Erwachsenen über die gesamte Lebensspanne von 18 bis xxx zu einem monatlichen Beitrag von 50 bis 100 € zu erreichen. Dabei muss vom Versicherungsnehmer 20% jeder Behandlung selbst bezahlt werden, so lange bis eine Selbstbeteiligung von 600 € pro Jahr erreicht ist (nur so sind die genannten 50 bis 100 € realistisch, sonst wären es eher 150-200 €). Freiwillig kann sich jeder auch besser versichern. Für Sozialhilfe-Empfänger wird der niedrigste Beitrag dieser Versicherung vom Staat übernommen. Bürgergeld-Empfänger bekommen einen Zuschuss in Höhe von 75 € monatlich zur Krankenversicherung, egal in welcher Stufe (einfach bis Luxus) sie versichert sind. Die privaten Krankenkassen werden verpflichtet zu jedem Zeitpunkt den Wechsel in den günstigsten Standard-Tarif zu ermöglichen. Kinder können – wie auch schon heute – für 25 bis 50 € pro Monat versichert werden – je nach Alter. Außerdem werden alle Versicherungen dazu verpflichtet die Kinder ihrer Versicherungsnehmer in die Versicherung aufzunehmen. So wird verhindert, dass für bspw. körperlich oder geistig behinderte Kinder keine Versicherung bekommt. Unter den Versicherungen muss ein gesetzlicher Finanzausgleich in Höhe von ca. 20% der Beiträge gezahlt werden, um evtl. auftretende Polarisierungen von Krankheitsfällen etwas abzumildern. Wie auch schon zuvor, auch hier gibt es keine Zuschüsse vom Arbeitgeber. Die Kosten muss der Arbeitnehmer vollständig selbst aus seinem Netto-Einkommen bestreiten.
•Kindergeld § Sozialhilfeanspruch hat auch jedes Kind, entsprechende Versorgung wie oben beschrieben. Zusätzlich bekommt jede Familie (auch allein Erziehende) pro Kind im Alter von 0 bis 18 Jahren (sofern nicht schon selbst berufstätig und ausgezogen) Kindergeld in Höhe von 200 € pro Kind und Monat. Allein erziehende Elternteile bekommen pro Kind 300 € pro Kind und Monat. Existiert ein unterhalspflichtiger zusätzlicher Elternteil, so muss dieser – sofern er das kann – für diese zusätzlichen 100 € neben der sonstigen Unterhaltspflicht aufkommen. Vorteil der Lösung ist, wenn es niemanden gibt der Unterhaltspflichtig ist, dann leidet die allein erziehende Person nicht so sehr darunter. Das für die Gesamte Zeit von 0 bis 18 Jahre die selbe Summe gezahlt wird hat auch einen Hintergedanken. Ältere Kinder sind i.d.R. teurer, dafür gibt es am Anfang einer „Kinderlaufbahn“ mehr Anfangsinvestitionen, die später wegfallen. Auch heute ist das Kindergeld altersunabhängig, das ist also praktikabel – allerdings ist das Kindergeld im Moment zu gering. Neben dem Kindergeld gibt es keine weiteren steuerlichen Begünstigungen. Die Kosten für das Kindergeld werden aus Steuern finanziert.
Zwischenfazit:
Das System ist sehr einfach. Es gibt keine dutzenden Sonderregelungen, und die Steuererklärung ist total einfach, bzw. kann sogar völlig entfallen, die Steuern können quasi immer automatisch richtig berechnet werden. Die genannten Steuer- und Einkommensgrenzen mögen vielen sicherlich komisch vorkommen. So sind 14.400 € pro Jahr schon nicht so wenig. Es gibt durchaus Arbeitnehmer in Deutschland die diese Summe nicht verdienen – sei es weil sie nur 20 Stunden die Woche arbeiten – sei es weil sie einer eher niedrig qualifizierten Arbeit nachgehen. Aber man braucht ein Einkommen über 14.400 € um den Bürgergeld-Status „anzusammeln“. Dabei dürft ihr aber nicht vergessen, dass die Brutto-Gehälter bei diesem System deutlich höher sind als im Moment. Allein die Veränderung bei der Sozialversicherung bewirken z.B., dass ein Gehalt von jetzt 20.000 € jährlich auf 24.000 € steigt, ein Gehalt von 35.000 € steigt auf gut 42.000 €. Das resultiert daraus, dass die Arbeitgeber keine Sozialabgaben mehr abführen müssen. Die Veränderung sorgt dafür, dass jedem der Weg in eine private Krankenversicherung offen steht. Im Moment ist es doch total unfair, das zwei sonst identische Arbeitnehmer (gleich alt, etc.) der eine verdient 35.000 € pro Jahr, der andere 45.000 € pro Jahr so unterschiedlich gestellt sind. Der besser verdienende kann in die private Krankenkasse, und hat so bspw. monatlich noch mal bis zu 150 € mehr netto als wenn er gesetzlich versichert wäre. Was die genannten Steuersätze und Grenzen angeht, auch die Höhe von Bürgergeld, etc. Natürlich kann ich die nicht so einfach „auswürfeln“. Das war jetzt nur ein Vorschlag für die grobe Richtung. Dem Staat liegen ja die Daten unserer Arbeitnehmer vor. Die müsste man nehmen und entsprechende Modellrechnungen durchführen ob sich das System in etwa trägt. Anfangs wird es sicher noch Defizite geben, aber diese werden durch die wirtschaftlich belebende Funktion schnell ausgeglichen. Es erlaubt nämlich Personengruppen wieder an der Gesellschaft zu beteiligen, die heute nicht mehr teilnehmen, weil es „unwirtschaftlich“ ist. Zusätzlich sind regulierende Elemente eingebaut, die Leistung belohnen und wieder für mehr Tatendrang sorgen. Ich habe mal mein Einkommen durch das System gerechnet. Ich würde per saldo absolut 20% mehr Steuern zahlen, hätte aber Netto trotzdem auch mehr raus. Dafür müsste ich für meine Renten- und Arbeitslosenvorsorge selbst aufkommen. Das netto Mehr ist allerdings so erheblich, dass damit eine wirklich erstklassige private Absicherung möglich wäre. So gesehen doch nur Vorteile oder? Der Staat kassiert mehr steuern, erheblicher Aufwand für Verwaltung (Steuerprüfung sowie Sozialkassen) fällt weg, und ich habe sowohl netto mehr zur Verfügung, als auch eine viel bessere Aussicht auf eine ordentliche private Rente. Und jetzt bin ich gespannt, ob es zu diesem Vorschlag konstruktive Anregungen gibt, oder ob ich einfach nur in der Luft zerfetzt werde?
Volvic
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