Zwanskovertieren Kredit Euro/CHF

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neuester Beitrag: 01.02.12 22:07
eröffnet am: 27.01.12 11:31 von: ARTNER514 Anzahl Beiträge: 23
neuester Beitrag: 01.02.12 22:07 von: Minespec Leser gesamt: 30862
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27.01.12 11:31

3296 Postings, 5547 Tage ARTNER514Zwanskovertieren Kredit Euro/CHF

darf mich oder besser gesagt kann mich eine Bank Zwangskovertieren CHF/Euro Kredit
wenn ich keinen Tilgungsträger habe
aber die Bank voll mit der Summe des Kredites im Grundbuch steht!!??
Der Kredit hat ein Enfälligkeitsdatum!!
Danke für jede Info!!
Lg
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wie im lotto alles ist möglich!
kaufe aktien die keiner mehr haben will
und am ende wird alles gut!

27.01.12 11:33

3296 Postings, 5547 Tage ARTNER514Frage bezieht sich auf Österreich!

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27.01.12 12:08

22 Postings, 4628 Tage Irvine5000Zwang

Du hast einen Vetrag, da steht auch drinnen ob ein Tilgungsträger fü die Tilgung verwendet wird, über diese Summe kann dann nur die Bank verfügen. Jedenfalls stehst das im Vertrag, Eine Richte Zwangskonvertierung kann die Bank ohne Sachliche Gründe nicht druchführen. Es sein denn, du kommst deiner Verpflichtung der Ratenzahlung, etc. nicht nach. Dennoch kann die Bank, wenn du dein Haus veroten lässt etc mehr Sicherheiten fordern. Dies wäre zu rechtlich zu prüfen..

Lies deinen Vertrag, kommst du deinen Verpflichtungen nach, so hat lieferst du deiner Bank auch keinen Grund dies zu veranlassen.

 

27.01.12 12:18

2413 Postings, 7390 Tage xpfutureWie Irvine5000 schon sagte

solange du deinen Verpflichtungen zur Ratenzahlung nachkommst, kann dich deine Bank definitiv zu keiner Konvertierung zwingen. Soweit ich weiß, ist es sogar ein Problem für die Bank mit der Forderung nach weiteren Sicherheiten - auch wenn es im Kreditvertrag drinsteht ist das im Härtefall nicht so einfach für die Bank!!

xpfuture  

27.01.12 12:33

21 Postings, 4614 Tage asbachuraltDefinitiv nein!

Etliche Banken haben das in jüngster Vergangenheit probiert, aber eine Zwangskonvertierung ist rechtlich meines Wissens nicht gedeckt - zumindest dann keinesfalls, wenn man den Kreditvertrag vollinhaltlich erfüllt! Genauso wird es mit zusätzlichen Sicherheiten sein.

 

27.01.12 12:44

21 Postings, 4614 Tage asbachuraltErgänzung: NICHTS UNTERSCHREIBEN !

27.01.12 13:00

53 Postings, 4634 Tage francoise lebeatzumindest in österreich..

geht zwangskonvertieren nicht. es gibt da schon ein urteil diese sache betreffend. wenn man vom betreuer genötigt wurde und es doch getan hat, kann man zumindest gerichtlich dagegen vorgehen.

 

27.01.12 14:39

3296 Postings, 5547 Tage ARTNER514danke für die vielen Postings

mein problem glaube ich liegt auch daran
dass ich im kreditvertag einen tilgungsträger dabei habe
den ich aber vor ca. 1 jahr gekündig habe und der mir auch ausbezahlt worden ist!
mein bankangestellter hatte damit kein problem und bis dato hatte auch die bank keines!
jetzt wollen sie
dass ich entweder die volle gesamtsumme bis laufzeitende quartalsmässig aufgeteilt
bezahle
oder sie würden mich zwanskovertieren!!
verstehe aber das ganze nicht
da die bank mit der vollen kreditsumme im grundbuch steht!!
was würdet ihr tun??
wie soll ich mich verhalten
da ich am montag einen banktermin habe!
danke für eure meinungen und infos

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27.01.12 15:46

21 Postings, 4614 Tage asbachuraltVerstehe ich nicht ganz-

dass die Bank im Grundbuch steht, ist normal - je nach Bonität entweder mit der ganzen Summe oder nur einem Teilbetrag (Verhandlungssache).

Mich wundert allerdings, dass der Tilgungsträger nicht an die Bank verpfändet wurde - bei mir ist es vertraglich auch so geregelt, die Bank hat diesbezüglich eine Pfandurkunde. Ausserdem sollte ja sichergestellt sein, dass der Tilgungsträger am Ende der Laufzeit (zumeist Endfälligkeit) den entsprechenden Ertrag abwirft bzw., wenn ein Loch klafft, sollten genügend Barmittel zur Abdeckung vorhanden sein.

Trotzdem ist eine Zwangskonvertierung meines Erachtens nicht möglich - mit einer zusätzlichen Besicherung sieht´s da sicherlich etwas anders aus, vor allem dann, wenn die Bank nicht per Pfand über den Tilgungsträger verfügt und dieser noch dazu aufgelöst wurde.

Würde am besten mal eine Rechtsauskunft bei der AK oder beim Verein für Konsumenteninformation einholen!

 

27.01.12 16:55

18 Postings, 8477 Tage horvwas ich nicht

ganz verstehe ist, wie zahlst du am Ende den Kredit aus wenn Du keinen Tilgungsträger hast?  

27.01.12 17:29

3296 Postings, 5547 Tage ARTNER514@horv

wir hatten bis vor 2 monaten noch eine wohnung in wien
die wir jetzt verkauft haben!
deswegen habe ich den tilgungsträger aufgelöst sodas die wohnung lastenfrei ist!
von der wohnung wusste die bank
aber diese wurde nicht im grundbuch belastet
nur dass haus!
wer des hauses ca. € 320.000.-
bei jetzigen kursstand offen kreditsumme € 165,000.- bei aufname €135.000.-
durch den verkauf der wohnung auf einer anderen bank ein guthaben von € 125.000.-
die bank weiss jetzt dass ich ein geld habe
aber ich will nicht bei den jetzigen kursstand rückzahlen
sondern nur wie jetzt die zinsen bezahlen!!
der kredit  ist ja endfällig
also könnte es der bank egal sein
ob ich jetzt anspare ( tilgungsträger )
oder sie das geld bei enfälligkeitsdatum bekommen!
oder .....?
das haus ist das doppelte wert!!!
danke für eure meinungen
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27.01.12 22:13

2413 Postings, 7390 Tage xpfutureAlso wenn ich dass richtig verstehe:

Du hast ein Haus im Wert von 320.000.- + 125.000,- Bankguthaben.
Gegenüber stehen aktuell Schulden von 165.000,-
Weiters ist die Bank in vollem Ausmaß der Kreditsumme zu Laufzeitbeginn (also 135.000) im Grundbuch eingetragen.

Nachdem ich beruflich viel mit Banken zu tun habe kann ich dir nur folgendes sagen: Was will die Bank eigentlich? Viele andere Banken wären froh einen Kunden mit solch guter Bonität zu haben. Ich sehe hier absolut keinen Bedarf die Sicherheiten zu erhöhen oder eine Kreditvoll- oder teilkonvertierung durchzuführen. Also keine Ahnung welche Bank das ist, aber ich kann hier nur den Kopf schütteln!!

xpfuture  

27.01.12 23:40

3296 Postings, 5547 Tage ARTNER514Ja so ist es

Es handelt sich hier um eine vb gruppe! War sogar bereit meine bank immer in der höhe der kreditschuld (jetzigen kurs)sich ins grundbuch eintragen zu lassen! Was sagts jetzt?? Bin auch verwundert und jetzt kommt noch das beste meine frau und ich haben im durchschnitt ein einkommen von ca. € 5300.-:))))))
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28.01.12 08:52

18 Postings, 8477 Tage horvIch denke

das Problem der Bank ist, wie Du den Kredit bei Endfälligkeit zurückzahlen kannst. Defacto hat die Bank ja "nur" das Haus als Sicherheit, aber mit dem kann der Kredit am Ende nicht bezahlt werden, daher bestehen sie jetzt auf eine quartalsmässige Rückzahlung.

Theoretisch könntest Du ja das Geld, dass bei der anderen Bank liegt ausgeben und am Ende ist keines mehr da um den Kredit rückzuzahlen. Auf dieses Geld, nehme ich an, hat die Bank ja keine Möglichkeit zuzugreifen?!

Dadurch hat die Bank als Sicherstellung "nur" das Haus, aber keine Garantie, dass der Kredit am Ende tatsächlich getilgt werden kann. Möglicherweise sind das die Gedanken der Bank?

Vielleicht kannst Du das Guthaben bei der anderen Bank irgendwie als Rückzahlungspfand Deiner Bank anbieten, dann wird sie sicher nicht mehr auf eine quartalsmässige Rückzahlung oder Konvertierung drängen.  

28.01.12 10:35

3296 Postings, 5547 Tage ARTNER514@horv

ja auf diese summe haben sie keinen zurgriff
ja die gedanken wird die bank haben
aber dadurch sie ja sowieso mit der vollen summe im grundbuch stehen
sitzt ja die bank am längeren ast!
sie könnten bei der endfälligkeit
sollte ich den kredit nicht rückzahlen können
dass haus verpfänden
so würde ich denken
wenn ich 50% anteile hätte von etwas!
was machst du eigentlich beruflich?
lg
art
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28.01.12 11:16

22 Postings, 4628 Tage Irvine5000??

Dein Bankfuzi hat wohl einen Rechenfehler. jedenfalls würde ich ihnen den Zugriff auf das restliche Geld nicght gestatten, denn dafür steht sie ja im Grundbuch, eine doppelte Sicherheit wäre so unzulässig.

Mach irgendawas zb reicht ein Bausparform ohne Risiko, und lass den zugunsten der bank vinkulieren. Das wäre dann auch sowas wie ein TT, Bei eurem Gehalt wäre das sowieso egal. Abgesehen davon  sehe ich einen gravierenden Fehler deiner Bank, du hättest den TT nie auflösen dürfen, das wäre endfällig gewesen. So gesehen hat da jemand gegen den vertrag verstossen?? Oder???

Lass dich ohne RA nicht drauf ein, oder geh einfach zu einer anderen Filiale, das hilft meistens.  

 

28.01.12 11:24

3296 Postings, 5547 Tage ARTNER514ja

dass sehe ich auch so mit dem tt!
bin gespannt was sie montag von mir wollen
oder welche vorschläge sie mir machen!
danke für dein hilfe
werde dich auf dem laufenden halten!
lg
und schönes we
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28.01.12 14:06

18 Postings, 8477 Tage horves geht

meiner Meinung nicht darum, ob der Kredit gut besichert ist, dass ist er natürlich aufgrund des Hauses, aber die Bank möchte ja nicht ein Haus, dass sie unter Umständen verkaufen muss, sondern die Tilgung des Kredites bei Endfälligkeit. Bei mir ist sie auch im Grundbuch - habe auch einen Frankenkredit und als Tilgungsträger eine klassische Lebensversicherung, denn irgendwie muß ich ja den Kredit bei Laufzeitende zurückzahlen.

Ich denke auch, dass die Bank das Recht hat weitere Sicherheiten zu verlangen, allerdings ist es mir schleierhaft, wieso sie den Tilgungsträger ohne weitere Forderungen freigegeben haben und jetzt wieder darauf bestehen. Ich denke da hat ein Bankmitarbeiter einen Fehler gemacht, der jetzt bei einer Revision aufgefallen ist und daher nun die Forderung - möglicherweise?

Bin zwar gelernter Bankkaufmann, arbeite aber schon seit fast 20 Jahren nicht mehr in einer Bank. Persönlich kann ich mir allerdings einen endfälligen Kredit ohne Tilgungsträger irgendwie nicht gut vorstellen und ich denke, dass sie Bank einfach einen Vorschlag haben möchte, wie der Kredit dann bei Endfälligkeit ausbezahlt werden soll.  

31.01.12 14:55

18 Postings, 8477 Tage horv@Artner514

Hallo,

darf man nachfragen, was bei Deinem Termin herausgekommen ist?

lg  

01.02.12 08:31

3296 Postings, 5547 Tage ARTNER514ja natürlich!

so wie es du schon gemeint hast
es ist etwas beim tilgungsträger schief gelaufen
da sie mir diesen ausbezahlt haben!
jetzt wollten sie wissen wie ich in zukunft meine schuld bei ablauf bezahlen will!
habe ihnen ein angebot gemacht
einen teil der schuld auf ein sparbuch zu legen als sicherheit!
am freitag ist vorsstandsitzung und wird besprochen
ob diese summe ausreichen ist!
meine bankberaterin hat auch gemeint
da ich weiter in chf bleibe
die restschuld auf 20 jahre zu verlängern ( derzeitig endfällig 2018 )
und monatlich diese schuld abstottern will!
muss mir die ganze sache noch überlegen
würdest du verlängern und abwarten
um einen guten ausstiegskurs zu erwischen?
sie hat mir auch angeboten
sollte ich aussteigen egal welchen kurs
würden die bank die spesen übernehmen!
lg
ps.:schreibe dir kurz noch ein bm!
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01.02.12 08:57

17202 Postings, 6308 Tage Minespechängt davon ab ob die Besicherung nmoch ausreicht

sinkt deine Immo im  Beleihungswert wird der sogenannte "call in  of the loan "ausgerufen und dir mitgeteilt !
Begründ: Da die Besicherung auf eine damalige Situation abgestimmt war, die bei gefallenem Immowert nicht mehr gilt, wäre der Kredit nie ausgereicht worden. ( Und fallen werden sie, brauchst nur zu warten )

Dass der sfr gegen € aufgewertet hat, hat damit nichts zu tun. Allein die Unterbesicherung die drohen kann, spielt den Kreditsklaven kaputt.

You would be even double ! doomed
Kreditsklave ...
Nur meine bescheidene Meinung, kein Rechtsrat, Viel Glück im Überlebenskampf....
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"Jeder ist seines Silber`s Schmied " (minespec)

01.02.12 09:01

17202 Postings, 6308 Tage Minespecsolche Fragen stellen nur Kreditsklaven

denen der Arsch vermutlich bereits auf Grundeis geht.
Z.B. vermutlich so manche österreichische  Hoteliers ,  ( 80 % sollen von denen in sfr
"Welleness- Darlehen" unter Wasser sein) sowie diverse gewöhnliche Immo-Kreditler.

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"Jeder ist seines Silber`s Schmied " (minespec)

01.02.12 22:07

17202 Postings, 6308 Tage MinespecLone * und andere Verwerter freuen sich schon

z.b. Hudson Advisors als fiktiv möglicher Inkasso Abwickler.
vermutlich um auf abgetretene Grundschulden loszuwerden, um stille Reserven solange es noch welche sind schnell zu verwerten. Vollstreckungsabwehrklage  bzw Verfügung bleibt dann noch allenfalls um Waffengleichheit herzustellen. Problem : das dauert zu lange.
Es reicht schon den Zwangs-Vollstreckungsvermerk im GB eintragen zu lassen und die Arrestierung von Forderung bzw Beschlagnahme durch gleichzeitig bestellten Zwangsverwalter ist damit schon erfolgt. Ob die V-Abwehrklage da noch etwa bewegen kann ist fraglich. Bis das der Schuldner mitbekommt, hat die Verwertungsmaschinerie in der Regel bereits begonnen

Possibly You are again doomed...

Dies ist keine Rechtsberatung, nur selbst erlebte Varianten aus der Praxis aus der Sicht des sich schadlos haltenden Primärgläubigers der aus bilanztechn. Gründen die Grundschuld mit oder ohne Hypothek  an betreibende Folgegläubiger zediert.
Mit anderen Worten, der Schuldner ist "the last holding the bag."

Nur meine Meinung wie immer.

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"Jeder ist seines Silber`s Schmied " (minespec)

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