Arbeitgeber sehen in Lohn-Diktat Verfassungsverstoß
BERLIN (Dow Jones-VWD)--Die deutschen Arbeitgeber haben Pläne, Lohndumping durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für Tariflöhne zu verhindern, als verfassungswidrig bezeichnet. "Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben nach dem Grundgesetz das Recht, Arbeitsverträge ohne Tarifbindung zu vereinbaren. Dieses Grundrecht würde durch das Vorhaben ausgehebelt", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner der "Financial Times Deutschland" (Freitag-Ausgabe): "Das liefe auf ein staatliche Lohndiktat hinaus. Das halten wir verfassungsrechtlich für höchst fragwürdig."
Die Arbeitgeber sind aufgeschreckt von Überlegungen der Grünen und einiger Gewerkschaften, künftig in mehr Branchen so genannte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) auszusprechen. "Allgemeinverbindlichkeitserklärungen sind verkappte gesetzliche Mindestlöhne, allerdings auf höherem Niveau. Sie potenzieren daher die Gefahr eines gesetzlichen Mindestlohns", warnte Göhner. Mehr Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose könnten nur durch mehr Lohnspreizung in Arbeit gebracht werden, sagte Göhner. "Wir brauchen mehr Flexibilität in den Betrieben und nicht Einheitslöhne."
Ablehnend äußerte sich Göhner zu Vorschlägen aus der Wirtschaft, Langzeitarbeitslose künftig nicht nur bei gemeinnützigen Aufgaben sondern auch in der Privatwirtschaft für einen Euro pro Stunde arbeiten zu lassen. "An der Überlegung ist richtig, dass wir für geringqualifizierte Langzeitarbeitslose, die erst in den Arbeitsprozess eingewöhnt werden müssen, in der Privatwirtschaft den Niedriglohnbereich erschließen müssen. Der Begriff Ein-Euro-Job führt in diesem Bereich aber völlig in die Irre",sagte Göhner. Dies hatte der Präsident des Groß- und Außenhandelsverbandes BGA, Anton Börner, vorgeschlagen.
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