Falschparken und Vergewaltigung (ggf. Mord, Freiheitsberaubung, Drogenhandel, Körperverletzung ...) sind die Extreme. Unter Falschparken kommen noch moralische Vergehen, die aber nichteinmal eine OWi darstellen - mit Pech aber extrem schädlich für Ruf&Geschäft sein können wenn man kein Republikaner ist.
Irgendwo zwischen den Extremen muß irgendjemand eine Grenze ziehen - und im Zweifelsfall werden manche Vorgänge in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich bewertet (und unterschiedlich bestraft!). Was hier in Sachen Cannabis erlaubt ist, lasse ich auf Bali bleiben, wenn ich hier privat ein MG besitzen und benutzen will, ist das ein Problem in USA nicht in allen Bundesstaaten.
Und im zur Debatte stehenden Fall kenne ich die Hintergründe nicht (hat die Bank wissentlich Beihilfe geleistet oder unwissend ein Konto eröffnet?), aber andersrum hätte es in USA sicher auch passieren können, daß die Bank wegen "Diskriminierung" verknackt worden wäre, wenn sie die Kontoeröffnung abgelehnt hätte. Die Bank hat genug Mist gebaut, aber was genau ist in diesem Fall der Tatvorwurf und war die Begehung vorsätzlich, grob fahrlässig / billigend in Kauf nehmend oder leicht fahrlässig?
Und wo ist im nächsten Fall VORHER die Grenze und nicht hinterher "Ja, wenn man zu Strafe verurtteilt wird, dann war es natürlich falsch."?
Und wie ist die Informationsgewinnung / der Meldeweg? In Deutschland könnte man neben der Schufa-Abfrage auch ein Führungszeugnis nach BZRG fordern, in anderen Staaten kann das "anders" laufen (oder gar unmöglich sein!). Dann gibt es Fälle, die "in der Zeitung stehen" (und jeder Banker muß die Zeitung gelesen haben) und solche, die nur in Regionalblättern stehen ... HINTERHER ist es dann immer ganz leicht schlau zu sein.
Und nachher ist die Anklage wohl bekannt, aber bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermtutung, und hinterher ist man wieder schlauer und kann alles skandalisieren.
Was alles genau (VOLLSTÄNDIGE LISTE oder perfekter und IT-mäßig programmierbarer Bewertungsmaßstab! ) außer "Prostitution Minderjähriger" (der Tatvorwurf lautete sicher so ähnlich aber nicht ganz genau so! Bei uns gibt §180 StGB den Wortlaut.) ist ein Grund, potentielle Kunden abzuweisen bzw. Kunden die Verträge zu kündigen?
In manchen Foren im www wird übrigens schon siezen als Beleidigung gewertet - trotzdem denke ich sehr praktisch: Damit Ihr gut gemeinter Rat bei der Bank in der Praxis umgesetzt werden kann, muß er eindeutig und ohne jeden Grenzfall VORHER formuliert werden können. |