ist ein typischer St.Floriansartikel (und obendrein eine gravierende, weil total unsolidarische Fehlkonstruktion) nach dem Motto: "Beschütz mein Haus, zünd andre an.."
Ein Fehlkonstruktion angesíchts der Tatsache, daß das größte Land in der Mitte Europas ohne eigene EU Aussengrenzen dann ganz einfach die ganze Last des Flüchtlingsansturms den Ungarn, Rumänen, Bulgaren, Griechen aufgebürdet hätte. Das wäre niemals gut gegangen, wie Barcode schon geschrieben hatte.
Das andere aber ist, daß Absatz 2 nicht sagt, der Antragsteller habe KEIN Asylrecht. Er hat eines, kann es aber nicht in Deutschland wirksam geltend machen, sondern wird auf die Randstaaten verwiesen. Das Dritte aber ist - selbst wenn man Abs 2 nun als wirksame, aber ledier nicht eingehaltene Regelung betrachten würde: Abs 2 verlangt, daß in dem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder ... einem anderen Drittstaat..., "...die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist".
Und genau das war weder in Ungarn noch in all den anderen EU- oder Nicht-EU Staaten mehr gegeben; weder Menschenrechte noch Grundfreiheiten wurden in diesen Ländern noch beachtet, im gegenteil, man versuchte staatlicherseites (UNgarn!) den menschen den Aufenthalt so unangenehm und beschwerlich zu machen wie möglich, um zu erreichgen, daß sie weiterziehen ins Gelobte (Deutsch-)Land. |