Karlsruhe, 02. Dez (Reuters) - Steuersünder müssen künftig mit wesentlich härteren Strafen rechnen. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil verschärfte der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafen für Steuerhinterziehung, um sie den Strafandrohungen für Vermögensdelikte wie etwa Betrug anzugleichen. Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, muss demnach in der Regel mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen. Denn es gebe keinen Grund, Steuersünder geringer zu bestrafen als etwa Betrüger, urteilten die Richter. Künftig komme nur noch bei einer Steuerschuld von 50.000 bis zu 100.000 Euro eine Geldstrafe in Betracht, bestimmte der BGH jetzt. Ab diesem Betrag laufe es in der Regel auf eine Freiheitsstrafe hinaus, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Bei hinterzogenen Millionenbeträgen komme eine Bewährungsstrafe dagegen nur noch in Frage, wenn besonders schwerwiegende Milderungsgründe vorlägen. Bei letzterem kommt dem BGH zufolge deshalb auch kein Strafbefehlsverfahren mehr in Betracht, bei dem der Beschuldigte ohne mündliche Verhandlung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt werden kann. "Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran zu sehen, ob die Justiz ihrer Pflicht zur gleichmäßigen Rechtssprechung nachkommt", sagte Nack. (Reporter: Diana Niedernhöfer, redigiert von: Thomas Krumenacker) REUTERS |