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DGAP-Ad hoc: Netlife AG --------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Entwicklung eines Fortführungskonzepts für Netlife
Netlife AG: Entwicklung eines Fortführungskonzepts für Netlife
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Entwicklung eines Fortführungskonzepts für Netlife
Das Amtsgericht Hamburg hat in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Netlife AG bzw. der Netlife Internet Consulting und Software GmbH Herrn RA Ingmar Jarchow in Kanzlei Schwierholz Martin Scholz, Colonnaden 21, 20354 Hamburg, als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Geschäftsbetrieb der beiden Gesellschaften wird unter der Leitung des bisherigen Vorstands bzw. Geschäftsführers Wolfgang Bülow fortgeführt mit der Zielsetzung, gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Fortführungs- bzw. Auffanglösung zu entwickeln, die es den Kunden beider Gesellschaften ermöglicht, die von Netlife entwickelten Softwarelösungen langfristig nicht nur weiter zu nutzen, sondern auch zukunftsorientiert weiter zu entwickeln lassen.
Eine entsprechende Gesamtkonzeption soll möglichst kurzfristig entwickelt und umgesetzt werden, um die Phase der Unsicherheit für alle Beteiligten zu minimieren.
Netlife AG
Der Vorstand
Netlife AG Millerntorplatz 1 20359 Hamburg Deutschland
ISIN: DE0006763907 WKN: 676390 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 27.01.2005
Autor: import DGAP.DE, 17:42 27.01.05 |