ftd.de, So, 13.3.2005, 20:15 Schneider-Aktionäre fühlen sich getäuscht Von Gerhard Hegmann
Der vor drei Jahren zusammengebrochene Unterhaltungselektronikkonzern Schneider hat nach Ansicht von Aktionären die Öffentlichkeit mit seinen Plänen über das Laser-Fernsehen massiv getäuscht. Eine Schadensersatzklage könnte die Folge sein.
Bereits 1997 sei eine Studie der damaligen Daimler-Benz-Konzernforschung für die gemeinsame Lasersparte LDT in Gera zu dem Ergebnis gekommen, dass eine breite Markteinführung des Laser-TV frühestens 2010 zu erwarten sei. Der Schneider-Vorstand hatte hingegen noch auf der Hauptversammlung 2001 behauptet, dass " voraussichtlich ab 2003/2004 Laser-Display-Geräte" für den privaten Gebrauch zur Verfügung stehen. " Unsere Klienten haben jetzt die Belege für eine Schadenersatzklage" , sagte Unternehmensberater Armin Widmer (Kraus Widmer Consulting, Zell b. Lörrach) der FTD.
Die Vision des Laser-Fernsehens hatte auf die Börsenbewertung von Schneider und damit auf die Realisierung der Kapitalerhöhungen im Dezember 1999 und im April 2000 entscheidenden Einfluss. Die US-Investmentbank Lehman Brothers schürte mit optimistischen Prognosen die Fantasie. Nach der Pleite gab es Strafanzeigen mitunter auch gegen die beiden Emissionsbanken und Ex-Großaktionäre LfA Förderbank Bayern und Lehman Brothers, weil sie die Aktionäre nicht über die wesentlichen Risiken aufgeklärt haben sollen und sich zeitgleich von ihren Aktienbeständen zu überhöhten Kursen trennen konnten .
Die dreiteilige Daimler-Studie muss nach Ansicht der Beratungsgesellschaft Kraus Widmer Consulting dem Schneider-Vorstand und nach Erstellung mehrerer Detailprüfungen (Due Dilligence) der LfA und Lehman bekannt gewesen sein. Daimler konnte seinen 50-Prozent-Anteil an der Laser-TV-Gesellschaft LDT Ende 1999 zum Einstandspreis von 25 Mio Euro an Schneider zurückgeben. Die LfA Förderbank behauptet erst im Oktober 2004 von der Studie erfahren zu haben, schreibt der " Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. |