Rücktritt von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Sono Group N.V. Am 21. April 2023 legten vier Mitglieder des Aufsichtsrats der Sono Group N.V. (die "Gesellschaft") ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft bzw. als Mitglieder der Aufsichtsratsausschüsse der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung nieder. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft waren: - Martina Buchhauser, Vorsitzende des Aufsichtsrates, unabhängiges Mitglied des Prüfungsausschusses und Vorsitzende des Nominierungs- und Corporate Governance-Ausschusses; - Sebastian Böttger, unabhängiges Mitglied des Prüfungsausschusses und Vorsitzender des Vergütungsausschusses; - Robert A. Jeffe, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender, unabhängiges Mitglied und Finanzexperte des Prüfungsausschusses und Mitglied des Vergütungsausschusses; und - Arnd Schwierholz, Mitglied des Aufsichtsrates, Mitglied des Prüfungsausschusses und Mitglied des Nominierungs- und Corporate Governance-Ausschusses. Johannes Tischler, der von Laurin Hahn nominiert wurde, wird weiterhin dem Aufsichtsrat der Gesellschaft angehören, so dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann. Die Gesellschaft hat so schnell wie möglich mit der Suche nach geeigneten Kandidaten für die Besetzung der vakanten Aufsichtsratsposten begonnen und dabei die Nominierungsvereinbarung der Gesellschaft berücksichtigt, nach der die Co-Chief Executive Officers und Co-Founder der Gesellschaft, Laurin Hahn und Jona Christians, einzeln handelnd, jeweils einen verbindlichen Vorschlag für ein Aufsichtsratsmitglied machen können. Sobald geeignete Kandidaten identifiziert sind, beruft die Gesellschaft eine Hauptversammlung ein, um sie zu bestellen.
Nichteinhaltung der Nasdaq-Anforderungen für Prüfungsausschüsse Infolge des Rücktritts aller Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens mit Ausnahme von Johannes Trischler (siehe oben) wird das Unternehmen keine Aufsichtsratsausschüsse haben, bis neue Kandidaten für den Aufsichtsrat des Unternehmens gefunden und ernannt worden sind. Infolgedessen erfüllt das Unternehmen nicht mehr die Nasdaq Listing Rule 5605(c)(2)(A), nach der ein börsennotiertes Unternehmen einen Prüfungsausschuss haben muss, der sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammensetzt, die alle die Kriterien für die Unabhängigkeit gemäß Rule 10A-4(b)(1) des Securities Exchange Act von 1934 erfüllen. Am 21. April 2023 teilte das Unternehmen The Nasdaq Stock Market, Inc. mit, dass es die Nasdaq Listing Rule 5605(c)(2)(A) aufgrund des Rücktritts von vier Aufsichtsratsmitgliedern, einschließlich der Mitglieder des Prüfungsausschusses, nicht einhält. Gemäß Nasdaq-Regel 5810(c)(2)(ii) geht das Unternehmen davon aus, dass ihm aufgrund der Tatsache, dass im Prüfungsausschuss mehr als eine Stelle unbesetzt ist, eine Frist von 45 Tagen ab dem Datum der Mitteilung über die Nichteinhaltung eingeräumt wird, die es voraussichtlich von der Nasdaq erhalten wird, um der Nasdaq einen Plan zur Einhaltung der Vorschriften vorzulegen. Nach Prüfung des Plans des Unternehmens kann die Nasdaq diesen akzeptieren und dem Unternehmen eine Fristverlängerung von bis zu 180 Kalendertagen ab dem Datum der Mitteilung der Nichteinhaltung durch die Nasdaq gewähren, um die Einhaltung der Vorschriften wiederherzustellen. Akzeptiert die Nasdaq den Plan nicht, kann das Unternehmen gegen die Entscheidung der Nasdaq vor einem Nasdaq-Anhörungsgremium Berufung einlegen. Das Unternehmen beabsichtigt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung der Nasdaq-Börsenordnung wiederherzustellen, indem es die freien Stellen im Prüfungsausschuss rechtzeitig mit neuen Aufsichtsratsmitgliedern besetzt, die die Anforderungen der Nasdaq-Börsenordnung an Mitglieder des Prüfungsausschusses erfüllen. https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1840416/...454/f6k_042123.htm |