Alles sehr sehr unsicher mit den Entscheidungen der Finanzämter im Rahmen der Fallentscheidung nach Schreiben BMF für den Erlass der Steuern. Ob bei den Summen und den ja bestehenden Verlustvorträgen den Gläubiger die swapen werden ein Erlass auf Grundlage der verschiedenen Urteilen deutscher Gerichte die bei Sanierung keine Beihilfe sehen wollen reicht und genügend Rechtssicherheit bietet. Was wäre wenn ein beschissener Aktionär oder Hybridler dies anzweifelt und bei der EU in irgendeiner Form anbringt. Folge könnte nachträgliche Verpflichtung der Steuernachzahlung sein? Oder kommt es doch zu der Überraschung/Plan scheitern Insolvenzplan; Erlass der Schulden IVG alt zu 50% ( von den die swapen 1,8 Mrd = 900 MIO) ; IVG alt ist zwischenzeitlich zu 60 bis 70 % (Annahme) in Händen der swapwilligen Gläubiger und Wandelanleihe kann zusätzlich gewandelt werden? Da sich an der Gesellschaftsstruktur nix ändert entsteht durch den Schuldenerlass ein ausserordentlicher Ertrag der mit den Verlustvorträgen verrechnet wird. Verschuldungsgrad liegt künftig bei 50%? 6 Mrd Bilanzsumme 2,8 - 3 Mrd Schulden je nachdem mit welchen Zahlen man rechnet. |