URTEILInzest bleibt in Deutschland strafbarGeschlechtsverkehr zwischen Geschwistern steht weiter unter Strafe, urteilte das Bundesverfassungsgericht heute. Die Richter wiesen damit eine Klage von Patrick S. ab, der mit seiner Schwester vier Kinder zeugte. Der Mann muss nun eine Gefängnisstrafe antreten. Karlsruhe - Der Paragraf 173 des Strafgesetzbuches (StGB), der den Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe ahndet, sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hieß es in der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber habe damit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten. Gesamter Bericht unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,541179,00.html ----------- Für den Smiley, der sich hier immer befand habe ich leider keine Einverständniserklärung des Urhebers. Bevor mein Posting gelöscht wird, lass ich den Smiley lieber weg. |