ein interessanter Punkt ist der zum Thema Aktienausgabe an Mitarbeiter. Wurde ja mehrmals bereits von den Aktionären gewünscht. (Statt hohe Boni, Aktien) Wird unter Top 6 e aufgenommen.
Zitat Anfang: Zu lit. e) Die Praxis der innerbetrieblichen Entlohnungssysteme hat sich in den letzten Jahren dahingehend entwickelt, dass der Anteil von variablen Vergütungselementen eine immer stärkere Bedeutung gewonnen hat. Die Ausgabe von Aktien an die Belegschaft ist eine Möglichkeit dieser variablen Entlohnung. Solche Aktien sollen ggf. auch unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgegeben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Aktionäre auf das ihnen zustehende Bezugsrecht verzichten. Die Nutzung des genehmigten Kapitals zur Ausgabe von Aktien an die Belegschaft setzt voraus, dass die Aktionäre auf ihr Bezugsrecht verzichten. Die Ausgabe von Aktien an die Belegschaft dient dazu, die langfristige Bindung von Mitarbeitern an die Gesellschaft zu stärken. Diese liegt im Interesse der Gesellschaft. Ein Ausschluss des Bezugsrechts ist daher angemessen. Derzeit bestehen keine konkreten Pläne, wann und in welchem Umfang die Verwaltung von der Ermächtigung Gebrauch machen wird. Daher kann derzeit auch noch kein Ausgabepreis für die neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital festgesetzt werden. Die Gesellschaft strebt grundsätzlich an, einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Bei Mitarbeiteraktien gem. lit. e) erfolgt die Preisfindung unter Gesichtspunkten der erstrebten Anreizwirkung bei gleichzeitig angemessener Berücksichtigung der Interessen der Altaktionäre. Es ist in allen Fällen beabsichtigt, den Ausgabepreis markt- und zeitnah vor Ausgabe der neuen Aktien festzusetzen. Dies liegt im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre Zitat Ende |