Man hat einfach mal den Bewertungsansatz für die Abrechnung der NV zum 28.02.2023 an den BFI Report angepasst: "Um eine einheitliche Darstellung und die Konsistenz der Anlage zu erreichen, wurden die Managementkonten an die im BFI-Bericht zugrunde gelegten Prinzipien angeglichen. Dies hat dazu geführt, dass die zugrundeliegenden Werttreiber von Steinhoff, die bei der Berechnung des CPU-Fehlbetrags und der Summe der Investitionen in die Tochtergesellschaften verwendet werden, auf den mittleren Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts beruhen, die im BFI-Bericht verwendet werden, im Vergleich zur Anwendung des Schlusskurses für börsennotierte Unternehmen in Verbindung mit diskontierten Cashflow-Berechnungen in den Abschlüssen vom 30. September 2022. Dieser Ansatz ermöglicht es den Interessenvertretern des Umstrukturierungsplans und dem Gericht, die aktuelle Finanzlage von SIHNV mit dem Sanierungswert und den im BFI-Bericht verwendeten Zahlen zu verbinden"
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