Verlust steuerlich geltend zu machen:
Unerfreuliche Sache, wenn ein "Turbo"-Zertifikat im eigenen Depot die Knock-Out-Barriere erreicht. Bei vielen Scheinen bedeutet das einen Totalverlust.
Einige Emittenten bieten an, die Scheine dann dennoch zu einem minimalen Restwert von z.B. 0,1 Cent je Schein zurückzukaufen. Warum Sie dies tun sollten:
Es geht hier für deutsche Trader um die steuerliche Anrechenbarkeit des Verlustes.
Und da ist die Rechtslage meinen Informationen zufolge nicht 100%ig eindeutig.
So gibt es einen Beschluss des hessischen Finanzgerichtes, dass Verluste aus einer solchen Position, welche den "KO" erreicht hat, automatisch steuerlich berücksichtigt werden.
Dieses Jahr hingegen entschied der IX. Senat des Bundesfinanzhofs anders: Ein bloßer Verfall sei KEIN "privates Veräußerungsgeschäft". Und dann könnten Sie mit Ihrem Finanzamt Probleme bekommen, wenn Sie den entsprechenden Verlust geltend machen wollen bzw. ihre Bank, indem Sie das mit dem Topf der gezahlten Abgeltungssteuer verrechnet.
Das Finanzamt könnte sagen, mit Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs erkennen wir Verluste aus solchen "KO"s nicht an.
Um sich einen möglichen Rechtsstreit zu ersparen, hier mein Rat: Wenn Sie schon leider einen Totalverlust wegen "KO" eines Turbos erlitten haben, dann nutzen Sie - sofern möglich - das Angebot des Emittenten, die Scheine zum Niedrigstkurs zurückzunehmen.
Es geht da weniger um den Ertrag, den es da noch gibt, reicht vielleicht noch nicht einmal für ein Kristallweizen. ABER: So sollten Sie auf der sicheren Seite sein in Bezug auf die Anrechenbarkeit des Verlustes.
Denn durch diese Transaktion ist es kein "bloßer Verfall" mehr, sondern ein Verkauf. Und damit ein privates Veräußerungsgeschäft, dessen Verluste mit den Gewinnen der gleichen Anlagekategorie verrechnet werden können.
Fazit: Kostet nichts und kann möglichen Ärger ersparen - also nutzen! (Noch besser wäre es, wenn Ihnen jeglicher Totalverlust erspart bliebe, klare Sache!) |