Beschluss
B.A.U.M. Aktiengesellschaft, Hamburg
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Namen lautenden Stammaktien, ISIN DE000A0AYX23, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 29.01.2015 wirksam.
Frankfurt am Main, 29.07.2014
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
http://xetra.com/INTERNET/IP/ip_beka.nsf/...s_BAUM_AG.pdf?OpenElement