Landgericht Augsburg weist Schadenersatzklage gegen Infomatec ab
Das Landgericht Augsburg hat eine Klage von vier Kleinaktionären auf Schadenersatz gegen die Software-Firma Infomatec abgewiesen. Die Kläger hatten ihre Forderung nach rund 13.800 Euro mit Kursverlusten wegen angeblich falscher Pflichtmitteilungen begründet. Diese hätten sie im Jahr 1999 zum Kauf der Aktien bewogen. Im Jahr darauf war der Infomatec-Kurs dann aber nach Korrekturen der Umsatz- und Gewinnprognosen stark gefallen.
Die vier Kläger kamen aus Berlin, dem nordhessischen Eschwege, Wildeshausen in Niedersachsen und dem nordrhein-westfälischen Werl. Das Landgericht sah kein vorsätzliches Fehlverhalten der damaligen Unternehmensvorstände Alexander Harlos und Gerhard Häfele. Für die Anerkennung eines Anspruches hätten diese den Anlegern vorsätzlich und sittenwidrig einen Schaden zufügen müssen, was jedoch nicht geschehen sei, sagte ein Gerichtssprecher. Anders als die 3. Zivilkammer wertete das Gericht auch das Börsengesetz nicht als Schutzgesetz zu Gunsten der Aktionäre. Damit widersprach die 6. Zivilkammer dem Urteil der 3. Zivilkammer, die Ende September 2000 einem anderen Aktionär 100.000 DM Schadenersatz zugesprochen hatte. Gegen dieses Urteil haben Harlos und Häfele Berufung eingelegt.
Mitte Mai vergangenen Jahres hatte der erste Aktionär gegen Infomatec sowie Harlos und Häfele auf Schadenersatz vor dem Landgericht Augsburg geklagt. Weitere Klagen folgten. Gegen Harlos und Häfele ermittelt die Augsburger Staatsanwaltschaft. Sie werden des Kursbetrugs und des Insiderhandels verdächtigt und saßen vorübergehend in Untersuchungshaft. (dpa) / (anw/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/anw-09.01.02-004/ |