Hier mal was neues zum Gerichtsprozess Herr Kestel muss 500 000 Dollar in Bar und dazu noch die Aktien an Monument Mining zurückgeben. Dieses Urteil wurde nun nocheinmal bestätigt und ist damit Rechtskräftig Kestel kann nichts mehr machen.
Zudem wurde auch der JV Streit mit 5% die Abschlussverhandelung begonnen aber die Verhandelung unterbrochen jedenfalls hört sich das so an als ob Herr Kestel diese Klage zurückziehen möchte....denke mal da würde die "Strafe "bei einer Niederlage von Kestel noch heftiger ausfallen... Hoffentlich bekommt Monument Mining dort auch eine Entschädigung ....und das Prozessthema ist bald endgültig vorbei
Wie seht ihr das? https://www.onvista.de/news/...and-des-rechtsstreits-deutsch-68545835
DGAP-News: Monument Mining berichtet über den neuesten Stand des Rechtsstreits (deutsch)31.07.17, 16:45 EQS GROUP Monument Mining berichtet über den neuesten Stand des Rechtsstreits ^ DGAP-News: Monument Mining Ltd. / Schlagwort(e): Rechtssache Monument Mining berichtet über den neuesten Stand des Rechtsstreits 31.07.2017 / 16:45 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Monument berichtet über den neuesten Stand des RechtsstreitsVancouver, British Columbia, Kanada. 31. Juli 2017. Monument Mining Limited (Frankfurt: WKN A0MSJR ; TSX-V: MMY) ("Monument" oder das "Unternehmen") berichtet die folgenden Entwicklungen hinsichtlich der Rechtsstreitigkeiten in Malaysia. MersingMonument und ihre malaysische Tochtergesellschaft reichten beim Obersten Gerichtshof in Shah Alam eine Klage ein gegen Emas Kehidupan Sdn. Bhd. ("EK") und ihre Aktionäre Zackry Mohamed Iwaz und Kesit Pty Ltd., ein Unternehmen unter Kontrolle von Peter Steven Kestel (gemeinsam die "Verkäufergruppe", die "Beklagten"). Die Klage erfolgte aufgrund der Nichterfüllung von einer Bedingung gemäß eines Earn-in-Abkommens ("die Mersing-Transaktion"), das im September 2011 unterzeichnet wurde. Im März 2016 urteilte der Oberste Gerichtshof gegen die Beklagten und sprach Monument eine Summe in Höhe von 500.000 CAD zu. Monument hat RM 1.790.299 in bar (entsprechend der Gegenleistung von 500.000 CAD in bar zuzüglich Zinsen in Höhe von 75.674 CAD) vollständig eingefordert und 1.500.000 Monument-Aktien an die Unternehmenskasse zurückgegeben. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde durch das Berufungsgericht nochmals bestätigt. Die Beklagten stellten einen Antrag auf Genehmigung zur Berufung beim Bundesgerichtshof, der zu ihren Kosten am 17. Juli 2017 abgewiesen wurde. Der Bundesgerichtshof ist die höchste Instanz und das oberste Berufungsgericht. Folglich ist das zugunsten des Unternehmens gefällte Urteil endgültig und es gibt keine weiteren Möglichkeiten für die Beklagten dies anzufechten. Der Mersing-Rechtsstreit ist damit abgeschlossen. Die 5%-JV-KlageHinsichtlich der JV-Klage wurde eine fünftägige Gerichtsverhandlung vom 24. Juli 2017 bis zum 28. Juli 2017 festgelegt, die aber aufgrund des Urteils des Berufungsgerichts zugunsten der Monument am 17. Juli 2017 ausgesetzt wurde in Erwartung des Wegfalls von Monuments Anfechtungen der Zurückweisung ihrer Klage im Obersten Gerichtshof Kuantan (die "Kuantan-Klage" wie unten beschrieben). Die 5%-JV-Klage wurde von Selinsing Mine Sdn. Bhd. ("SMSB"), ein Unternehmen nicht vollständig im Besitz von Kesit Pty. Ltd. ("Kesit"), gegen Monument und zwei ihrer Tochtergesellschaften (die "Beklagten") am 10. Oktober 2012 eingereicht, über fünf Jahre, nachdem Kesit und andere Verkäufer 100% des Goldprojekts Selinsing an Monument gegen eine angemessene Gegenleistung verkauft hatten. Die 5%-JV-Klage ist unbegründet und das Unternehmen wird alle Forderungen des Klägers in der 5%-JV-Klage weiterhin energisch anzufechten. Kuantan-KlageMonument und ihre malaysische Tochtergesellschaft Able Return Sdn. Bhd. ("ARSB") reichten beim Obersten Gerichtshof Kuantan eine Klage gegen Kesit Pty Ltd. ("Kesit") und Peter Steven Kestel ("Kestel") ein und fordern darin die Rückgabe von 100% der ausgegebenen SMSB-Aktien (der Kläger in der 5%-JV-Klage) an ARSB. Bei Abschluss der Akquisition des Goldprojekts Selinsing im Juni 2007 waren gemäß der im Verkaufs- und Kaufabkommen, datiert den 31. Mai 2007, festgelegten Konditionen 100% der SMSB-Aktien für ARSB in treuhänderischen Besitz. Diese Aktien wurden jedoch unrechtmäßig an Kesit übertragen, ein australisches Unternehmen, das vollständig im Besitz von Kestel und seiner Frau ist. Kestel wurde als eine Partei in die Kuantan-Klage aufgenommen aufgrund seiner persönlichen Beteiligung am gesamten Prozess, der die Übertragung SMSB-Aktien einschloss. Die Forderung von Monument und ARSB wurde vom Obersten Gerichtshof Kuantan zurückgewiesen aufgrund Kesits bzw. Kestels Antrag im Juni 2017. Monument und ARSB legten Berufung gegen die Zurückweisung ein. Falls die Berufung zugelassen wird, wird die Kuantan-Klage im Obersten Gerichtshof Kuantan angehört werden, wie sie ursprünglich zur Bestimmung der wahren Besitzverhältnisse von SMSB eingereicht wurde. |