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Mit grosser Enttäuschung wurde die letztendliche Enteignung der Steinhoff Aktionäre aufgenommen. Sehen Sie überhaupt noch eine Chance oder war es von Anfang an so, wie immer von Ihnen kommuniziert, ein überaus schwieriges Unterfangen? Kann man aus dem Vorgehen des Managements in “Zusammenarbeit” mit den anleihehaltenden Hedgefonds Ideen für Forderungen nach Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ziehen? Daniel Bauer:' Steinhoff hat uns enorm beschäftigt in den ersten sieben Monaten. Leider waren wir trotz aller Bemühungen, u.a. hatten wir mit finanzieller Hilfe der einzelnen betroffenen Aktionäre ein eigenes Wertgutachten von einem renommierten Finanzberater erstellen lassen, vor Gericht nicht erfolgreich. Der Verfahrensverlauf war enorm komplex, da der Vorstand das gesamte Verfahren wohl seit längerer Zeit geplant hatte und auf alle Eventualitäten vorbereitet war. So konnte der Vorstand nach der Ablehnung des Restrukturierungsplans auf der Hauptversammlung im März innerhalb weniger Tage einen Restrukturierungsantrag bei Gericht stellen. Die Geschwindigkeit hat uns doch überrascht, v.a. auch nachdem auf der Hauptversammlung der Vorstand noch verneint hatte, bereits über entsprechend benötigte Wertgutachten zu verfügen'.
Im Endeffekt muss man feststellen, dass der Vorstand uns oftmals einen Schritt voraus war, was sicherlich darin begründet war, dass wir relativ spät uns der Sache im angenommen hatten, und der Vorstand aus unserer Sicht auch fragwürdig mit den Aktionären und dem Kapitalmarkt kommuniziert hat. Die Kommunikation lassen wir gerade gutachterlich prüfen. Wir gehen aktuell davon aus, dass ad-hoc Pflichten verletzt wurden und sind optimistisch, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können und suchen hier bereits aktiv nach Musterklägern aus dem Kreise unserer Mitglieder. Steinhoff ist aber nur ein Beispiel für die verfehlte Gesetzgebung in der EU. Mit dem in Deutschland eingeführten StaRUG bzw. dem niederländischen Pendant des WHOA setzten die EU-Ländern die EU-Restrukturierungsrichtlinie um. In Deutschland hatten wir die Fälle Leoni und Gerry Weber, bei denen Eigentümer mal schnell vor die Tür gesetzt wurden, ohne dass überhaupt ein fairer und transparenter Liquidationsprozess durchgeführt wurde und ohne den Mitaktionären die Chance zu geben, selbst für die Sanierung der Gesellschaft zu sorgen. Auf Grundlage von fragwürdigen Gutachten können nun also Eigentümer und teilweise Gläubiger enteignet werden, sofern die Gesellschaft nur irgendwie das Gericht überzeugen kann, dass man sich in Zukunft in einer Situation befinden könnte, welche zur Insolvenz der Gesellschaft führen könnte. Ich sehe in diesem Verfahren sehr viele Risiken für Missbrauch, und keinen wirklichen Vorteil. Bereits heute waren in der EU die Rahmenbedingungen in Insolvenzverfahren so gestaltet, dass die Fortführung der Gesellschaft angestrebt wird. Dies garantiert in der Regel auch die höchste Quote für die Gläubiger. Der Vorteil im Insolvenzverfahren ist, dass der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter hohe Unabhängigkeit genießt und der gesamte Prozess vom Gericht sehr eng betreut wird. Nun ersetzen wir im StaRUG quasi den Insolvenzverwalter durch den Vorstand des angeblich notleidenden Unternehmens und dessen Berater, und lassen ein Gericht unter großem Zeitdruck über die Angemessenheit von Sanierungsplänen befinden. Das wird langfristig zu vielen Fällen von Missbrauch führen und dem Kapitalmarkt schaden. Anlegern kann man nur raten, von Investitionen in Unternehmen, die auch nur den Anschein machen, notleidend werden zu können, Abstand zu halten. Bei einigen Insolvenzverfahren gewinnt man den Eindruck, dass Insolvenzverwalter zusammen mit auf Insolvenzfälle spezialisierten Beraterfirmen ein Spiel zu Lasten der Anleihegläubiger fahren – durch Assetveräusserungen an Nahestehende oder durch langwierige Abwicklungsmassnahmen, die nur die Kassen der Sachwalter füllen, aber die Masse deutlich reduzieren.
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