kapital entgegen, aber ansonsten stimme ich dir zu ...
vielleicht ist das hier eine kleine Hilfe, wobei man sich über Vor- und Nachteile streiten kann...
.......................... Einzelunternehmen
Haftung • Inhaber ist persönlich für alle Schulden der Unternehmung unbegrenzt haftbar • Inhaber ist Vollhafter mit gesamten Geschäfts- und Privatvermögen
Geschäftsführung und Vertretung • beides alleine durch den Eigentümer der Vertretung • kann teilweise delegiert werden durch (Prokura/Handlungsvollmacht)
Mindestkapital • nicht vorgeschrieben • Kapitaleinlage des Inhaber in beliebiger Höhe; Veränderung durch Entnahmen / Einzahlungen / Gewinne / Verluste
Steuerliche Behandlung • Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer • Unternehmer muss seinen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile • Kein Mindestkapital bei Gründung • Schnelle Entscheidungsmöglichkeit • Keine Konflikte mit anderen Gesellschaftern • Klarheit in der Unternehmensführung
Nachteile • Unternehmensführung abhängig von der Qualifikation des Inhabers • Sehr großes Risiko (Haftung mit Privatvermögen) • Begrenzte Kapitalkraft • Beschränkte Kreditbasis • Problem bei Nachfolgerschaft • Leistungsvergütung wie Unternehmerlohn sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar
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Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (GbR)
Haftung • Ungeschränkte gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter mit dem Gesellschafts- und dem Privatvermögen
Geschäftsführung und Vertretung • In der Regel gemeinschaftliche Geschäftsführung und Vertretung aller Geschäftsführer • Vertretung auch durch andere Person möglich
Mindestkapital • Nicht vorgeschrieben
Steuerliche Behandlung • Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer • Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile • Größere Geschäfte können durchgeführt werden • Risikohaftung wird verteilt • Einfache Organisationsform/Gründungsformalitäten • Mündliche Vereinbarung möglich
Nachteile • Haftung der einzelnen BGB-Gesellschafter mit gesamten Vermögen
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Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Haftung • Haftpflicht unbeschränkt • Nach Ausscheiden als Gesellschafter noch 5 Jahre Haftung für Verbindlichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt bestehen
Geschäftsführung/Vertretung • Im Innenverhältnis: • Für gewöhnliche Geschäfte jeder Gesellschafter • Für außergewöhnliche Geschäfte: Gesamtbeschluss aller Gesellschafter • Änderungen durch Gesellschaftervertrag möglich • Im Außenverhältnis: • Grundsätzlich für alle Gesellschafter Einzelvertretungsbefugnis • Gesamtvertretungsbefugnis möglich, muss im Handelsregister eingetragen werden
Mindestkapital • Gründungskapital gesetzlich nicht vorgeschrieben, Einlagen werden zwischen den Gesellschaftern vereinbart, beliebige Höhe, Veränderungen durch Entnahmen/Einzahlungen/Gewinne/Verluste
Steuerliche Behandlung • Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer • Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile • Relativ freie Vertragsgestaltung • Möglichkeit der gegenseitigen fachlichen Ergänzung • Großer Leistungsanreiz, da Eigentümer und Geschäftsberechtigte dieselben Personen sind
Nachteile • Setzt wegen Einzelvertretung und Geschäftsführungsbefugnis größeres Vertrauen der Gesellschafter untereinander voraus • Persönliche Streitigkeiten könne Bestand der OHG gefährden • Kein wesentlich größerer Finanzspielraum als bei Einzelunternehmen • Alle Gesellschafter haften voll • Wettbewerbsverbot für Gesellschafter • Sondervergütungen können nicht vom Gewinn abgesetzt werden
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Kommanditgesellschaft (KG)
Haftung • Für Komplementär: unbeschränkt, unmittelbar, gesamtschuldnerisch mit Gesellschafts- und Privatvermögen • Für Kommanditisten bis zur Höhe der Einlage
Geschäftsführung und Vertretung • Für Vollhafter (Komplementär): • Haftpflicht unbeschränkt • Nach Ausscheiden noch 5 Jahre Haftung für Verbindlichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt bestehen • Für Teilhafter (Kommanditisten): • Ausschluss von der Geschäftsführung und Vertretung • Können zum Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten ernannt werden
Mindestkapital • Nicht vorgeschrieben, Einlagen in beliebiger Höhe, Veränderungen durch Entnahmen / Einzahlungen / Gewinne / Verluste, bei Kommanditisten vertraglich vereinbarte Höhe der Einlage
Steuerliche Behandlung • Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer • Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile • Nur formloser Vertrag nötig; wenig Einschränkung bei Inhalt des Gesellschaftervertrages • Möglichkeit zusätzlicher Kapitalgeber, deren Haftung beschränkt ist, und die nicht zur Geschäftsführung und Vertretung befugt sind • Möglichkeit für Familienunternehmen Kinder als Teilhafter aufzunehmen
Nachteile • Setzt wegen Einzelvertretung und Geschäftsführungsbefugnis größeres Vertrauen der Gesellschafter untereinander voraus • Persönliche Streitigkeiten können Bestand der KG gefährden • Kein wesentlich größerer Finanzspielraum als bei Einzelunternehmen • Alle Gesellschafter haften voll • Wettbewerbsverbot für Gesellschafter • Sondervergütungen können nicht vom Gewinn abgesetzt werden • Einfluss der Kommanditisten
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Haftung • Verbindlichkeiten – Verpflichtung der Gesellschaft als juristische Person; nur Gesellschaftsvermögen haftet gegenüber den Gläubigern • Kapitalverlustrisiko der Gesellschafter auf Einlage begrenzt • Verletzt Gesellschafter schuldhaft seine Pflichten, haftet er auch mit seinem Privatvermögen, auch nach Ausscheiden noch 5 Jahrebindung
Geschäftsführung und Vertretung • Beides allein durch mindestens einen Geschäftsführer, nicht durch Gesellschafter, Amtszeit zeitlich nicht beschränkt, vertritt Gesellschaft gerichtlich nach außen • Im Gegensatz zu den Vorständen einer AG ist der GmbH-Geschäftsführer weisungsgebunden
Mindestkapital • Stammkapital mindestens 25000 €, Stammeinlage mindestens 250 € • Auf Stammkapital sind mindestens 25% einzuzahlen mindestens aber 12500 € für Stammeinlage • Anteile sind nicht teilbar, werden nicht an der Börse gehandelt
Steuerliche Behandlung • Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer • Unternehmensgewinn ist der Körperschaftsteuer zu unterwerfen • Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile • Beschränkung der Haftung der Gesellschafter auf Stammeinlage • Kapitalbasiserweiterung durch Aufnahme neuer Gesellschafter • Relativ niedriges Anfangskapital notwendig zur Gründung einer Kapitalgesellschaft • Individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags über Rechte und Pflichten besser als bei AG
Nachteile • Hohe Gründungskosten • Doppelte Steuerbelastung • Hohe Insolvenzanfälligkeit • Erforderliches Mindestkapital bietet keine ausreichende Basis
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Aktiengesellschaft (kleine AG)
Haftung • Verpflichtung der AG als juristische Person, d.h. Gesellschaftsvermögen haftet in voller Höhe • Nach Eintrag der Gesellschaft keine persönliche Haftung der Gesellschafter – nur mit Aktie gegenüber der Gesellschaft
Organe • Vorstand • führt die laufenden Geschäfte eigenverantwortlich • Vertritt die Gesellschaft nach außen • Berichterstattung an Aufsichtsrat • Aufsichtsrat • Besteht aus 3 bis 21 Mitglieder und wird von Aktionären gestellt • Vertretung der AG gegenüber dem Vorstand • Prüfung des Jahresabschlusses • Hauptversammlung • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat • Beschlüsse über wesentliche Grundfragen • Wahl der Aktionärsvertreter für maximal 4 Jahre • Auflösung der Gesellschaft • Beschluss über Verwendung des festgestellten Gewinns
Mindestkapital: • Mindestgrundkapital 50000 €
Steuerliche Behandlung: • Unternehmensgewinn unterliegt Gewerbesteuer • Unternehmensgewinn ist der Körperschaftsteuer zu unterwerfen • Gesellschafter müssen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile: • Gute Finanzierungsmöglichkeiten • Unproblematischer Erwerb und Übertragbarkeit von Anteilen • Trennung Kapitalgeber und Geschäftsführung • Möglichkeit der Haftungsbeschränkung • Attraktiv für Führungskräfte
Nachteile: • Komplizierter Gründung • Hohe Gründungskosten • Umfangreiche Publizitätspflichten • Interessenkonflikte über Gewinnausschüttungen
Besonderheiten bei der „kleine AG“: • keine so strengen Formalia wie bei börsenorientierten AG’s • Zulassung der Einpersonengründung • Keine Einreichung des Gründerberichts bei IHK • Größere Satzungskompetenz der Aktionäre bezüglich Gewinnverwendung • Einberufung der Hauptversammlung sowie Bekanntmachung von Tagesordnung und Minderheitsverlangen mittels eingeschriebenem Brief • Verzicht auf Einberufungsformalitäten bei Vollversammlung • Verzicht auf notarielle Beurkundung bei Routine-Hauptversammlungen • Freistellung von Unternehmensmitbestimmung bei AG’s unter 500 Arbeitnehmern
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GmbH & Co. KG
Haftung: • Für Kommanditisten bis zur Höhe der Einlage • Unbeschränkte Haftung liegt bei der Komplementär-GmbH (diese haftet jedoch nur in Höhe Ihres Gesellschaftsvermögens) • Da Vollhafter eine GmbH, muss keine natürliche Person mit Ihrem Privatvermögen ganz einstehen, es besteht also keine unbeschränkte Haftung wie bei der KG
Geschäftsführung und Vertretung: • Die Geschäftsführung obliegt der Komplementär-GmbH, und handelt somit durch den Geschäftsführer der GmbH • Die Vertretung obliegt ebenso der Komplementär-GmbH
Mindestkapital: • Mindestgrundkapital 25000 €
Steuerliche Behandlung: • GmbH-Gewinn unterliegt: • Körperschaftsteuerpflicht • Gewerbesteuerpflicht • KG-Gewinn unterliegt: • Gewerbesteuerpflicht • Gesellschafter müssen Ihre Gewinne der Einkommensteuer unterwerfen
Vorteile: • obwohl eine Personengesellschaft, Beschränkung der Haftung auf Einlage der Kommanditisten • Gewinnverlagerungen zwischen GmbH und KG bringen Steuervorteile • Kapitalbeteiligung vieler Anleger möglich
Nachteile: • Überbetonung des Steueraspektes • Komplizierte Gründung • Schlechter Ruf
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:-))
alles deutsche Rechtsformen = für mich nicht das Optimum, aber besser als Nichts ...
Ommea .... |