du irrst dich.. Wen aufklärungswürdige Tatbestände vorliegen, dann sind die Untersuchungsbehörden einzuschalten. Seine Aktivitäten auf kritische Fragen auf der HAVVAU zu reduzieren, ist ein bisschen, wie jemandem ein Ventil zum Dampfablassen zur Verfügung zu stellen, und dann gehts weiter wie gehabt. In einem ersten Schritt die BAFIN einzuschalten hindert niemandem daran sich auch auf der HAVAU kritisch zu Wort zu melden. Erfahrungsgemäß ist es aber so, dass gerade auf der HAVAU die Kritker schnell mundtot gemacht werden, da einfach zu viele Mitläufer vorhanden sind, die sich mit einem Buffet das Maul stopfen lassen. Über die HP der BAFIN kann jeder, dem etwaas merkwürdig vorkommt, diese Vorgänge melden. Je mehr Meldungen eingehen um so sicherer ist, dass diesen auch nachgegangen wird. Meine Meldung ist jedenfalls schon dort. www.bafin.de Z.B. die Frage wie es sein kann, dass ein Vorstandsmitglied über Optionsvereinbarungen mit Aktien von 3U zockt, ohne dass es dazu eine Insidermeldung gibt. Das lässt ja den Schluss zu, dass die 3U Vorstände auf steigende Kurse zocken, zu diesem Zweck schnell Meldungen wie die Lambdanetverkaufsfarce lancieren, ihre Zockgewinne einstreifen und den Kurs wieder abstürzen lassen ...usw.. Wenn du dir nämlich auf http://www.bafin.de/cln_109/nn_724056/DE/...ngs__node.html?__nnn=true den Emittentenleitfaden durchliest, dann wirst du schnell erkennen, dass auch Optionsgeschäfte meldungspflichtige Transaktionen sind. Eine Optionsvereinbarung auf fallende oder steigende (call, put) Kurse kann nie eine Ausübung einer Mitarbeiteroption sein. Hier also die Untersuchungsbehörden einzuschalten ist sicher gerechtfertigt. Auch der Verdacht, dass es regelmäßig zur Weitertgabe von Insidrinformationen aus Insiderkreisen kommen dürfte, ist ein Fall für Untersuchungsbehörden und nicht für die HAVAU. Ein Fall die HAVAU sind die exorbitanten Zahlungen an den EX-AR, die unnotwendigen Vergleichs-Zahlungen an die Berufskläger, die der EX-AR zum Schaden der Aktionäre als Gegenleistung für die exorbitanten Zahlungen an ihn ausgehandelt hat, usw.. Ein Fall für die HAVAU und die Untersuchungsbehörden sind die wiederholten öffentlichen Falschmeldungen bzw. irreführenden Aussagen speziell von Herrn Zimmerman gegnüber der Öffentlichkeit, also den Aktionären.. (man denke nur an die potenten Investoren, die so potent sind, dass nicht mal eine Finanzierung zustande bringen).. |