Nochmal auf der Zunge zergehen lassen, weil bei den Deutschen schon langsam ein Gewöhnungseffekt eintritt.
Wer hier jahrelang zum Mindestlohn rackert und dann arbeitslos wird, bekommt nachher genauso viel soziale Unterstützung (Hartz 4), wie ein männlicher Sozialleistungstourist aus der dritten Welt, ein asylrufender Maghreber ohne Pass oder mit 14 Pässen. Das für die Hartz4-Bewerber, die tausende Kilometer durch sichere Drittstaaten marschiert sind, auch noch ein höherer Verpflegungssatz zur Verfügung steht oder sie nachher bei dezentraler Unterbringung nicht selbst für ihre Wohnungseinrichtung aufkommen müssen - natürlich ganz ohne Überprüfung der Vermögenserhältnisse - spielt dabei letztendlich keine Rolle.
Entscheidend ist, dass völlig Fremde sofort auf dem sozialen Level sind, wie Deutsche, die jahrelang gearbeitet und ins Sozialsystem eingezahlt haben. Für sie genügt einfach der Ruf nach Asyl. Deutsche Arbeitnehmer hingegen, die arbeitslos werden und nachher auf staatliche Unterstützung angewiesen sind (Hartz4) erhalten diese jedoch nur, wenn ihr Erspartes auf einen niedrigen Sockelbetrag abgeschmolzen ist. Andernfalls müssen sie erst ihre Rücklagen aufzehren, bevor sie überhaupt Hilfe bekommen.
Fazit: Nur umverteilte Menschen, die sich in den Schengenraum angrenzenden Staaten umgehend registriert haben, dürfen überhaupt als Flüchtlinge anerkannt werden. Und auch nur dann, wenn sie ihre Herkunft glaubhaft oder zweifelsfrei nachweisen konnten. Es werden auch nur Menschen registriert, die aus Ländern kommen, die nachweislich als unsichere Herkunftsstaaten gelten. Und für diese kleine Anzahl echter Flüchtlinge gilt: Sachleistung, Sachleistung, Sachleistung. Dabei hat das Hauptaugenmerk auf Rückführung und Befriedung der Heimat zu liegen und erst danach - nach einer gewissen Karenzzeit (z.B. 12 Monate) kann über Integrationsmaßnahmen nachgedacht werden. |