Nach monatelangen, harten Verhandlungen hat der 1. FC Kaiserslautern am Donnerstag eine abschließende Einigung über die Höhe und die Fristen für die Nachforderungen mit dem Finanzamt Kaiserslautern getroffen. Gezahlt werden müssen von dem Bundesligisten nunmehr 8,95 Millionen Euro. In Form von drei Lohnsteuer-Haftungsbescheiden hatte das Finanzamt am 29. Januar 2003 zunächst Ansprüche über insgesamt 12,9 Millionen Euro – verbunden mit einer sofortigen Zahlungsaufforderung über eine Summe von 8,3 Millionen Euro – ausgesprochen. Die Nachforderungen beziehen sich auf den – in den vergangenen Wochen immer mehr erhärteten - Verdacht, dass die ehemaligen Verantwortlichen des 1. FCK Lohnsteuer für Lizenzspieler nicht korrekt abgeführt haben, weil Lohnzahlungen verdeckt als Zahlungen auf Persönlichkeitsrechte oder über Spielervermittler abgerechnet wurden.
„Die nun erzielte Übereinkunft bewerte ich ganz besonders auch deshalb als Erfolg, weil mit ihr das Besteuerungsverfahren für lohnsteuerpflichtige Zahlungen an Lizenzspieler abgeschlossen ist“, erklärte der FCK-Vorstandsvorsitzende René C. Jäggi, „anderenfalls hätte sich der Verein dadurch anhaltend in einer ungewissen Situation mit zwangsläufig immer wieder aufkommender Unruhe befunden, durch die auch nachteilige Auswirkungen auf den Spielbetrieb entstanden wären. Ohne diese ´Tatsächliche Verständigung´ mit dem Finanzamt Kaiserslautern hätte unser Verein mit noch höheren Nachforderungen rechnen müssen. Besonders wichtig ist die Einigung aber auch für die neue Objekt-Gesellschaft zur Übernahme des Fritz-Walter-Stadions, die bei ihren Planungen nun mit sicherem Zahlenmaterial operieren kann.“
Darüber hinaus äußerte René C. Jäggi: „Ich lege Wert auf die Feststellung, dass von dieser Verständigung die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wegen des Verdachts der Untreue und der Steuerhinterziehung gegen frühere Verantwortliche unseres Vereins und auch gegen einzelne Spieler nicht betroffen sind und daher fortgeführt werden.“
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