will am Montag folgendes Schreiben versenden:
"Sehr geehrte Damen und Herren, in Zusammenhang mit Aktiengesprächen besteht eine rechtliche Unsicherheit. Das Problem: Eine AG hat nach erfolgreicher Prüfung des WPP das Listing im Generalstandard durchführen wollen, aber kurzfristig (am Listingtag) davon Abstand genommen. Als Begründung wurde ein Nachtrag für den WPP angegeben. Ist diese AG an die Regularien des GS gebunden? Es interessieren mich die bestätigten Jahreszahlen vom Jahre 2012 u.a.. (Vorlage nach 4 Monaten.) Wenn sie nicht gebunden sind, müssen vor dem nächsten Antrag die Zahlen für 2012 vorliegen? Sollten Sie gebunden sein, unter welchen Umständen entfällt dann die Pflicht? (z.B. Rücknahme des WPP, oder) Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Renate
sollten keine zahlen am montag vorliegen, sende ich dieses schreiben ab! vorschläge und ergänzungen sind möglich! auch für den NBT."
Da freut es manch einen Investierten, dass man alle Antworten bezüglich des Problems im Vorfeld schon kennt/ermittelt hat.
Hauptsache die Fachleute können ihren Stuss schreiben...... |