...und behaupte, das im Hinblick auf das / die CVA(s), die Zustimmung zu selbigen seitens der Gläubiger -aus meiner Sicht- eher eine reine Formsache ist, als das sich ernsthaft die Frage stellt ob die Gläubiger hier mitziehen.
Meine Annahme fußt auf folgenden Aspekten:
a) gehe ich davon aus, dass alle relevanten Gläubigergruppen quasi in „Echtzeit“ über Vorgänge welche die CVA's betreffen in Kenntnis gesetzt werden und somit sich abzeichnende Entwicklungen (soweit sie ohnehin nicht im Vorfeld absehbar waren / sind) nicht überraschend (für die Gläubiger) einstellen, ich unterstelle hier einfach mal eine aktive Mitarbeit der relevanten Gläubigergruppen,
b) im Hinblick auf das Bestreben nach Gewinnmaximierung von Seiten der Gläubigergruppen ein gesundes Eigeninteresse am Zustandekommen der CVA's als gegeben betrachtet werden kann, denn ohne Zustandekommen der CVA's säuft -nach meinem Verständnis- der Pott ab, im Hinblick auf die gegebene Sachlage wäre dies für alle beteiligten (Gläubiger-)Gruppen die schlechtere Variante (um es vornehm auszudrücken)
Zudem möge man sich vergegenwärtigen, dass es eine gewisse „Schnittmenge“ zwischen jenen Gläubigern welche dem CVA zustimmen müssen und jenen Gläubigern welche defacto das Kommando über SH übernehmen (wollen oder bereits haben) gibt.
Dahingehend komme ich zu der Conclusio, dat der CVA- Part (exclusive eines etwaiges Bedarfes an Finetuning) im Grunde eine Formalität darstellt.
Ob die Kiste nun morgen oder erst 'n paar Wochen später durch ist, ist -bezogen auf das CVA an sich- latte, auch wenn die Nebenfolgen (durch Verzögerungen zusätzlich entstehende Kosten) ggf. nicht so wonderful sein mögen.
Viel spannender ist für mich die Frage wat letztlich konkret in den zugehörigen Vertragswerken drin ist...
Noch kurz 'n paar Worte zu den nun zugelassenen Klagen, nun, dat se kommen würden / werden ist wohl jetzt nichts wirklich neues & macht mir -zunächst- weniger Kopfschmerzen, (selbige hätte ich, wenn die Klagen in den USA anhängig wären, da die Amis hier keine Kinder von Traurigkeit sind) da (ob der finanziellen Sachlage bei SH) es auch hier (aktuell) für alle Beteiligten auf der Klägerseite (soweit die Klagen dann letztlich von Erfolg gekrönt sein werden) am vorteilhaftesten ist, wenn der Pott nicht versenkt wird. Diese Erkenntnis sollte sich auch bei den Anwälten der Klägerseite einstellen / eingestellt haben. Dahingehend werte ich jene „News“ von heute weder als gut noch schlecht, sie befinden sich im Rahmen dessen, welches zu erwarten war.
In diesem Sinne wünsche ich weiterhin wohliges Gruseln... ...morgen schon könnten wir mehr wissen... |