lich so von sich gegeben hat: aus http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,746809,00.html
Peter Landau in den Mund gelegt: ""Ich kann mit keine andere Reaktion der Universität Bayreuth vorstellen, als die Entziehung des Doktorgrades", sagte der Professor der Rechtswissenschaften Peter Landau auf einer von der SPD veranstalteten Pressekonferenz. -> Als Jurist sollte man schon etwas mehr vorstellungsvermögen haben, erst recht wenn man wissen sollte, dass es hier schwierig ist, ein Maß oder gar Fallgruppen zu bilden, da das ganze äußerst unterschiedlich beurteilt wurde
Als Konsequenz müsse Guttenberg zurücktreten. -> Das ist das Feld der Politik...
"Ich glaube, es handelt sich um einen ganz eindeutigen Fall", sagte der Jurist. -> Eben: Wenn ein Jurist sagt, "ich glaube" sagt er auf deutsch: Keine Ahnung, wenn er dann noch mit dem Wissen seiner Ausbildung und die Konsequenz für das zur Schaustellen von völliger Überzeugung diese Forumlierung, sagt er auf Deutsch übersetzt, nochmals deutlich, dass er sehr unsicher ist. Es ist schwer vorstellbar, dass er das tatsächlich gesagt hat.
Die Dissertation sei zwar nicht insgesamt ein Plagiat, aber doch zu einem "erheblichen Teil". Zudem könne eine Doktorarbeit bereits als Plagiat bezeichnet werden, wenn nur ein verhältnismäßig geringer Teil ein solches sei.
Nochmals zeigt er, dass er nicht so recht weiß wie es eigentlich ist.
Der Ex-Dekan vermutet, Guttenberg habe schreiben lassen Es ist kaum vorstellbar, dass ein Jurist sowas öffentlich sagt.
Eine Alternative zur Aberkennung des Doktortitels sieht Landau nicht. So sei es weder möglich, dass zu Guttenberg seine Arbeit zurückziehe, noch dass nur ein von Plagiaten freier Teil der Arbeit gewertet und die Note gesenkt werde. Auch eine freiwillige "Rückgabe" des Doktorgrades durch Guttenberg hält Landau nicht für möglich. Ein freiwilliger Verzicht des Promovierten auf die Führung des Titels sei in der Bayreuther Promotionsordnung nicht vorgesehen. Zudem gebe es keine "mildere Sanktion" als die Aberkennung des Doktorgrades. "Eine Nachbesserung bei Plagiaten ist generell nicht möglich", erklärte der Rechtswissenschaftler. Mein Gott du hast Jura studiert. Liegen die Voraussetzungen nach der Promotionsordnugn vor, was vor allem eine Tatsachenfrage ist, kann die Uni Bayreuth handeln. Es gelten zur Not die Regelungen über die Rücknahme von Verwaltungsakten. Wie bei allen anderen Vorgängen im Leben auch. Da gibts keine Spekualtionsspielräume, was soll also der Blödsinn.
Landau argumentierte zudem unter Verweis auf die Bayreuther Promotionsordnung und das Gesetz über die Führung akademischer Grade, dass nicht nur eine bewusste Täuschung zum Entzug des Doktorgrades führen könne. Vielmehr könne der Titel auch entzogen werden, wenn sich nachträglich herausstelle, dass "wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung irrigerweise als gegeben angenommen worden sind". Eben, aber das ist eine Tatsachenfrage.
In Paragraf 16 der Promotionsordnung ist geregelt, wann die Promotionsleistung als ungültig einzustufen ist. Habe sich ein Bewerber im Promotionsverfahren der Täuschung schuldig gemacht, werde das Verfahren eingestellt. Und weiter: "Wird die Täuschung erst nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so kann nachträglich die Doktorprüfung für nicht bestanden erklärt werden. Die Entscheidung trifft die Promotionskommission." Wie jetzt: Da wiedersprichst du dir Herr Landau: Entweder es geht nun nur Täuschung oder auch keine Täuschung. Eine nicht bewußte Täuschung die keine Täuschung ist gibt es nicht, da jede TÄschung Vorsatz verlangt.
wie gesagt, es ist kaum vorstellbar, dass jemand derartigen Kram zusammenredet. |