Das könnte aber ähnlich laufen wie nach Chapter-11-Pleiten in USA. Die Firmen machen, vom Konkursrecht geschützt, wie gewohnt weiter und müssen keine Schulden mehr bedienen. Die Altaktionäre verlieren Alles. Neue Aktien (oft unter dem gleichen Tickersymbol) werden an die Bonds-Halter gegeben - als Entschädigung für die ebenfalls entwerteten Bonds.
Zwei Jahre später steigt die Firma wieder auch Chapter-11 auf, das Tickersympol ist das Gleiche wie vorher. Nur die Altaktionäre sind weg vom Fenster.
Mit anderen Worten: Es geht hier nicht darum, ob die FIRMEN überleben - daran zweifle ich bei einer (temporären) Staatsübernahme nicht. Sondern es geht darum, ob auf dem Weg der Genesung die Altaktionäre nicht zwangsenteignet werden.
Details dazu hab ich in meinem Thread zu Chapter-11-Pleiten in USA geschrieben:
http://www.ariva.de/US_Aktien_nach_Chapter_11_Pleiten_t280419Aber selbst wenn es im Zuge einer Staatsbeteiligung, die als KE läuft (d.h. die Altaktionäre bleiben drin), "nur" zu einer massiven Kursverwässerung kommt, sind Kursanstiege auf das Niveau vor dem Cash praktisch ausgeschlossen.
Grundsätzlich gilt: Je tiefer der Kurs ein Aktie bereits gefallen ist, desto übler wirken sich KEs aus. Kann man sich auch selbst ausrechnen. Steht RBS bei 1 Euro, müssen neue Aktien billiger als 1 Euro rausgegeben werden, z. B. für 0,50 Euro. Benötigt die RBS 20 Milliarden Euro, müssten demnach 40 Milliarden neue Aktien gedruckt werden. Danach steht der Kurs allenfalls bei 0,50 und wird auch über Jahre dort bleiben.