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Newsletter der MAXX-TV AG und der BOXX-TV GmbH
Sehr geehrte Leserinnen und Leser dieses Newsletter,
Sie bekommen diese Information, da Sie sich in einem der beiden Newsletter eingetragen haben. Wenn Sie sich wieder austragen möchten, so antworten Sie bitte mit AUSTRAGEN.
Allgemeine Informationen zu den Firmen.
Die MAXX-TV AG hat sich zu 100% an der BOXX-TV GmbH beteiligt. Die BOXX-TV GmbH hat sich spezialisiert, neue Dienste und Medien zu starten und vor allem dann auch zu betreiben. Ein Schwerpunkt ist dabei Fernsehen über IP-Netze. Gestartet wird dabei im ersten Schritt mit einem Fernsehpaket in Nordamerika.
Die MAXX-TV wird sich zukünftig an weiteren Medien beteiligen.
Informationen zur MAXX-TV AG (Schweiz)
Sicherlich wurden auch Sie von den Meldungen zum Thema Jürgen Drews „aufgeschreckt“ und teilweise verunsichert. Alle Absprachen, die MAXX und BOXX verbreitet haben, sind wahrheitsgemäß und richtig. Jedoch hat eine einzelne Person aus dem Umkreis von Herrn Drews Unrichtigkeiten über MAXX und BOXX verbreitet. Dieses hat unserem Unternehmen zeitweise geschadet. Diese Person ist bereits von einem deutschen Gericht entsprechend abgemahnt worden. MAXX und BOXX möchten jedoch (auch zum Schutz der Investoren) eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden (was aber jederzeit möglich wäre), daher haben wir in Güte eine Richtigstellung veröffentlicht. Zum Schutz der Aktionäre werden wir jedoch jede unrichtige Behauptung gegenüber BOXX und MAXX weiter verfolgen und notfalls Gerichte beschäftigen müssen. Hier nochmals die Richtigstellung, die ungekürzt abgedruckt wird:
Richtigstellung von gegen die MAXX-TV AG erhobene Behauptungen
25.08.2008
Die MAXX-TV AG hat Herrn Drews nicht darüber getäuscht, dass mit seinem Namen Werbung für die Aktien der MAXX-TV AG gemacht werden sollte. Am 15. Juli 2008 hatte der Geschäftsführer der BOXX-TV GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der MAXX-TV AG, mit Herrn Drews und seinem Manager telefonisch besprochen und Herr Drews hatte sich grundsätzlich dazu bereit erklärt, für das Produkt der BOXX-TV GmbH während einer Promotiontour in den USA, sowie für das von Herrn Drews bevorzugte Wasser Q-Aqua zu werben. Während des Telefonates wurde auch über eine Veröffentlichung der Zusammenarbeit gesprochen. Im Folgenden schickte die MAXX-TV AG den Wortlaut einer Pressemitteilung über die besprochene Zusammenarbeit dem Manager von Herrn Drews zu, mit dem Hinweis, dass diese am nächsten Tag veröffentlicht würde. Als keine ablehnende Reaktion von Herrn Drews Manager kam, veröffentlichte die MAXX-TV AG die Pressemitteilung in der Annahme, Herr Drews, sowie sein Manager, seien damit einverstanden. Eine Werbung für die Aktien der MAXX-TV AG war mit der Pressemitteilung nicht beabsichtigt und ergibt sich auch nicht aus deren Wortlaut.
Die MAXX-TV AG hat niemals und nicht wiederholt vorsätzlich falsche Mitteilungen veröffentlicht. Insbesondere stimmt es, dass die BOXX-TV GmbH eine verbindliche Vereinbarung mit EuroNews über die Aufnahme des Senders auf den von BOXX-TV GmbH vertriebenen Set-Top-Boxen getroffen hat. Diese schriftliche Vereinbarung liegt vor.
Die MAXX-TV AG hat mit einer angeblichen E-Mail-Werbeaktion für die Aktien der Gesellschaft nichts zu tun, ist vielmehr selbst Leidtragende, da sie damit in Verbindung gebracht wurde und entsprechende Beschwerden erhält. Auf der anderen Seite sind aufgrund dieser Werbung aber auch Unternehmen auf die MAXX-TV AG und die BOXX-TV GmbH aufmerksam geworden, mit denen nun Kooperationsgespräche geführt werden.
Die MAXX-TV AG hat keinen Rechtsanwalt beauftragt, um gegen Recherchen von Journalisten vorzugehen. Die MAXX-TV AG ist mit den gegebenen rechtlichen Möglichkeiten gegen die Behauptung falscher Tatsachen vorgegangen und wird dies auch weiter tun. Natürlich freut sich die MAXX-TV AG ansonsten über Interesse an ihrem Unternehmen und unterstützt gern entsprechende Recherchen.
Leider hat Herr Drews zwischenzeitlich von der zunächst besprochenen Zusammenarbeit mit der BOXX-TV GmbH Abstand genommen, was die MAXX-TV AG bedauert. Sie hält ihr Angebot für eine Zusammenarbeit mit Herrn Drews jedoch aufrecht.
Anfragen zu einer Hauptversammlung
In den letzten Tagen hat die MAXX-TV.AG mehrere Anfragen zu einer AG-Hauptversammlung erhalten. Als neue AG wird die MAXX diese Hauptversammlung voraussichtlich im zweiten Quartal 2009 einberufen.
Informationen zur BOXX-TV GmbH (Bremen)
Die BOXX-TV GmbH hat Verträge unterschiedlicher Art geschlossen. Diese Verträge sind entweder Programmanbieterverträge oder Verträge mit technischen Dienstleistern.
Programmanbieterverträge:
Vorliegend sind die Verträge mit Bibel-TV, Volksmusik.tv, Bundesligen-TV, Your Family Entertainment (Kinderfernsehen) und Euronews. Bei drei weiteren Verträgen, die bereits von BOXX unterschrieben wurden, wartet BOXX leider noch auf den Postrücklauf. Darunter einen Vertrag aus Österreich. Auch BOXX freut sich über jeden Eingang eines Vertrages, aber die Fernsehsender sind teilweise riesige Verwaltungsapparate und haben es nicht immer eilig. Weitere Sender klären derzeit intern die Urheberrechtliche Lage (Infos dazu weiter unten). Einen Programmplatz hält BOXX noch für einen schweizerischen Sender frei. Hinzu kommt ein Programm für Spielfilme. Bitte haben Sie Verständnis, dass BOXX die Namen der Sender nur nennen kann, wenn die Verträge physisch vorliegen.
Bereits schon jetzt hat BOXX mit diesen fünf Programmen ein größeres Angebot, als es dieses jemals in Nordamerika gegeben hat.
(Bitte beachten Sie auch die Hinweise weiter unten zu anderen Fernsehprogrammen in den USA und Kanada)
Technische Verträge:
Es wurde Dienstleistungsverträge geschlossen mit dem Provider Neulion (USA) für die Verbreitung in Nordamerika, Smartcast (Erding) für das PlayOut-Center in Deutschland und HPT-Denmark für das neue Center in Europa für skandinavische Programme.
Fußballrechte - Bundesliga
BOXX-TV hat sich bei der DFL für die Auslandsrechte und bei der Sirius für die Inlandsrechte registriert. Jedoch hat das Kartellamt derzeit den Vermarktern einen Riegel vorgeschoben und kein Sender dieser Welt bekommt derzeit die Unterlagen zur offiziellen Bewerbung und Angebotsabgabe. Sie werden sicherlich darüber gelesen haben. Die DFL will nach uns bekannten Informationen jetzt eine neue Ausschreibung an einen Zentralvermarkter starten. BOXX ist, wie alle Sender, davon abhängig.
Anzahl der vermarkteten Boxen
Gelegentlich erreicht BOXX Anfragen von Aktionären der MAXX, wie viele Fernsehboxen bereits im Markt sind. MAXX und BOXX haben immer mitgeteilt, dass die Vermarktung im vierten Quartal starten wird, daher können selbstverständlich noch keine Fernsehboxen im Markt sein. Derzeit wird die Technik vorbereitet (siehe dazu auch die Verträge mit Neulion und SmartCast). Der technische Provider Neulion hat jedoch bereits ca. 400.000 Fernsehboxen für andere Fremdsprachensender in den USA im Markt. Das zeigt, dass die Technik läuft und BOXX den richtigen Partner gewählt hat.
Hintergrundwissen
Technische Informationen zu IP-TV
Das Zauberwort „IP-TV“ wird in den letzten Monaten immer öfter missbraucht und falsch verstanden. Wir möchten hier ein wenig Aufklärung geben.
Deutsche Juristen, aber nur diese, meinen, dass IP-TV nur dann IP-TV heißen sollte, wenn nicht nur das PlayOutCenter dem Anbieter gehört, sondern auch das Kabelnetz, das die Signale verteilt. Zusätzlich bekommen die Zuschauer eine spezielle Empfangsbox, um die Programme auf einem Fernseher zu sehen. Danach wären in Deutschland nur T-Home und Alice IP-TV-Veranstalter. Maxdome wäre danach kein IP-TV, sondern Web-TV, weil Maxdome kein eigenes Netz besitzt. Der normale User versteht unter Web-TV jedoch die kleinen Bilder, die mittels PC weltweit abgerufen werden können.
BOXX-TV nutzt keine eigenen Netze, sondern die Internetnetze, die üblich zur Verfügung stehen. Jedoch bekommt der Nutzer eine Empfangsbox und Fernsehbilder in normaler Größe. Nach Definition der deutschen Juristen wären wir also Web-TV. Weltweit wird es aber als IP-TV bezeichnet. Und da BOXX weltweit arbeitet, wird es auch IP-TV genannt. Soviel vorab zur Entwirrung“ der Definitionen.
Der Übertragungsweg:
Fernsehprogramme können auf vieler Art übertragen werden: Satellit, Kabel, Terrestrik. Während der Satellit noch bis zu 1000 Programme übertragen kann, sind es beim Kabel teilweise schon nur noch bis zu 500 und bei der Terrestrik nur bis zu 30. Diese technische Verknappung der Frequenzen und Übertragungswege führt dazu, dass Sparten- oder Fremdsprachenprogramme oftmals nicht überragen werden (können). Dieses betrifft alle Länder der Erde.
Spartenprogramme oder Fremdsprachenprogramme haben dazu oftmals ein weiteres Problem. Satellitenkanäle kosten bis zu 700.000 Euro im Jahr pro Fernsehprogramm und dieses entspricht bei kleinen innovativen Sendern bis zu 60% des gesamten Jahresbudgets.
BOXX-TV nutzt daher die vierte Übertragungsart, die mittlerweile in vielen Ländern der Erde verfügbar ist: Fernsehen über das Internet.
Fernsehen über das Internet wird in der Umgangssprache IP-TV genannt und meint die Übertragung von Fernsehsignalen über das Internet-Protokoll.
Ein digitales Fernsehbild in der üblichen Komprimierung MPEG-2 benötigt im herkömmlichen Satelliten- oder Kabelfernsehen bis zu 4.000 kb/s Datengeschwindigkeit. Diese Geschwindigkeit (Bandbreite) wäre für Heim-Internetzugänge aber zu hoch, so dass es nur Nutzer mit Bandbreiten von 6.000 oder 16.000 kb/s nutzen könnten.
Seit wenigen Jahren wird daher ein neues Komprimierungsverfahren eingesetzt: MPEG-4. Es wurde eigentlich für HDTV-Fernsehen entwickelt, aber es spricht nichts dagegen, mittels MPEG-4 auch Standard-TV (SDTV) Programme zu übertragen.
BOXX-TV setzt daher für seine Übertragungen MPEG-4 mit dem H264 Codec ein. Damit sind SDTV-Fernsehsignale über Internetleitungen zu übertragen, die nur über 800 kb/s Bandbreite benötigen. Und das ist mit weltweit fast jedem DSL-Zugang möglich.
Die zentrale Sendestation für BOXX:
BOXX-TV hat die deutsche Firma SmartCast GmbH (http://www.smartcast.de/news/index.php)
aus Erding beauftragt alle vertraglich gebundenen Programme zu empfangen, technisch aufzubereiten und codiert zur zentralen Sendestation von Neulion nach New York zu übertragen. SmartCast errichtet dazu in Erding (Bayern) eine Empfangs- und Kontrollstation. Neulion speichert die Programme (außer Nachrichtensender) für acht Stunden und ermöglicht den Zuschauern in Nordamerika damit ein Tages- und Nachtprogramm, wie es die Zuschauer aus Deutschland gewohnt sind.
Die Technik in den USA
Der technische Partner Neulion empfängt das Signal aus Erding, setzt es in NTSC, dem US-Fernsehstandard, um und sendet es in die USA und Kanada. Aus urheberrechtlichen Gründen wird ein Geocoding eingebaut, so dass Zuschauer außerhalb dieser beiden Länder das Signal nicht nutzen können.
Beim Zuschauer:
Der Fernsehzuschauer abonniert das Paket, kauft einmalig die Box und kann über seinen Fernseher diese Programme empfangen. Nach einer kleinen Ersteinrichtung, die nicht länger als fünf Minuten dauern sollte, sind die Programme sichtbar.
Wichtig für Investoren und Aktionäre:
Nicht zahlende Zuschauer können auf Knopfdruck abgeschaltet werden. Im Gegensatz zum PayTV über Satellit oder im Kabel-TV ist ein Hacken des Signals nicht möglich und ist bisher weltweit noch nie vorgekommen. Nur zahlende Kunden bekommen das Signal. Das ist bei T-Home nicht anders.
Das Urheberrecht:
Jeder, der etwas ausdenkt, entwickelt oder produziert ist der Urheber dieser Sache. Er hat auch ohne Patenteintragung einen Schutz auf diese Leistung. Das können Stadtpläne sein, Internetseiten, aber in unserem Fall Inhalte von Fernsehprogrammen. Und nun kommen wir zu einem Problem, dass der Endkunde nicht kennt oder eventuell versteht.
Nehmen wir mal an, dass der Fernsehsender XYZ in Deutschland eine Sendelizenz hat und über den Satelliten Astra senden will. XYZ hat natürlich nicht alles selber produziert, sondern kauft Nachrichten, Filme, Unterhaltung und Sportsendungen ein, um diese zu senden. Die Verkäufer dieser Leistungen wollen dann wissen, wo XYZ zu sehen ist. XYZ wird dann sagen, dass er über Astra für Deutschland sendet (er kann nichts dafür, dass Astra auch außerhalb Deutschlands nutzbar ist) und in Kabelfernsehnetzen in Deutschland. Dafür bezahlt XYZ dann eine gewisse Summe Geld. So kostet ein B-Ware-Spielfilm für drei Ausstrahlungen z.B. 4.500 Euro.
Wenn nun ein Kabelnetzbetreiber in Österreich XYZ einspeisen und verbreiten will, so muss dieser XYZ fragen, sonst wäre es verbotene Schwarzeinspeisung. Das ist auf der ganzen Welt so. Wenn XYZ dieses jedoch erlauben will, muss XYZ an die Filmverleiher mehr Geld zahlen. Sind es Inhalte aus Deutschland, so wäre es noch einfach zu regeln.
Sehr problematisch ist es, wenn die Inhalte aus Ländern kommen, in denen XYZ dann auch gesehen werden will. Kauft XYZ z.B. in den USA einen alten Knight-Rider-Film zur Aussendung in deutscher Sprache in Deutschland, so ist alles klar und nicht problematisch. Aber der Inhaber von Knight-Rider verkauft immer Bild und Ton. Aber Bild und Ton verkauft er aber auch an andere Sender in den USA. Und diese sind nicht erfreut, wenn der Michael Knight und sein KIT über den Umweg aus Deutschland wieder in die USA kommen und werden dem Spielfilmverleiher weniger Geld geben wollen. Leider ist es hierbei egal, dass das deutsche Signal in deutscher Sprache kommt, es kommt in diesem Fall auf das Bild an. Aus diesem Grund können RTL, Pro7 und andere ihre Programme nicht in den USA anbieten.
Noch komplizierter ist es mit Nachrichten. In einer Nachrichtensendung können Beiträge von über 20 Agenturen kommen. Und diese Agenturen verkaufen an viele Sender und in viele Länder. Daher kann das Heute Journal nicht einfach in Japan oder auf Hawaii gesendet werden.
Das Thema Urheberrechte ist sehr komplex. Aber anhand der obigen Beispiele kann der Leser verstehen, dass wir nicht einfach RTL fragen können, ob sie mit nach Amerika wollen. Auch wenn sie wollten, sie dürfen nicht.
Der Fernsehmarkt in den USA und Kanada
Wer schon einmal in den USA oder Kanada war, kennt die sehr große Programmvielfalt, die jedoch nur aus englischsprachigen und spanischsprachigen (mexikanischen) Programmen besteht. Im Gegensatz zu Deutschland ist dort auch alles Digitalisiert, die letzten analogen Lückensender werden in den USA im Februar 2009 abgeschaltet.
In den USA gibt es drei Hauptverbreitungswege (plus IP-TV): Kabelfernsehen mit einem Marktanteil von ca. 65%, Satellitenfernsehen mit ca. 30% und terrestrisches Antennenfernsehen mit ca. 5%. Bis auf wenige Programme sind alle Sender codiert und gebührenpflichtig. Die beiden Satellitenbetreiber DISH und DirecTV senden zwar hunderte von Programmen, aber bis auf Info- und Shoppingkanäle ist alles codiert. Der US-Bürger zahlt zwar keine GEZ-Fernsehgebühr, dafür Pay-TV-Gebühren. Das Top-100-Paket plus Sport und Kino kann bei deutlich über 100 US$ liegen. (in Kanada ist das ähnlich).
Kabelnetze in den USA übertragen bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. New York: Euronews und Deutsche Welle) keine europäischen Programme. Die Satellitenbetreiber DISH und DirecTV haben ältere Satelliten auf neue Orbit-Positionen geschoben und übertragen dort als PayTV Fremdsprachenprogramme. Der Zuschauer muss seine Antenne mit weiteren Empfangsteilen (LNB) erweitern, um diese Programme sehen zu können.
Über DISH können Zuschauer die deutschen Sender Deutsche Welle TV, Euronews, German Kino Plus (ältere Filme) und ein Mischprogramm namens ProSiebenSat1Welt empfangen. Dieses Programm zeigt jedoch keine Spielfilme, sondern ist ein eigenes Programm mit Nachrichten- und Informationsinhalten. Es wurde bisher von ca. 20.000 Haushalten abonniert.
Die Zahl 20.000 ist nicht sehr hoch. Woran liegt das? Mit ein bisschen Hintergrundwissen des Häusermarktes, den Mietverträgen und den Wohnsituationen wird schnell klar, dass die technische Reichweite für Satellit begrenzt ist. Deutsche (Neudeutsche und Altdeutsche) wohnen bevorzugt in Condos (Mehrfamilienhäusern), was sehr bequem ist. Poolboy, Rasenmäherdienst, Hausmeister usw. Der Nachteil ist, dass Mietverträge in den USA fast immer Außenantennen verbieten. Es gibt keinen Anspruch für „Ausländer“ auf ihr Heimatprogramm. Ein Mietvertrag kann dort bis zu 30 Seiten umfassen. Es ist oft sogar verboten Wäsche auf dem Balkon zu trocknen.
In Condos sind also Antennen und damit Satellitenantennen verboten. Kabelnetzbetreiber, die 65% der Reichweite ergeben, übertragen aber keine deutschen Programme.
Daher hat BOXX den einzig richtigen Verbreitungsweg, nämlich IP-TV, gewählt.
Ca. die Hälfte aller Internetanschlüsse in den USA ist bereits heute sehr viel schneller als deutsches DSL (ISDN hat es in den USA eigentlich nicht gegeben). Und die Masse der deutschsprachigen Haushalte wohnt zudem in Ballungsräumen. Nach Auskunft des deutschen Konsuls in Las Vegas wohnen in dieser Stadt alleine rund 40.000 deutschsprachige Bürger.
Und wenn man weiß, dass 25% aller US-Bürger deutscher Abstammung sind, Deutsche sind oder deutschsprachige sind (Quelle: US-Census), dann kann der Markt für das Fernsehpaket von BOXX-TV ersehen werden.
Das waren jetzt viele Informationen, die aber sicherlich ein wenig Licht ins Dickicht gebracht haben.
Freundliche Grüße aus Bremen sendet
Jürgen R. Grobbin Medienbeauftragter der
BOXX-TV.GmbH
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