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neuester Beitrag: 19.04.24 22:14
eröffnet am: 23.02.07 08:28 von: Spezial Brok. Anzahl Beiträge: 11095
neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 von: michelangelo. Leser gesamt: 1653573
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08.02.17 22:22

3315 Postings, 3359 Tage michelangelo321Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.02.17 12:39
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Provokation

 

 

08.02.17 22:23

3315 Postings, 3359 Tage michelangelo321NORD oder SÜD ?

10.02.17 09:20

3636 Postings, 3197 Tage IMMOGIRLEs sieht nach Ost aus !

10.02.17 13:42
1

3010 Postings, 3995 Tage freu_michIMMOGIRL,verjährter Verbindlichkeiten ..?!!

www.bundesanzeiger.de

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009



Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit € 21,4 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.), aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten mit € 3,3 Mio. (Vorjahr: € 2,2 Mio.) sowie aus Forderungsverzichten mit € 6,8 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.).

 

10.02.17 14:02

3667 Postings, 4893 Tage Monaco1#9155

genau! Das ist sehr interessant.
Denke Hr. Schneider wird wissen, warum er sich solange Zeit läßt.

Hier sehe ich ebenfalls ein überdurchnittliches positives Ergebis entgegen.  

10.02.17 14:06

3667 Postings, 4893 Tage Monaco1Frage in die Runde

Hat jemand mit Strabag telefoniert und mal geschickt nach WTB gefragt? Die Empfangsdame genügt ;-)))  

10.02.17 14:10

31878 Postings, 5621 Tage tbhomyDen Ausblick im Jahresabschluss 2009...

...habt ihr aber alle gelesen, nicht wahr ?

Da passt ein überdurchschnittlich positives Ergebnis nicht hinein, fürchte ich.

"Nach heutigem Kenntnisstand ist die Befriedigung aller bestehenden und künftigen Masseverbindlichkeiten aus den Zuflüssen im Rahmen des Verfahrens gewährleistet. Eine quotale Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger wird hingegen nur in geringem Umfang möglich sein."

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Sorry, aber ICH glaube eher dem Insolvenzverwalter und was er - neben dem Wirtschaftsprüfer (!) - offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.

Euren mutigen Träumen kann ich bisher nicht folgen...


 

10.02.17 14:13

31878 Postings, 5621 Tage tbhomyÜbrigens...

...muss ein Insolvenzverwalter Ausfälle und andere Abschreibungen bereits mit einem geschätzten Buchwert ansetzen, damit die Insolvenztabelle klar und nachvollziehbar bleibt.

Lest dazu mal in den Jahresberichten 2005 bis 2009 ... ;-)

Und nicht die Gesamtforderungen aus den Augen verlieren. Waren das nicht weitaus mehr als ein paar Milliönchen Euro ?  

10.02.17 14:17
1

17677 Postings, 5962 Tage M.MinningerFrage in die Runde

debt-to-equity swap  ?

Insolvenzverwalter  

10.02.17 14:20
1

17677 Postings, 5962 Tage M.MinningerEin Idee ?

10.02.17 14:34

3667 Postings, 4893 Tage Monaco1M.Minninger

Ich denke da an einen bestimmten Namen , wenn dem so ist wäre dies der Königsweg um komplett an WTB zu kommen, daran habe Ich gar nicht gedacht.  

10.02.17 15:02

31878 Postings, 5621 Tage tbhomyWozu dann der Schlusstermin ?

10.02.17 15:08

17677 Postings, 5962 Tage M.MinningerNägel mit Köppe

debt-to-equity swap    

10.02.17 15:09

17677 Postings, 5962 Tage M.MinningerAn die Gläubiger

10.02.17 15:12

17677 Postings, 5962 Tage M.Minninger@tbhomy Was bedeutet denn


debt-to-equity swap   ?


 

10.02.17 15:18

31878 Postings, 5621 Tage tbhomyUnd was ist mit den offenen Punkten...

..in der Insolvenztabelle ?

"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes fiel im vergangenen Dezember. Die letztendliche Auszahlung wird allerdings erst nach dem Schlusstermin des Insolvenzverfahrens erfolgen."

http://www.b4bschwaben.de/b4b-nachrichten/...er-bau-_arid,250547.html

"In diversen weiteren Schiedsverfahren stritt man darüber, ob Schneider damit Verträge mit dem Co-Investor verletzt hat. Derzeit ist noch ein Prozess vor dem Landgericht Augsburg über diese Frage anhängig (Az. 23 O 720/15)."

http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2016/12/...ry-gegen-thailand  

10.02.17 15:31

3667 Postings, 4893 Tage Monaco1Ergänzung



https://dejure.org/gesetze/InsO/197.html

3. zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.  

10.02.17 15:43

17677 Postings, 5962 Tage M.MinningerOffene Punkte

debt-to-equity swap    

13.02.17 09:05

3010 Postings, 3995 Tage freu_michM.Minninger

Was passiert mit Rückstellungen bei insolvenz ??

Ich glaube bei WTB sind ca 600.000 Mio

 

17.02.17 11:00

3010 Postings, 3995 Tage freu_michSonderverwalter hat seine Aufgabe fertig !!

www.insolvenz bekanntmachungen.de

6 IN 94/05

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WALTER BAU-AKTIENGESELLSCHAFT, Böheimstr. 8, 86153 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 6151
- Schuldnerin

Dem Sonderverwalter Rechtsanwalt Wolfgang Hohenadl wurde eine Vergütung festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann durch die Verfahrensbeteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
oder bei dem
Landgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 15.02.2017  

17.02.17 11:02
1

3010 Postings, 3995 Tage freu_michBID mit 1,32 Mio Aktien .. !!

17.02.17 11:03
1

3010 Postings, 3995 Tage freu_michM.Minninger


debt-to-equity swap ?  

17.02.17 14:23

3667 Postings, 4893 Tage Monaco1Fettes BID

Wann fliegt hier der Deckel?  

17.02.17 15:29

3010 Postings, 3995 Tage freu_michMonaco1

Ich bin hier raus.

 

17.02.17 15:33
1

3010 Postings, 3995 Tage freu_michLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 18.02.17 16:19
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic

 

 

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