bei all dem Geplänkel..wer ist Deutscher und wer nicht..wurde wohl ein kleiner aber feiner Umstand ..sagen wir mal.."überlesen".
In der Statistik werden Häftlinge, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, als Deutsche ausgewiesen.
Was...so könnte man es ja auslegen, den Prozentanteil der ( sag einfach mal ) Migranten...erhöht!
In Relation zu denen, mit nur der deutschen Staatsbürgerschaft!
Und..Sanktionen bei Verbrechen: Dazu ein einfacher Vorschlag!
Das Bundesverfassungsgericht prüft ja zZ, die Sanktionen bei H4 Empfängern. Die sehen so aus: -30% Kürzung des Existensminimums bei der ersten Pflichtverletzung -60% Kürzung des Existensminimums bei der zweiten Pflichtverletzung -100%Kürzung des Existensminimums bei der dritten Pflichtverletzung incl des Wohngeldes !
Warum kann man das bei Asylsuchenden nicht auch anwenden?
Also: -30% beim ersten Verbrechen bzw Pflichtverletzung -60% bei der zweiten..Pflichtverletzung -100% bei der dritten.. und raus bist du!
Davon steht aber nix im Asylbewerberleistungsgesetz. Nicht mal ansatzweise.
Wenn schon über die Wertigkeit..bzw Über- Unterlegenheit hier geredet wird...warum werden dann (deutsche) H4 Empfänger schlechter gestellt als ein Asylsuchender?
Also...ein deutscher H4 Empfänger und ehemaliger Steuerzahler wird minderwertiger behandelt als jemand...der noch nie etwas hier für Deutschland gezahlt/ gemacht hat!
Wenn ich H4 Empfänger wäre würde mir das so was von gegen den Strich gehen! |