Hallo.
Mich interessieren ein Paar Punkte im Zusammenhang mit WaMu, doch leider habe ich bisher weder hier noch in den anderen oft genannten Foren dazu mal detailierte bzw. mit Fakten und Quellen belegbare Antworten gefunden. Drum versuche ich hier nun mal mein Glück und hoffe das jemand evtl. Teile davon beantworten kann:
1. Falls es zu keiner aussergerichtlichen Einigung kommt, kann ja der Gerichtsort nicht verändert werden, zumindest habe ich das so aus den bisherigen Aussagen der Richterin interpretiert! Ist dann das Urteil das Sie fällt, anfechtbar, sprich kann jemand dann in Einspruch einlegen?
2. Können meine WamuQ Aktien wertlos werden, in dem Sie mir enteignet werden? Sowas wird öfters mal verbreitet oder in ähnlicher Form erwähnt, ich kenne nämlich diesen Fall bisher noch nicht?! Wenn ich mir das oft in den Medien mit HRE anschaue, und etwas verstattlicht wird, selbst da werden ja die Aktionäre zu einem festgelegten Kurs "entschädigt"!
3. Kommt es zu einem Vergleich und es wird als Lösung ein Aktientausch stattfinden, gibt es danach eine Sperrfrist so das ich mit den neuen Aktien nicht sofort handeln kann, und wie lange läuft so eine dann? Werden alle Aktien getauscht und dann in die jeweiligen Depots wieder eingebucht oder nur an 1 Stelle, ich habe nämlich meine WamuQ, sowohl in Deutschland als auch in Amerika gesplittet?
4. Ist es rechtlich überhaupt zulässig, das Aktionäre unterschiedlich behandelt werden? Es wird nämlich auch öfters erwähnt, das nur die großen z.B. TGP zum Zuge kommen (kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen)?!
Vielen Dank im Voraus und auf eine schöne und erfolgreiche Woche.
Gruß Paulinsche |