90 % für Begrenzung der Flüchtlinge

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neuester Beitrag: 12.11.16 12:48
eröffnet am: 10.11.16 22:19 von: Rubensrembr. Anzahl Beiträge: 64
neuester Beitrag: 12.11.16 12:48 von: Weckmann Leser gesamt: 5076
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10.11.16 22:19
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51986 Postings, 5929 Tage Rubensrembrandt90 % für Begrenzung der Flüchtlinge

Die "Flüchtlingspolitik" Merkels wird von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. In dieser
Frage regiert die Kanzlerin also gegen die Mehrheit der Bevölkerung.

https://www.welt.de/politik/deutschland/...luechtlingspolitik-ab.html

Über 60 Prozent der Deutschen sähen ihr Land zwar als Einwanderungsland, gleichzeitig seien 90 Prozent der Menschen der Meinung, dass die Zahl der pro Jahr aufgenommenen Flüchtlinge begrenzt werden solle.

81 Prozent der Deutschen seien für die Wiedereinführung von Kontrollen an den deutschen Grenzen ...  
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38 Postings ausgeblendet.

11.11.16 20:07
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511 Postings, 6868 Tage Fliwatüt@39 und das ist eben falsch

Die Regierung darf eben nicht das Grundgesetz aushebeln und über irgendwas hinausgehen. Das kostet nämlich regelmäßig (Steuer)Geld und dieses darf nicht gesetzesfremd verwendet werden.

Und wenn du jetzt noch andeuten möchtest das ein Kriegsflüchtling, wenn er denn einer ist, in irgend einem EU-Mitgliedsstaat nicht prinzipiell sicher ist, dann brauchen wir natürlich über gar nichts mehr diskutieren. Dann bezweifelst du aber auch die EU an sich.  
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There are only 10 types of people in the world: Those who understand binary, and those who don't.

11.11.16 20:11
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36845 Postings, 7524 Tage TaliskerDein Posting, Rubensrembrandt,

ist so voller Substanz, da bleibt kaum Platz für eine Aneinanderreihung von ad hominem. Die Relevanz von Niedersachsen, Lehrer, offizieller Meinung erschließt sich jedem sofort.

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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

11.11.16 20:18
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20851 Postings, 4063 Tage Weckmann#40: Lesen ist nicht Deine Stärke, oder? In wel

chem Land ist denn die Umsetzung eines der in Art. 16a II GG genannten Abkommen sichergestellt, wenn Flüchtlinge mit Eisenbahnwaggons oder Bussen durch dieses Land zu einem Nachbarland gefahren werden, ohne die Möglichkeit zu haben, dort einen Antrag auf Asyl oder Anerkennung als Flüchtling zu stellen? Du hast den Art 16a II GG sogar selbst hier reingestellt.

Natürlich das die Regierung über ein Grundrecht hinausgehen. Sie darf es nur nicht unzulässig einschränken.
Und die Kosten sind geregelt.  

11.11.16 20:23

20851 Postings, 4063 Tage Weckmann"Natürlich darf" muss es heissen.

11.11.16 20:26

511 Postings, 6868 Tage FliwatütWeckmann, lass bitte den Ton

kann ja sein, dass es hier üblich geworden ist anderen Schwächen in Grundlegendem zu unterstellen, bei mir kannst du das sein lassen.
Ich gehe mal ohne Prüfung davon aus, dass die Liste der sicheren Länder alle EU Staaten enthält. Das GG ist viel schlauer verfasst als sich viele vorstellen können.

Artikel 16a III
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird
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11.11.16 20:34

20851 Postings, 4063 Tage Weckmann#44: Art. 16a III GG bezieht sich klar erkennbar

auf die Herkunftsstaaten, der Abs. 2 dahingegen auf die Staaten, aus denen jemand in die BRD einreist.

Lesen hilft!  

11.11.16 20:43

511 Postings, 6868 Tage Fliwatütnoch was zu den Bussen

blende doch bitte nicht aus, dass die absolute Mehrheit der Migranten nach Deutschland will. Das kannst du dir in jeder Reportage des öffentlich rechtlichen Fernsehens anhören wenn Migranten gefragt werden. Das Österreich es z.B. nicht will, das die im Transit durch ihr Land durchlatschen und deshalb Busse einsetzen kann man denen nicht verübeln.  
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11.11.16 20:53

20851 Postings, 4063 Tage WeckmannWenn Ö die nicht in Ö will, hätte es die Flücht-

linge an der Grenze zurückweisen müssen. Wenn es sie nach Ö hineinläßt, ist Ö auch für die Flüchtlinge verantwortlich.  

11.11.16 20:56
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511 Postings, 6868 Tage Fliwatüt@45

Wenn du ein Land betrittst, dann ist dein Herkunftsland das aus welchem du den Fuß auf deutschen Boden setzt und nicht das aus dem du irgendwo mal losgelaufen bist. Dublin regelt den Rest.

Ich verstehe grundsätzlich deine Denkweise und ich bin auch der Meinung das vieles ganz erheblich schief läuft. Durch eine unkontrollierte Migration werden wir aber keine Probleme lösen und wir werden Regierungen bekommen die wir nicht wollen. Wenn über 50% der Bevölkerung jeden Euro zwei mal umdrehen muss um über die Runden zu kommen, dann hast du eine Wählerschaft die Geschenke an Fremde nicht tolleriert.
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11.11.16 21:00

511 Postings, 6868 Tage Fliwatüt@47 ist Theorie im Schengen Raum

Wenn sich jemand in der EU befindet und keine Straftaten oder ähnliches begeht, kann er sich frei über die Grenzen bewegen. Der darf gar nicht aufgehalten werden, nur an der EU Außengrenze ist das möglich. Wenn der dann auch noch sagt, er möchte weiter in ein anderes Land... was glaubst du?
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11.11.16 21:09
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20851 Postings, 4063 Tage Weckmann#48: Nein. Im Abs. 2 heißt es ganz klar: "... wer

aus ... einreist, ...". Das fehlt im Abs. 3. Außerdem sind die dort genannten Unterdrückungstatbestände doch gerade Asylgründe. Dort heißt es zudem "... ein Ausländer aus einem solchen Staat ..." und nicht in einem solchen Staat. Zudem würde ein eigener Abs. 3 keinen Sinn ergeben, wenn es so wäre, wie Du es schreibst. Dann würde man das nämlich schon in den Abs. 2 mit hineinpacken.  

11.11.16 21:18
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69033 Postings, 7476 Tage BarCodeDas Ariva-Verfassungsgericht

mal wieder am Tagen?
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Alles ist relativ.

11.11.16 21:19
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20851 Postings, 4063 Tage Weckmann#49: Aber im normalen Landesinneren können Perso-

nen durchaus kontrolliert werden. Und irgwendwer muß die auch zu den Bussen gebraccht haben, Polizei, Grenzschützer, etc.

Bei Bedarf können die Grenzkontrollen übrigens wieder eingeführt werden. Wurde und wird ja auch so gehandhabt.  

11.11.16 21:48

511 Postings, 6868 Tage Fliwatütnun ja, dann lies doch noch mal Abs. 2

Da ist ja nun ganz klar und überhaupt nicht verklausuliert geregelt, dass keiner Asyl nach Art .16 I in Deutschland beantragen kann der aus einem EU Mitgliedsstaat einreist. Meines erachtens gibt es da doch keine zwei Meinungen, oder?
Das normal kein EU Bürger Asyl in Deutschland beantrag, davon kann ja wohl ausgegangen werden. Also ist die Formulierung eindeutig und zielt auf alles außerhalb der EU und den als sicher eingestuften Staaten. Und die darfst du nicht mal durchwandern ohne das Abs II zuschlägt. Von Dublin ganz zu schweigen.

Das ist aber auch alles nur Makulatur. Unsere Regierung hätte die Möglichkeit gehabt im Vorfeld an Problemlösungen zu arbeiten. Wir beteiligen uns munter an Regimchange und Ausbeutung von armen Staaten. Zudem verdienen einige wirklich ganz kräftig an Konflikten. Die Quittung bekommen wir nun serviert. Da ist es auch ganz egal wie man zu der ganzen Angelegenheit steht. Wenn ich mir ansehe wer da um uns herum alles gewählt wird (das jüngste Beispiel eingeschlossen), dann ist das meiner Meinung nach das Ergebniss verfehlter Politik zu Gunsten einer reichen Minderheit. Das war eigentlich schon immer so, nur wurde es selten in so kurzer Zeit so maßlos übertrieben.
Mir geht es gut (wirklich!), ich kann aber verstehen, dass eine zunehmende Zahl von Menschen nicht nachvollziehen kann, was da jetzt plötzlich finanziell alles möglich sein soll.
Gott sei dank, wird in diesem Land die Regierung gewählt, was da zur Wahl steht ist aber auch nicht immer wirklich eine Wahl wert. Und da beginnt dann die nächste Tragödie...
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11.11.16 22:33
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20851 Postings, 4063 Tage Weckmann"Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, ..." be-

sagt, dass in den dortigen Fällen der Asylbewerber keinen Anspruch auf Asyl hat. Gewährt werden kann es ihm aber trotzdem. Denn der Satz fängt ja nicht etwa an: "Kein Asyl erhält, ...".  

11.11.16 22:52
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40576 Postings, 7804 Tage rotgrünOMG Freitag Nacht und ihr spaltet Haare

Alter mit eurem armseligen Leben will keiner tauschen.
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Merkels Plan 1) Plan A. wir schaffen das.
2) Plan B gibt es nicht,also greift Plan A.

11.11.16 23:11
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20851 Postings, 4063 Tage WeckmannHäh, warum sollte ich mit irgendwem tauschen wol-

11.11.16 23:28

6682 Postings, 6141 Tage ObeliskDa sind wieder mal einige klüger

als z.B. der ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Keine Ahnung von Gesetzen, und deren Subsumierung, aber es besser wissen.

Zitat:

Die Bundesregierung habe Grenzen überschritten: „Die engen Leitplanken des deutschen und europäischen Asylrechts sind gesprengt worden. Bestehende Regelungen wurden an die Wand gefahren. Die Asyl- und Flüchtlingspolitik krankt seit Langem daran, dass man es versäumt hat, zwischen dem individuellen Schutz vor Verfolgung einerseits und der gesteuerten Migrationspolitik für Wirtschaftsflüchtlinge andererseits zu unterscheiden.

Letzteres erfolge nicht aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, sondern aufgrund politischer Ermessensentscheidungen, die aus humanitären Gründen oder einer vorsorgenden Zuwanderungspolitik getroffen werden könnten“, so Papier.



https://www.welt.de/politik/deutschland/...luechtlingspolitik-ab.html  

11.11.16 23:40
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20851 Postings, 4063 Tage WeckmannUnd nun? Weil er etwas schreibt, ist es deshalb

automatisch die richtige Rechtsauffassung? Nö. Er hat allerdings den Vorteil, in den breiten Medien gelandet zu sein. Deshalb denken vermutlich viele, dass das, was er so schreibt, so stimme.

Schachtschneider hat ja auch so manches verkündet. Und ist übel gescheitert, was aber vorhersehbar war.  

12.11.16 00:09

6682 Postings, 6141 Tage Obelisk@Weckmann

von jemandem, der noch den Begriff " BRD" verwendet, erwarte ich keine juristischen Kenntnisse.  

12.11.16 00:12

15025 Postings, 5675 Tage Karlchen_VWeckmann...

So ist die derzeitige Rechtslage:

1993: Grundgesetzänderung und Neuregelung des Asylverfahrensrechts

Im Einzelnen ergaben sich folgende Neuerungen:

Wer über ein EU-Land oder ein anderes Nachbarland Deutschlands einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl und kann sofort abgewiesen werden. Das besagt die sogenannte "Drittstaatenregelung", die auch in anderen EU-Ländern existiert. Die meisten Flüchtlinge scheitern auf diese Weise bereits an den Grenzen Deutschlands. Oft kommt es zudem zu Kettenabschiebungen, an deren Ende sich der Flüchtling in seinem Herkunftsland wiederfindet.

Auch Flüchtlinge aus "sicheren Herkunftsstaaten", also Ländern, in denen keine Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht, haben keinen Anspruch auf Asyl.

Zudem können über Flughäfen eingereiste Bewerber bis zu 19 Tage festgehalten werden, um ihren Asylantrag zu prüfen. Dies ist möglich, da die Transitbereiche von Flughäfen als "exterritoriale Gebiete" eingestuft werden. So können Asylverfahren schon vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt und die Einreise verweigert werden.

Kritik an dem neuen Verfahren übten das Flüchtlingshilfswerk UNHCR und Organisationen wie Pro Asyl. Die deutsche Regelung sei unmenschlich und führe dazu, dass Menschen, die in anderen EU-Ländern Flüchtlingsstatus erhalten würden, in Deutschland keine Chance auf Asyl hätten.

Wer gilt als "asylberechtigt"?

Recht auf Asyl hat, wer politisch verfolgt ist. Eine Definition dazu findet sich im Grundgesetz nicht. Erst durch höchstrichterliche Urteile und die Definition der Genfer Flüchtlingskonvention wurde der Begriff der "politischen Verfolgung" konkretisiert: Sie muss von einem Staat ausgehen und die Menschenwürde der betroffenen Person schwerwiegend verletzen.

Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen und die Verfolgung durch nicht-staatliche Akteure wie Bürgerkriegsparteien begründen damit ausdrücklich keinen Anspruch auf Asyl.

Quelle: http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/...ompromiss-24-05-2013  

12.11.16 00:26
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2062 Postings, 2872 Tage Evernote#57. Papiergewicht

In der öffentlichen Debatte vor zehn Monaten, in der das gepostete Zitat eine hervorstechende Rolle spielte, wollten auch schon einige klüger sein sein als der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier, der übrigens - ohne das nötig zu haben - einen gleichrangigen Kollegen mit im Boot hatte.
Ich verweise lediglich auf den damals wie heute amtierenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, der seinerseits mit einer entschieden von der  seines Vorgängers abweichenden Auffassung meinte hervortreten zu müssen, der jedoch mit seiner Widerborstigkeit dem überwältigenden Gewicht, das Papier zum öffentlichen Abwägen der Argumente auf die Waagschale gebracht hatte, etwas nur annähernd Gleichwertiges entgegenzusetzen naturgemäß weder als befähigt noch als berufen sich darzustellen vermochte.

Wollte das nur der Vollständigkeit halber erwähnt haben und verlinke den Vorgang lediglich aus formalen Gründen.

 

12.11.16 00:29

394 Postings, 3596 Tage Donald_D....

Art. 16a GG ist doch ganz eindeutig. Ich verstehe die Diskussion nicht.

Außerdem muß niemand nach Deutschland "flüchten", um sein "Leben zu retten". Die ganze Darstellung ist vollkommen falsch und manipulativ. Syrer in türkischen Auffanglagern werden nämlich nicht bombardiert und müssen auch nicht "hungern". Wenn sich dennoch jemand entschließt nach Deutschland zu reisen, ist das kein "schutzsuchender Kriegsflüchtling" mehr sondern ein gewöhnlicher Einwanderer. Und kein Staat der Welt ist verpflichtet Einwanderer aufzunehmen.  

12.11.16 00:35
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20851 Postings, 4063 Tage Weckmann#59: Oh, mein Gott! So einer bist Du also.

Naja, Eure Möchtegern-Argumente kenne ich ja mittlerweile.

Hast Du überhaupt schon mal in einen Gesetzestext reingeschaut?  

12.11.16 12:48
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20851 Postings, 4063 Tage Weckmann#59: Dann frag doch einfach mal einen Verfas-

sungsrechtler, wie das mit der BRD und unserer Verfassung so aussieht. Wie wäre es mit dem von Dir so hoch geschätzten Hans-Jürgen Papier?

Oder willst Du nicht, weil Du die Antwort nicht hören möchtest?

Interessant wäre ja auch die Reaktion vom Papier nach Kenntnis Deines Postings #59, wenn er dann auch noch erführe, dass Du ihn verlinkst.  

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