Steinhoff International Holdings N.V.

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neuester Beitrag: 22.04.24 14:51
eröffnet am: 02.12.15 10:11 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 361198
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21.10.21 14:19
6

8567 Postings, 1987 Tage Dirty JackComposition Plan

Und hier wurde der Tekkie Town Claim im Composition Plan der SIHNV unter Contractual Claims nochmal näher erläutert:

"3.1.1 The Tekkie Town Claimants have commenced proceedings against SIHNV in South Africa under case number 8276/2018 asserting a rescissionary Claim in respect of 25,047,500 SIHNV Shares issued to them, in exchange for shares in Tekkie Town (Pty) Ltd. for an original transaction value of ZAR 75.75 per share and seeking payment of, among other things, ZAR 1,854,678,150 (the "Tekkie Town Claim")."

"3.1.1 Die Tekkie Town-Kläger haben in Südafrika unter dem Aktenzeichen 8276/2018 ein Verfahren gegen SIHNV eingeleitet, in dem sie eine Anfechtungsforderung in Bezug auf 25.047.500 SIHNV-Aktien geltend machen, die an sie im Austausch gegen Aktien von Tekkie Town (Pty) Ltd. zu einem ursprünglichen Transaktionswert von 75,75 ZAR pro Aktie ausgegeben wurden, und unter anderem die Zahlung von 1.854.678.150 ZAR fordern (die "Tekkie Town-Forderung")."

https://www.steinhoffsettlement.com/media/3575843/..._august_2021.pdf
S. 84  

21.10.21 14:26
2

1273 Postings, 1076 Tage SIHVN_ALL_INUm hier Mistverständnissen vorzubeugen...

...
Partial Liquidation ist eine TEILWEISE LIQUIDATION...
Das bedeutet das selbstverständlich NICHT die Holding Steinhoff hier unter der "vorübergehende Insolvenzverwaltung" des "vorübergehenden Insolvenzverwalters" verwaltet werden kann da die 110mio Erdnüsse in keinem Verhältnis zum "Wert" der Holding steht..
Deshalb verlangt TTC auch "nur"  "Partial Liquidation"...feiner Unterschied  

21.10.21 14:30
1

8567 Postings, 1987 Tage Dirty Jack@Relation1

Die meisten Verfahren gegen Steinhoff wurden im Vorfeld der Settlementverhandlungen auf Eis gelegt und stehen unter der Bedingung einer erfolgreichen Umsetzung.
Hätte SIHNV sein SoP in NL nicht erfolgreich abgeschlossen, wäre die PIC Klage in NL wieder aufgenommen worden.
Darauf hatte man sich in den Geheimverhandlungen 2019 geeinigt.
Und so steht es um viele Forderungsklagen.
Das dabei einige aus der Reihe getanzt sind sehen wir ja jetzt und Steinhoff wies schon im Scheme of Arrangement in London auf den heißen Herbst hin und wollte eigentlich vorher das GS durch haben.
Den aktuellen Stand kennst du ja ;-)  

21.10.21 14:34
1

1273 Postings, 1076 Tage SIHVN_ALL_INDie 110 mio €

gehen auf ein Treuhänderkonto, der "verübegehende Insolvenzverwalter" bekommt die entspechenden Vollmachten für diese "Verwaltung" der Klagesumme...  

21.10.21 14:37

1273 Postings, 1076 Tage SIHVN_ALL_INLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 21.10.21 18:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic

 

 

21.10.21 14:38
1

1986 Postings, 1902 Tage atempause1Dirty Jack: Vorläufige Liquidation

wenn das kommen solltre wird der Kurs wahrscheinlich leiden - was meinst Du  

21.10.21 14:46
1

8567 Postings, 1987 Tage Dirty Jack@Relation1

Sie werden nicht hinfällig, wie kommst du denn da drauf?
Im Scheme of Arrangement Unterlagen schreibt man dazu folgendes:
"Wie in der Vergleichsvereinbarung dargelegt, werden nicht alle Ansprüche gegen SIHNV und SIHPL unmittelbar am Tag des Inkrafttretens des Vergleichs erledigt.
Diese fortbestehenden Ansprüche fallen in zwei Kategorien:
(1) Ansprüche, die überhaupt nicht Gegenstand des Vergleichsvorschlags sind und zu denen die nicht-qualifizierenden Ansprüche (wie im Vergleichsblatt beschrieben) bei SIHPL gehören; und
(2) Ansprüche, die dem Vergleichsplan unterliegen, aber von SIHNV und/oder SIHPL bestritten werden und weiterhin Gegenstand separater Gerichtsverfahren oder Streitbeilegungsverfahren sein werden, die entweder als Teil der Vergleichsvereinbarungen oder bilateral zwischen den Parteien vereinbart werden.
SIHNV und SIHPL werden angemessene Rückstellungen in Bezug auf die strittigen  Claims bilden, und wenn solche Ansprüche (falls sie festgestellt werden) von der Steinhoff Recovery Foundation verwaltet werden, werden diese Rückstellungen entweder am Tag des Inkrafttretens des Vergleichs an die Steinhoff Recovery Foundation gezahlt oder an diese gezahlt, wenn die Steinhoff Recovery Foundation dies verlangt."
Mittlerweile hat man für diese Forderungen den Settlement Reserve Funds ins Leben gerufen.
Aber man wehrt halt die offenen Claims noch ab.
Erst wenn ein Richter entscheidet, fließt dann auch Kohle.

https://www.steinhoffsettlement.com/media/3254149/...ry_statement.pdf
Omnibus Steinhoff Settlement Consent Request: Project Universe
Punkt 15  

21.10.21 14:59

8567 Postings, 1987 Tage Dirty Jack@Relation1

Exakt, dieses 8276/2018 Verfahren läuft unter Punkt (2).
Ist im Vergleichsplan der SIHNV aufgeführt unter Contractual Claims.
Siehe Zitat daraus: #352238  

21.10.21 15:16
1

2234 Postings, 966 Tage AlSteckNoch mal grundsätzlich der Wortlaut

aus der Begründung der Klage:
During may the applicants instituted an application for the provisional winding up the respondend. The application was brought in terms of Uniform rule 6(12)(a) and the Court was requested to condone the applicants failure to comply with the time limits and forms of service.

Im Mai stellten die Antragsteller einen Antrag auf vorläufige Liquidation der Antragsgegnerin. Der Antrag wurde gemäß der einheitlichen Regel 6(12)(a) gestellt und das Gericht wurde ersucht, den Antragstellern die Nichteinhaltung der Fristen und Formen der Zustellung zu erlauben.

Es wurde also eine vorläufige Liquidation nach 6(12)(a) beantragt, nicht mehr und nicht weniger.

Was ist 6(12)(a)
https://facilegis.co.za/...ion-high-court-uniform-rule-of-court-612a/

Urgent application – High Court – Uniform Rule of Court 6(12)(a)
by Nico Raubenheimer|Published 4th May 2020-Updated 4th May 2020

Urgent application – High Court – Uniform Rule of Court 6(12)(a)

In urgent applications the court or a judge may dispense with the forms and service provided for in the Uniform Rules and may dispose of such matter at such time and place and in such manner and in accordance with such procedure, which shall as far as practicable be in terms of the rules, as it deems fit.

Such application must be supported by an affidavit which sets out explicitly the circumstances which the applicant avers render the matter urgent and the reasons why the applicant claims that he or she could not be accorded substantial redress at a hearing in due course.

Eilantrag - High Court - Einheitliche Rechtsprechungsregel 6(12)(a)
von Nico Raubenheimer|Veröffentlicht am 4. Mai 2020-Aktualisiert am 4. Mai 2020

Dringender Antrag - High Court - Einheitliche Rechtsvorschrift 6(12)(a)

Bei dringenden Anträgen kann das Gericht oder ein Richter von den in den Einheitlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Formen und Zustellungen absehen und über die Angelegenheit zu einem Zeitpunkt, an einem Ort und in einer Weise und nach einem Verfahren entscheiden, die, soweit durchführbar, den Vorschriften entsprechen, wie es ihm angemessen erscheint.

Dem Antrag ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, in der die Umstände, die nach Ansicht des Antragstellers die Dringlichkeit der Angelegenheit begründen, sowie die Gründe, aus denen der Antragsteller behauptet, daß ihm bei einer Anhörung zu gegebener Zeit kein wesentlicher Rechtsschutz gewährt werden kann, ausdrücklich darzulegen sind.  

21.10.21 15:23
4

8567 Postings, 1987 Tage Dirty Jack@Relation1

Die einen setzen auf Informationen an der Börse, einige auf Graphen, basierend auf Vergangenheitswerten beim Kurs und andere benötigen ständige tut tut Mitteilungen.
Sachverhalte richtig einzuschätzen, bringt unter dem Strich eben gewisse Vorteile.
Aber jeder soll seine Wege an der Börse entsprechend seiner Vorstellungen einschlagen.

7978/2021 ist ja nun auch nicht der Burner für die Aktie, kostet er doch Zeit und damit Geld.

Und ja, die ursprüngliche Forderung der TTC von 2018 steht nach wie vor im Raum, auch wenn es den TTC nicht gelingen sollte, SIHNV Werte in ZA unter vorläufige Zwangsverwaltung zu bekommen.
Hier wird wohl erst eine richterliche Entscheidung kommen müssen, ich glaube nicht, dass man sich mit den TTC vergleichen kann.
Da wurde schon zuviel Porzellan zerschlagen, wenn man sich die drei Einzelverfahren die letztendlich zu einem Verfahren zusammengelegt worden anschaut:

http://www.saflii.org/cgi-bin/...50&meta=%2Fsaflii&mask_path=
Verfahren 1.-3.
 

21.10.21 15:43
1

52 Postings, 923 Tage Ines43Frage: Wer soll da liquidiert werden?


Frage: Wer soll da liquidiert werden?

Die übergeordnete Holding mit Sitz in den Niederlanden (SIHNV)  oder die untergeordnete Tochter mit Sitz in SA? Kürzel?
Wenn die Mutter mit Sitz in den Niederlanden liquidiert würde, könnte und müsste es zum Protest der Niederlande kommen.
Ich Kann mir kaum vorstellen, dass ein Staat wie die Niederlande sich so in sein Rechtssystem hineinpfuschen lässt (Ausnahme Deutschland, das danach giert, von der EU übernommen zu werden und sich damit selbst aufzugeben und selbst das Bundesverfassungsreicht nicht mehr unterstützt gegen  den EUGH).    

21.10.21 15:49
1

336 Postings, 1219 Tage SuperRocket 123Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 21.10.21 21:23
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Marktmanipulation vermutet

 

 

21.10.21 15:54

2234 Postings, 966 Tage AlSteck@Ines43wer liquidiert werden soll ergibt

wer liquidiert werden soll, ergibt sich auch aus der Begründung:

THE REPUBLIC OF SOUTH AFRICA
IN THE HIGH COURT OF SOUTH AFRICA
(WESTERN CAPE DIVISION, CAPE TOWN)
ln the matter between;
AJVH HOLDINGS (PTY) LTD
FULL TEAM SURE TRADE (PTY) LTD
AQUILAM HOLDINGS (PTY) LTD
LIBER DECIMUS (PTY) LTD
XANADO TRADE AND INVEST 327 (PTY) LTD
and
STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS N.V.
Registration No: 2015/285685/10
registered address: Building B2, Vineyard Office Park,
Corner Adam Tas and Devon Valley Road, Stellenbosch
and
SIHNV FINANCIAL CREDITORS
FREDERIC VERHOEVEN
(in his capacity as court appointed joint
administrator of the Respondent)
CHRISTIAAN ROBERT ZIJDERVELD
(in his capacity as court appointed joint
administrator of the Respondent)
Gase No;7978/2021

 

21.10.21 15:56
6

4471 Postings, 3050 Tage hueyGläubiger und Management!

Hier maßen sich einige an, ihnen handwerkliche Fehler oder auch Raffgier vorzuwerfen.

Für mich völlig haltlos!

Die Gläubiger haben uns 2017/2018 den Hintern gerettet. Niemand wusste zu diesem Zeitpunkt, wie es überhaupt mit dem Unternehmen weiter geht. Deshalb war die vereinbarte Verzinsung von 10% mehr als gerechtfertigt!
Die Gläubiger und auch das Management mit LdP und P.W. - für mich der Macher- haben sich stehts geeinigt und selbst eine zweimalige Erhöhung des Vergleichs durchgeboxt.

Diese aktuellen Störfeuer haben diese Parteien nicht zu vertreten. Es sind externe!


Huey

PS: Das Management ist noch voll an Bord und wird auch nicht mehr das Handtuch werfen! Nicht umsonst lässt LdP "ASAP" aus seinem Mund verlauten. So kennt man ihn nicht!    

21.10.21 16:02
6

2234 Postings, 966 Tage AlSteck@huey Ich stimme dir zu!

Wer einem Unternehmen, dem Bilanzfälschung vorgeworfen wird, überhaupt einen Kredit gibt, geht ein echtes Wagnis ein.
Mit den Zinsen ist es eben so, dass diese umso höher sind um so höher das Risiko für den Kreditgeber ist.
Im Falle von Steinhoff war und ist das Ausfallrisiko für die Forderungen hoch und es ist ein vollkommen normaler Prozess, dass dafür dann auch entsprechende Zinsen bezahlt werden müssen.

Sobald der GS durch ist, ist das Ausfallrisiko wesentlich geringer und das wird sich dann auch recht schnell in den Zinsen widerspiegeln.  

21.10.21 16:06
1

2234 Postings, 966 Tage AlSteck@Relation1 ich habe auch keine

besseren Quellen als du, lade mir aber alles was ich finde herunter um es dann entsprechend auswerten zu können.
ich bin in der Vergangenheit leider ein wenig zu naiv mit meinen Invests umgegangen und habe dann mit Wirecard Lehrgeld bezahlen müssen. Das soll mir möglichst nicht mehr passieren.  

21.10.21 16:25
2

6860 Postings, 2316 Tage Manro123Wer weiß vll ist morgen

Tekkie schon Geschichte? :)  

21.10.21 16:28

2234 Postings, 966 Tage AlSteck@Relation1 es gibt eine Begründung von

Slingers in der alle diese Dinge erläutert werden.

In Kurzform kann auch ein ausländisches Unternehmen in Südafrika abgewickelt werden, wenn es dort Immobilienbesitz hat oder angenommen werden kann, dass die Geschäfte aus Südafrika gesteuert werden.
Genua diese Annahmen treffen auf Steinhoff zu.

Schau einfach mal, was auf jeder DGAP ganz unten zu lesen ist.  

21.10.21 16:30
1
was wäre wenn
https://de.wikipedia.org/wiki/Steinhoff_International_Holdings
mit
https://www.gepf.gov.za/
eine Vereinbarung(soll es geben;-)) hat, deren Inhalt uns nicht bekannt ist,  die unseren "white knight" ins Spiel bringt für den Fall das Steinhoff sich von der JSE zurückzieht(wovon ich ausgehe) ?
Darüber hinaus würde ich gerne wissen wie es um einen möglichen spinoff der fintech Sparte bei Pepkor steht, da es derzeit einen hype in diesem Bereich gibt. Wer ist sonst noch aktiv und so gut aufgestellt in SA und Afrika?
Dann noch MF und die Verpfändung sowie der Börsengang.
Australien gibt es auch noch(trotz einiger Grenzschließungen ;-))

Das sind die Dinge +xxl di9e mich aktuell interresieren...
Gerichtsbarkeit in SA und deren Entscheidungen berühren m.E.n. nur peripher hier, heute und in Zukunft.  

21.10.21 16:31
2

2234 Postings, 966 Tage AlSteck@Manro123 Morgen ist noch gar nichts

vorbei, da morgen nur verhandelt wird ob ein Einspruch gegen die bisher gefassten Beschlüsse von Slingers überhaupt möglich ist.
Diese betreffen die Zuständigkeit sowie den Eintritt der Financial Creditors und weitere.

Von daher werden hier wieder mal urealistische Erwartungen geschürt.  

21.10.21 16:32
1

43 Postings, 956 Tage BenniibenIch glaube,

Das sind alles wilde Spekulationen heute.
Wir sollten abwarten und uns zu gegebener Zeit(Morgen) ein Bild davon machen.



Dirty danke dir und den anderen...Ihr seit die Personen die hier noch die Qualität rein bringen, gegenüber manch anderen hier.


Ich wünsch euch ein schönen Abend all die ernsthaft in Steinhoff Investiert sind :)

 

21.10.21 16:32

4598 Postings, 1595 Tage NoCapMeint ihr wirklich

….dass die morgigen Entscheidungen den Kurs mal wieder auf einem Freitag beflügeln könnten?

Es wäre ja mal wieder an der Zeit!

Kurs hält sich auch wacker und zieht ja meist erst zur Entscheidung selbst an…na schauen wir mal, wie das Volumen morgen vormittags sein wird.

 

21.10.21 16:33

4598 Postings, 1595 Tage NoCapMan sollte in den morgigen Tag gehen

…als seie nichts, dann kann man auch nicht enttäuscht werden!  

21.10.21 16:43

747 Postings, 2260 Tage algomarin@Relation1 15:52 Uhr

"Frage: Wer soll da liquidiert werden?"

Wurde bereits heute um 14:10 Uhr via Link (Liqui-Antrag) gepostet.

https://www.ariva.de/forum/...ngs-n-v-531686?page=14089#jumppos352234

Kann jeder nachlesen... :o)




 

21.10.21 16:46
8

3129 Postings, 2289 Tage __DagobertVollstreckung von ausländischen Urteilen in SA

Unser SOP wäre so etwas…

Bei der Zwangsvollstreckung auf Grund von im Ausland erlangter Vollstreckungstitel sind völkerrechtliche Verträge von nur nachgeordneter Bedeutung. Denn völkerrechtliche Verträge, welche die gegenseitige Anerkennung von Vollstreckungstiteln zum Gegenstand haben, hat Südafrika nicht abgeschlossen. Im Besonderen ist Südafrika nicht dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961“ beigetreten. Zwar wurde in Gestalt des “Reciprocal Enforcement of Civil Judgements Act 9 of 1966” hierfür eine gesetzliche Grundlage geschaffen, aber in der Folge sind tatsächlich keine hierauf fußenden völkerrechtlichen Verträge geschlossen worden.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Die im Wesentlichen von der südafrikanischen Rechtsprechung entwickelten Anforderungen für die Anerkennung im Ausland ergangener Urteile können – in Anlehnung an die Grundsatzentscheidung Jones v. Krok 1995 (1) SA 677 (A)) – wie folgt skizziert werden:

Dem ausländischen Gericht muss eine internationale Zuständigkeit im Sinne des südafrikanischen Rechts zugekommen sein;
das Urteil muss endgültiger Natur sein;
die Vollstreckung des Urteils darf weder der öffentlichen Ordnung noch dem Naturrecht widersprechen;
das Urteil darft nicht durch Betrug erlangt worden sein;
das Urteil darf weder die Vollstreckung eines Strafausspruchs noch einer Steuerschuld  umfassen und
die Durchsetzung des Titels darf nicht dem Protection of Businesses Act 99 of 1978 widersprechen.

https://www.cbbl-lawyers.de/suedafrika/forderung-/...l-in-suedafrika/

Kurz: es gibt hier keine Vereinbarungen zur EU
 

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