Die Kapitalerhöhung kann erst dann durchgeführt werden, wenn sie in das Handelsregister eingetragen wurde. Da in der HV Widerspruch zu Protokoll gegeben wurde ist erst die Frist von vier Wochen abzuwarten, wenn bis dahin der Widerspruchssteller keine Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht hat, dann geht das ganz fix. Sollte jedoch Klage erhoben worden sein, dann gibt es drei Möglichkeiten: 1. Die Parteien einigen sich kurzfristig und der Kläger erhält eine "Aufwandsprämie" (lt. amtierenden Notar auf der HV ist das der Regelfall) 2. Die Parteien einigen sich nicht und es kommt zum Gerichtstermin, dann kann die Powerbags trotzdem die Kapitalerhöhung durchführen - aber mit Einschränkungen. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind dann die aus der Kapitalerhöhung zufließenden Gelder für das Unternehmen bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung rechtlich Fremdkapitalmittel. 3. Die Parteien einigen sich nicht und die Hauptaktionäre stellen der Powerbags AG Kreditmittel in vergleichbarer Höhe bis zur entgültigen Klärung der Klage zur Verfügung. Der AR-Vorsitzende hat in der HV nach der Widerspruchseingabe angekündigt, dass diese Möglichkeit kurzfristig mit den Hauptaktionären besprochen werden soll. Er geht davon aus, dass die Hauptaktionäre auch diese Möglichkeit positiv sehen werden. Da die Hauptaktionäre vertreten waren und z.B. Frau Nehls im AR vertreten ist (Senior war auch auf der HV), gehe ich davon aus, dass die Hauptaktionäre das Geld bereitstellen werden, wenn es notwendig sein sollte.
Unter normalen Umständen müsste die Kapitalerhöhung im Juni/Juli durchgeführt worden sein. |