Meine Bank teilte mit, die Aktien seien nach EStG, §20, Abs. 1 zu versteuern. Dort lese ich: " Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören 1. Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist ..." Aus dieser Formulierung schöpfe ich als juristischer Laie Hoffnung: Es ist kein Geld geflossen und ich habe keine zusätzlichen Rechte auf Gewinnbeteiligung oder Liquidationserlöse erhalten. Vielmehr ist die Ausgabe der C-Aktien ein schlechter Tausch (kein Stimmrecht aber auch keine Vorzugsaktien). Entsprechend ist der Kurs gegenüber der A-Aktie um einige Prozentpunkte niedriger. Dies hat in den USA zu einer Sammelklage geführt, die aussergerichtlich beigelegt wurde. In 2015 haben wir geschädigten Aktionäre dann einmalig Anspruch auf teilweise Erstattung des Kursverlusts. Hinzu kommt für Altaktionäre, dass künftig für 50% des gehaltenen Investments Kapitalertragssteuer anfällt, obwohl wir keine Aktien veräußert oder nachgekauft haben. Wir sind also 3fach geprellt: 50% der Stimmrechte, einige Prozent Bewertungsabschlag im Aktienkurs fest verankert und 50% des Steuervorteils weg. Und dieser Schaden wird dann besteuert! Es ist zu blöd, dass es in D keine Sammelklagen gibt. Aber vielleicht findet sich eine Interessengemeinschaft: Einer führt eine Musterklage, alle zahlen für einen guten Anwalt zusammen und dann braucht nur noch das Aktenzeichen zitiert zu werden ...? |