Vor rund fünf Monaten ereignete sich in Gifhorn ein Zwischenfall, in dessen Folge ein Asylbewerber aus dem Nahen Osten in Untersuchungshaft musste. Der streng religiöse Mann hatte zum ersten Mal in seinem Leben eine Hure besucht und dort so einiges falsch gemacht.

Der 23-Jährige, der gerade mal drei Monate im Land war, war mit einem Fahrrad auf dem Weg, Verwandte in der Gegend zu besuchen. Direkt neben dem Weg, auf dem er fuhr, stand ein Wohnmobil, in dem eine Hure ihr Gewerbe ausübte. Diese beschloss er zu besuchen. Ab diesem Zeitpunkt trennen sich die Darstellungen dessen, was sich danach ereignete.

Laut dem 23-Jährigen, der seine Aussage über einen Dolmetscher machte, da er selbst kein Deutsch versteht, habe die Hure um Hilfe gerufen und als er bemerkte um was es geht, wollte er ihre Dienste in Anspruch nehmen. Nachdem er bezahlt hatte, zog ihm die Frau ein Kondom über, das er aber wieder abzog, weil er nicht wusste, was das ist. Danach wollte er das einfordern, was er bezahlt hatte, wogegen sich die Frau wehrte. Weiter führte er aus, dass er absolut erfahrungslos sei, da er streng gläubig sei.

Die Frau erzählt dagegen, dass sie geweint und gebettelt hätte, dass er von ihr ablassen soll. Trotzdem sei er etwas in sie eingedrungen. Doch durch ein Ablenkungsmanöver konnte die Frau dann fliehen und die Polizei verständigen. Die Beamten konnten dann den halbnackt geflohenen Asylbewerber in der Umgebung verhaften, woraufhin er für fünf Monate in Untersuchungshaft wanderte.

Am vergangenen Dienstag war dann vor einem Schöffengericht in Gifhorn die Gerichtsverhandlung gegen den 23-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft forderte zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Die Verteidigung des Asylbewerbers führte aus, dass der junge Mann diese Verbote nicht kennen würde und es deshalb zu Missverständnissen gekommen sei. Aus diesem Grund erachtete es das Gericht für notwendig, kulturelle Besonderheiten zu berücksichtigen und verurteilte den Asylbewerber wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung nur zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.

http://www.space-times.de/brennpunkte/...re-endete-im-gefaengnis.html