Zeichnung ab: EUR 1.000,00 Zinszahlung: jährlich Festzins: 7,0 % p.a. Laufzeit: 5 Jahre Emissionsdatum: 15. Februar 2011 Emittentin: Centrosolar Group AG ISIN DE000A1E85T 1 Die Centrosolar Group AG mit Sitz in München (die „Emittentin“) begibt eine Schuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 (in Worten: Euro fünfzig Millionen) (die „Anleihe“). Die Anleihe ist eingeteilt in bis zu 50.000 auf den Inhaber lautende und untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (die „Teilschuldverschreibungen“). Die Creditreform Rating AG hat die Emittentin im Rahmen eines Unternehmensratings mit dem Rating BBB (Ausblick stabil) bewertet. Die Bonität BBB bezeichnet eine stark befriedigende Bonität und ein geringes Insolvenzrisiko. Für die Teilschuldverschreibungen gibt es noch kein Rating und es ist auch keines geplant. Die von der Creditreform Rating AG verwendete Rating-Skala reicht von AAA, welches die höchste Bonität bezeichnet über die Kategorie „AA“, „A“, „BBB“, „BB“, „B“, „C“ bis zur Kategorie „D“. Die Kategorie „AAA“ bezeichnet die höchste Kategorie während die Kategorie „D“ die schlechteste Bonität, nämlich ungenügend (Insolvenz, Negativmerkmale) bezeichnet. In den Kategorien von „AAA“ bis „B“ kann jeweils ein Plus- oder Minuszeichen hinzugefügt werden, um die relative Stellung innerhalb der Kategorie zu verdeutlichen. Teilschuldverschreibungen sind Wertpapiere, in denen sich der Emittent den Berechtigten (Anleihegläubigern) gegenüber zur Rückzahlung der darlehensweise überlassenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung (7% jährlich) oder einer sonstigen Leistung verpflichtet. Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem 15. Februar 2011 (einschließlich) (der „Emissionstag“) auf ihren Nennbetrag während der gesamten Laufzeit fest mit 7,0 % p. a. verzinst. Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen beginnt am Emissionstag und endet, vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung, am 14. Februar 2016. Die Zinsen werden jährlich für den Zeitraum vom 15. Februar (einschließlich) bis zum 14. Februar (einschließlich) des Folgejahres (der „Zinslauf“) berechnet und sind nachträglich, am nächsten folgenden Tag fällig, der kein Samstag, kein Sonntag und kein in Stuttgart staatlich anerkannter Feiertag ist, und an dem die Banken sowohl in Stuttgart als auch in Frankfurt am Main Zahlungen abwickeln (der „Bankarbeitstag“). |