Ab dem 01.10.2012 kündigt die Deutsche Börse die Einbeziehung sämtlicher Aktien im Quotation Board mit Wirkung zum 15.12.2012. Um die Einstellung der Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse zu verhindern, müssen die Emittenten entweder eine Aufnahme in den Entry Standard beantragen oder einen Antrag auf (erneute) Einbeziehung in das Quotation Board stellen. Letzteres ist allerdings nur möglich, wenn die Gesellschaft nachweisen kann, dass ihre Aktien bereits in einen anderen inländischen regulierten Markt oder sonstigen anerkannten Marktsegment, z.B. M:access, einbezogen sind.
P.S.: beim manteldeal ala DÜBAG wird sich ein unternehmen wie damals GetGoods den mantel von Windhoff einverleiben und dann wird sich die frage bzgl freiverkehrsregeln für Windhoff nicht mehr stellen. |