Du hast meinen Text wohl nur halb gelesen oder zumindest nur halb verstanden. Für eine Schadensersatzklage muss der Schaden immer bezifferbar sein. Schließlich muss man angeben können, auf welchen Betrag man eben klagen will. Daher ist es ohne ein Bohrergebnis nicht möglich auf Schaden zu klagen. Nebenbei ist genau das der Sinn und Zweck von Vertragsstrafen, sich gegen nicht bezifferbare Schäden abzusichern. Wäre aber diese Vertragsverletzung (wenn es überhaupt eine ist, ich kenne den Vertrag nicht, gehe aber davon aus)nicht zustande gekommen und nach der Bohrung kein Öl geflossen, wäre eben das Ergebnis nicht besser als jetzt, also kein Schaden entstanden. Generell gehe ich natürlich davon aus, dass zumindest ein wenig Öl gefunden wird. Die Menge lässt sich aber nicht beziffern. Der Schaden kann also irgendwo zwischen Null und unendlich liegen. Ich rede hier auch wohlbemerkt vom betriebswirtschaftlichen Schaden, nicht von dem der Aktionäre. Aber auch der Schaden der Aktionäre könnte noch viel höher sein, wenn 2006 ein noch schlechteres Ergebnis für die zweite Bohrung als für die erste gekommen wäre. So blieb zumindest noch die Hoffnung. So ist auch hier der Schaden nicht bezifferbar. Es könnte sogar sein, dass die Verspätung den Aktionären genutzt hat. So viel zu "kein schaden entstanden? wie bitte?"
Ich will hier das Management nicht verteidigen. Dass keine Vertragsstrafen vereinbart wurden, ist ein extrem schweres Versäumnis. Aber auch das lässt sich evtl. erklären. Schließlich lässt sich kein Vertragspartner auf Vertragsstrafen ein, wenn dieses erhöhte Risiko nicht entsprechend vergütet wird. Wären also die Kosten für diese Absicherung zu hoch, könnte ein Verzicht durchaus gerechtfertigt sein.
Eine andere Bohrinsel wäre mit Sicherheit zu besorgen. Die Frage ist aber, welche zusätzlichen Kosten damit verbunden sind.
Ohne Kenntnisse der Details zu verlangen, dass das Management verklagt wird erinnert mich nur an Nr. 10 des von Limitless vor einiger Zeit geposteten Bildes:
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Angehängte Grafik:
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