Merz fürchtet Studienabbrecher-ParlamentStreit um Nebeneinkünfte. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit Mittwoch über eine Klage von neun Bundestagsabgeordneten, die ihre Nebeneinkünfte weiter geheim halten wollen. Unter ihnen ist der langjährige Unions-Spitzenpolitiker Friedrich Merz, der in Karlsruhe recht drastisch schilderte, was im Falle einer Offenlegungspflicht drohe. Friedrich Merz (CDU) im Bundesverfassungsgericht. Foto: dpaHB KARLSRUHE. Das CDU-Mitglied Merz warnte in der Verhandlung in Karlsruhe vor einem Parlament, in dem am Ende nur noch Beamte, Studienabbrecher und Berufspolitiker einen Platz fänden. „Die Zahl der nicht mehr in einen bürgerlichen Beruf resozialisierbaren Abgeordneten nimmt zu“, stellte er fest.
Merz klagt mit acht weiteren Abgeordneten von Union, SPD und FDP dagegen, dass die Nebeneinkünfte der Parlamentarier künftig im Handbuch des Bundestags und im Internet veröffentlicht werden sollen. Die Kläger kritisieren, damit würden Informationen über private Geschäftspartner offen gelegt, was wie eine Zugangssperre für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige zum Parlament wirke. Ein Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet.
Hinweis auf Verschwiegenheitspflicht als Anwalt
Der SPD-Abgeordnete und Kläger Peter Danckert kritisierte, die Offenlegungspflicht bringe ihn in Konflikt mit seiner Pflicht zur Verschwiegenheit als Anwalt. Daher halte er die von der rot-grünen Vorgängerkoalition durchgesetze Neuregelung für falsch. Der FDP-Politiker Hans-Joachim Otto sagte, das größte Risiko für die Unabhängigkeit der Abgeordneten seien nicht ihre Nebentätigkeiten, sondern ihre zunehmende Abhängigkeit von Partei und Fraktion. Ottos Parteifreund Heinrich Kolb betonte, gerade die Einkünfte aus seinem Familienunternehmen machten ihn unabhängig, weil er finanziell nicht auf den von der Partei vergebenen Listenplatz angewiesen sei.
Otto plädierte dafür, nur diejenigen Nebeneinkünfte meldepflichtig zu machen, bei denen es einen Bezug zur politischen Tätigkeit gebe. Alles andere sei kontraproduktiv und produziere lediglich Zahlenkolonnen. „Man produziert einen Heuhaufen, um anschließend vergeblich die Stecknadel darin zu suchen“, kritisierte Otto.
Bundestagspräsident bietet Änderungen an
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erklärte dagegen, er halte die Pflicht zur Offenlegung der Einkünfte insgesamt für verfassungsgemäß. Die Prüfung durch die Verfassungsrichter könne aber einen Anlass bieten, gemeinsam einzelne misslungene oder übertriebene Punkte des Gesetzes zu ändern. Der Grünen-Politiker Volker Beck sagte der „Bild“-Zeitung, die Bürger hätten einen Anspruch darauf zu wissen, ob politische Entscheidungen unbeeinflusst von wirtschaftlichen Interessen gefällt würden. Die Vizepräsidentin des Bundestages, Susanne Kastner (SPD), erklärte: „Zweier Herren Brot kann nur zu Interessenkonflikten führen.“
Der Verfassungsrichter Winfried Hassemer sagte, es gehe um die angemessene Abwägung zwischen Freiheit und Kontrolle. Es sei heute sehr schwierig, gegen den Zeitgeist für ein nicht transparentes Verfahren zu argumentieren. Der Datenschutz stehe nicht allzu hoch im Kurs, woran die Abgeordneten nicht unschuldig seien. Es müsse jedoch geprüft werden, ob allzu viel Transparenz nicht auch die Freiheit gefährden könne. Dabei sei zu berücksichtigen, wie sich der Bundestag in zehn Jahren zusammensetzen werde - und ob dem Parlament dann nur noch Beamte, Richter und Soldaten angehörten.
Derzeit müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte nur dem Parlamentspräsidenten offenbaren. Die eigentlich ab Oktober 2005 angestrebte Veröffentlichung der Nebeneinkünfte hatte Bundestagspräsident Lammert ausgesetzt, um das Urteil der obersten Richter abzuwarten. Nach der neuen Regelung müssten die Abgeordneten Nebeneinkünfte angeben, wenn sie brutto 1 000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr übersteigen. Sie müssten ihr Einkommen allerdings nicht konkret beziffern, sondern könnten sich in eine von drei Gruppen einteilen: 1 000 bis 3 500 Euro, 3 500 bis 7 000 Euro oder darüber.[11.10.2006] |