Finanzamt kappt neues Elterngeld

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neuester Beitrag: 29.09.06 11:25
eröffnet am: 04.05.06 06:10 von: ich_will Anzahl Beiträge: 116
neuester Beitrag: 29.09.06 11:25 von: lassmichrein Leser gesamt: 15450
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04.05.06 16:06

95441 Postings, 8742 Tage Happy EndÄhem, KK

Nochmal: Die Lohnersatzleistungen werden nur herangezogen, um den (erhöhten) Steuersatz zu ermitteln, der auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Lohnersatzleistungen) angewandt wird.  

04.05.06 16:09

95441 Postings, 8742 Tage Happy EndWenn schon

von 25.000 auf 28.000.

Aber Du kannst beruhigt sein: Spitzenverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen (ich hoffe, Du weißt, was das bedeutet) von 100.000 EUR werden kaum von der Regelung betroffen sein bzw. kaum ein Problem damit haben.  

04.05.06 16:15

72 Postings, 8487 Tage Ulfie2Tipp !

Kleiner Tipp:
Kind im Januar kriegen und 12 Elterngeld kassieren. Bei einzelveranlagten Müttern geht der Progressionsvorbehalt dann komplett ins leere, sofern keine anderen Einkünfte erzielt werden.
Null Einkünfte mal (erhöhtem) Steuersatz bleibt Null !

Aber ist schon richtig, das Elterngeld in den Prog.vorb. einzubeziehen ist auch meiner Ansicht nach ne Sauerei. Da wird gross getönt von 1800 EUR und übrig bleiben ?!?

Ulfie

 

04.05.06 16:17

8451 Postings, 7519 Tage KnappschaftskassenHab mal die gleiche Geschichte bei 50000 Euro

Jahreseinkommen und gleichen bezugsrecht von 1800 Euro Eltergeld durchgerechnet!

Eltern mit einem  Elterngeld mit 1800 Euro und  mit 50.000 Euro Jahreseinkommen, Steuerklasse 3 deren Steuersatz von 16% (7.047,96 €) auf 21%  (10500,00 Euro) steigt.

Für diese Eltern macht das 3452,04 Euro Progressionsvorbehalt schon einmal vorweg aus. bei einem Elterngeld von 1800 Euro x 12 Monate =21.600 Euro!

Also von den 1800,-Euro müssen diese Eltern in der Zukunft in Wirklichkeit pro Monat nur ca. 287,67 Euro für den Progressionsvorbehalt weg legen!


Das hier die mittlere Einkommensschicht prozentual bedeutend schlechter wegkommt ist ja bekanntlich beabsichtigt und auch von der Regierung so gewollt!


 

04.05.06 16:25

95441 Postings, 8742 Tage Happy EndDir ist aber der Unterschied schon klar

zwischen Jahreseinkommen und zu versteuerndem Einkommen, oder??


(und wie Du auf die Steuerlast jeweils kommst, ist auch nicht ganz klar...)  

04.05.06 16:29

12175 Postings, 8626 Tage Karlchen_IIStatt der Ferkelprämie sollte mal lieber

in eine anstandige Versorgung bei der Kinderbetreuung investiert werden. Kann ja wohl nicht sein, dass wir die Frauen gut ausbilden - und die dann nur zwischen Kindern und Karriere entscheiden können. Traditionelle Rollenteilung in der Familie unterstellt - die man allerdings auch unterstellen muss, wenn man nicht weltfremd ist.

Und wie die Entscheidung dann läuft, ist ja wohl auch klar. Die weniger Qualifizierten entscheiden sich für Kinder, die besser Qualifizierten für Karriere. Da ändert ein subventioniertes Jahr auch nix dran - zumal alles mal wieder so kompliziert wie möglich gemacht wurde und unter dem Strich die Bezieher geringer Einkommen relativ am besten abschneiden.

Aber was will man schon erwarten, wenn Union und SPD eine Koalition bilden? Das kann doch nur auf das potenzierte Übel hinauslaufen. Leider sind alle anderen Konstellationen noch schlechter.

Mal ne Frage: Gibts eigentlich Puts auf Deutschland?  

04.05.06 16:30

69033 Postings, 7710 Tage BarCodeKK, deine Rechnungen sind falsch

Das Steuersystem ist komplizierter. Leider. Aber die Progression  ändert die Grenzsteuersätze und die Kurve. Da musst du die Tabelle bemühen. Außerdem gibt es mit Kind ja 3 Freibeträge (2x Eltern = 14.600 plus Kind 3650 bzw. Kindergeld), dazu  Werbungskosten und Beträge für Vorsorge usw.

Über den Daumen ergibt sich bei Familie mit 1 Kind und 50.000 Brutto + 21600 Lohnersatz etwa 5600 Euro Steuern, ohne Lohnersatz ca. 3.300. Differenz also ca. 2.300.
Kein Wunder, dass du dich über zu hohe Steuern aufregst, wenn du immer das doppelte von dem bezahlst, was du müsstest...


 

Gruß BarCode

 

04.05.06 16:30

10041 Postings, 8214 Tage BeMiKK, Progressionsvorbehalt

Den haste nicht richtig verstanden.

Korrektes Ergebnis:

221,75 € monatlich weniger
durch den Progessionsvorbehalt.

Kann um Cents abweichen.  

04.05.06 16:30

8451 Postings, 7519 Tage KnappschaftskassenGlaubst du wirklich das die anderen hier am

Aktienboard nicht rechnen können? Wer hier keine Bilanz lesen kann und auch nicht rechnen kann wird wohl niemals Erfolg mit seinen Börsengeschäfte haben.

 

Hier noch ein nachfolgenden Link dazu wie jemand völlig falsch gelegen ist mit seiner Meinung und 1000% Gewinn vergeigt hat!

http://www.ariva.de/board/163546?secu=2081

 

 

 

 

04.05.06 16:33

8451 Postings, 7519 Tage KnappschaftskassenHallo BeMi,

ich bin unterwegs und muß das nehmen was das Internet gerade hergibt! Ich bin mir sicher wie können diese Rechnung erst mitte nächstes Jahr völlig richtig auflösen!  

04.05.06 16:35

95441 Postings, 8742 Tage Happy EndÄhem, KK

Mag ja sein, dass Du Bilanzen lesen kannst - aber steuerrechtlich kennst Du Dich anscheinend eher nicht so gut aus.  

04.05.06 16:39

8451 Postings, 7519 Tage KnappschaftskassenMach Dir nichts daraus, mein Steuerberater

kennt auch nicht alle Steuergesetze, aber er weiß wo sie stehen! Und das Finanzamt kennt ja auch nicht alle Steuergesetze!


Damit dürfte ich mich ja in guter Gesellschaft befinden!  

04.05.06 16:41

12175 Postings, 8626 Tage Karlchen_IITypisch: Statt um die Sache geht es ums

Kleinkarierte.  

04.05.06 16:43

8451 Postings, 7519 Tage KnappschaftskassenElterngeld - Stichtag 1.1.2007

Seit Wochen streitet man beim Thema Elterngeld über Vätermonate, die Anrechnung auf das ALG II und nun noch über die Besteuerung. Ein Thema wird derzeit ausschließlich in Internetforen und in Leserbriefen diskutiert: die Auswirkungen des Stichtages. So hat eine Familie mit einem Dezemberkind und einem durchschnittlichen Familieneinkommen weder Anspruch auf Erziehungsgeld noch auf das Elterngeld ab Januar 2007, obwohl die Elternzeit erst in 2007 beginnt. Was mag in einer Mutter vorgehen, die ihr Kind eine Woche zu früh bekommt und dadurch einen finanziellen Schaden von rd. 20.000 EUR erfährt? Warum zahlt man das Elterngeld nicht ab dem 1.1.2007 an alle Mütter (oder Väter), die ab dem Stichtag noch im ersten Jahr der Elternzeit sind? So könnten z.B. auch "Junimütter" noch Leistungen von Januar bis Juni erhalten und müssten sich nicht während ihrer Schwangerschaft über eine offensichtliche Ungleichbehandlung ab Januar 2007 ärgern. Das Land Thüringen hat bei der Einführung ihres einkommenunabhängigen Elterngeldes ab 1.7.2006 exakt diesen Weg gewählt und sichert damit die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.  

04.05.06 16:44

10041 Postings, 8214 Tage BeMiSiehe korrekte Berechnung

a. Jahresbrutto: 50.000 €
  LSt:                 7.234

b. Bei      71.600 €
LSt:        14.170 €

c. Ergibt einen Durchnittssteuersatz
von 19,79 %

d. Der wird dann auf das Bruttoeinkommen
von 50.000 € angewandt

e. Ergebnis:
   LSt:    9.895 €

f.  LSt bei Prog-vorbehalt:     9.895 €
    minus ursprüngliche LSt:   7.234 €
  --------------------------------------
  Mehrbelastung p.a. :          2.661 €
 
  Mehrbelastung im Monat:    221,75 €
  =======================
                         
           

04.05.06 16:50

10041 Postings, 8214 Tage BeMiJa, Karlchen,

so argumentiert man natürlich, wenn man
zwar über "Gott und die Welt" gern
schwadroniert, aber
vom "Handwerklichen" keine Ahnung hat.
*g*
Ich bewege mich gern auf beiden Ebenen.

Grüße
B.  

04.05.06 16:55
2

443 Postings, 7092 Tage cassiopaiahey Jungs 221,75 € p.m. sind doch peanuts

wie könnt ihr euch nur wegen so einer lächerlichen Summe streiten?

Ich verstehe das nicht.

So und jetzt gehe ich mit meiner neuen Freundin Eis-essen.

Goiles Wetter draußen.

beste Grüße

 

04.05.06 16:55

95441 Postings, 8742 Tage Happy EndWobei es natürlich noch Unterschiede gibt

zwischen Lohnsteuertabelle und Einkommensteuerberechnung...

Denn der Progressionsvorbehalt wird ja im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durchgeführt und nicht bei der Lohnsteuerberechnung...

Und vor allem gibt´s einen erheblichen Unterschied zwischen Jahresbruttoeinkommen und dem zu versteuernden Einkommen... ;-)  

04.05.06 17:02

12175 Postings, 8626 Tage Karlchen_IIBeMi - schon klar. Meckern ist immer angesagt.

Was mich mal bei dem ganzen Modell interessieren würde ist, wie sich denn die Ferkelprämie  in Relation zum Gesamteinkommen darstellt. Ich habe oben mal ins Blaue hinein unterstellt, dass sich die Geringverdiener besser stellen. Stimmt das vielleicht nicht? Also mich würde mal ne Grafik interessieren, welchen Anteil nach Steuern die Ferkelprämie am Gesamteinkommen hat. Dabei würden mich auch die Hartz-IV-Bezieher interessieren.

Unabhängig avon und trotzdem: Was die Kinderbetreuung anbelangt, bleibe ich dabei.  

04.05.06 17:03
1

69033 Postings, 7710 Tage BarCodeDas tolle ist ja:

Es geht um 2-300 Euro, die man womöglich weniger vom Staat in den Hintern geschoben bekommt. Da wird schon über die Reduzierung von "Besitzständen" geheult, die noch nicht mal existieren! So schnell ist die Ungerechtigkeit in der Welt!
Wie wärs mit Montagsdemos: Wir lassen uns das versprochene Erziehungsgeld nicht kürzen!!! Wir wollen mehr versprochen kriegen!

 

Gruß BarCode

 

04.05.06 17:05

10041 Postings, 8214 Tage BeMiHappy End

Ich halte mich natürlich an KK´s
Vorgaben:

Bruttoeinkommen= 50.000 €

und lege damit den LST-Tarif zugrunde.
Sonst hätte ich den ESt-Tarif genommen.

Daß das zu versteuernde Einkommen eine andere
Bemessungsgrundlage ist, da noch keine
Freibeträge wie z.B. AN-, WK-Freibetrag berücksichtigt,
hat sich auch in Nicht-Beamtenkreisen rumgesprochen.
Meinst Du, hier treiben sich nur Versicherungsheinis
rum?
*g*
Allerdings ist mein LSt-Tarif aus 2004.
Es müßte also für 2006 etwas weniger LSt sein.  

04.05.06 17:08

95441 Postings, 8742 Tage Happy EndSchon klar :-)

04.05.06 17:09

8451 Postings, 7519 Tage KnappschaftskassenWir wollen jetzt wirklich nicht so kleinlich sein,

das werden uns die Erbsenzähler vom Finanzamt wenn es so weit ist, schon auf den Eurocent ganz genau ausrechnen!  

04.05.06 17:11

10041 Postings, 8214 Tage BeMiRichtig, Karlchen

Je höher die durchschnittliche
LSt-Belastung (auch ESt, da LSt nur eine
Erhebungsform der ESt),
desto desto höher die Mehrbelastung aufgrund
des Progressionsvorbehalts.
Aber kein linearer Verlauf zwischen diesen beiden
Variablen, da ESt-Tarif progressiv.

Grüße
B.  

04.05.06 17:12

69033 Postings, 7710 Tage BarCodekarlchen

Das verrückte ist ja: Es gibt schon eine Ferkelprämie, auch für Hartz4ler: 300 Euro Erziehungsgeld für 24 Monate. Absurd! Wenn die alle 2 Jahre werfen, ist das über viele Jahre ein ziemliches Zubrot. Das gibt es ja zusätzlich zu den 207 Euro Kinder-Sozialgeld, das eh schon für die Kinder dazukommt.
Eine Hartz-Familie mit einem Kind und einem Neugeborenen kommt so auf 1340 Euro Netto plus Miete ca. 400 Euro = 1740 Netto. Da müssen andere ganz schön für schubbern.

Jetzt wird mächtig kritisiert, dass es das nur noch für 12 statt für 24 Monate gibt. Insofern ist die Hartz4-Familie tatsächlich schlechter dran als bisher.

 

Gruß BarCode

 

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