Anstatt den Sonntag zu genießen wird versucht krampfhaft mich wieder in ein schlechtes Licht stellen zu wollen, in dem man unter anderem ältere Post's angibt oder solch Post verfasst.Für mich ist die AG halt eine wahre Perle und Aktionäre sind Miteigentümer der AG, das ist Fakt. Und Bitte wenn Du meine Post schon reinstellst, dann Bitte auch im richtigen Zusammenhang ! Ich hab Dein Posting schon gelesen, nur für mich und meiner Familie ist das WE eine Zeit der Gemeinsamkeit und Entspannung, daher werde ich niemals auf ein Posting eingehen bzw. Antworten, ab und an reinschauen ist was anderes.
Meine These sollte doch nun bekannt sein. Der Kurs ist regelrecht lächerlich und sollte doch langsam auch uninteressant für die Basherfraktion sein was für ein Aufwand um solch "wertlose Aktie" laut Deiner Aussage wird denn Hier betrieben. Die Pusherfraktion steht an der Seitenlinie und muss nur ständig irgendwelche Irreführende Posting richtigstellen. Ich gebe zwar meine Thesen an und das ist mein gutes Recht, aber letztendlich ist es eine Spekulation. Und der Kurs steht bei 2,x Cent, Wahnsinn ! Ob ich recht behalte wird sich doch dann zeigen.
Aber auf Dein Posting zukommen, obwohl ich eigentlich längst nicht mehr auf Dich eingehen wollte, nur da muss ich nochmal Bezug drauf nehmen. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Amt des Vorstandes und seiner einzelnen Mitglieder nicht beendet, das hat ja niemand bestritten, stand aber auch nichts im Link der BaFin und den hab ich als Quelle benannt, also kann man mir das nicht zum Vorwurf machen. Aber Du hast Recht da viele User sich nicht mit den Paragrafen auskennen sollte man etwas tiefer gehen. Also, der Vorstand wie andere Organe der Aktiengesellschaft bleiben im Amt, so weit so gut. Allerdings ändert sich der Zweck der Gesellschaft, da sie infolge des Beschlusses zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG die nun als aufgelöst gelte und an die Stelle des auf Gewinnerzielung gerichteten Geschäftszwecks der Abwicklungszweck der Gläubigerbefriedigung nach 1 InsO nun Eintritt: 1 Ziele des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Die Befugnisse des im Amt verbliebenen Vorstandes beschränkten sich SOMIT nun auf die VERWALTUNG des insolvenzfreien Vermögens der Gesellschaft und die Wahrnehmung der insolvenzrechtlich neutraler gesellschaftsrechtlicher Zuständigkeiten, die ihrerseits im Wesentlichen insolvenzneutrale Maßnahmen umfassen und durch mangelnde Auswirkungen auf die Insolvenzmasse gekennzeichnet seien. Die sonstigen Befugnisse und Aufgaben des Vorstandes gehen nach 80 InsO an den Verwalter:
(1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.
(2) Ein gegen den Schuldner bestehendes Veräußerungsverbot, das nur den Schutz bestimmter Personen bezweckt ( 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), hat im Verfahren keine Wirkung. Die Vorschriften über die Wirkungen einer PFÄNDUNG die bei einigen Gesellschaften und auch bei der Holding der Arcandor zutreffen oder einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung unberührt bleiben.
Zu der Bitte um Hilfe: Bashpusher vielleicht könntest du dich mal ganz kurz äußern zu #7642- dir würde ich eher glauben.
Ist das keine Frage und Bitte um Hilfe, Aha, da musste ich wirklich wieder Lachen. Aber Geschenkt wenn Du das anders siehst, gerne, aber Defakto stimmt es nicht !
Da Du mein Post ja löschen hast, nur weil da ein kleiner Hinweis auf Dein beschränktes Wissen mit einem Hinweis extra, Sorry, d..f Versehen wurde, im realen Leben wohl nicht als Beleidigung zu sehen ist. Aber egal. Falls es Dir wehtat entschuldige ich mich sogar dafür, scheinst halt etwas zart besiedelt zu sein, den Link und die Schlussfolgerung als Aussage in dem Post ohne die Beleidigung,
http://www.ariva.de/forum/...ochmals-0-70-394568?page=305#jumppos7640
Ergo: Wertpapierhandelsrechtliche Pflicht ist nicht der Meldungspflicht gleichzustellen !
Verweise wiedermal auf die BaFin
http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html
bzw. auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und das besagt: Das der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet sei, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile zu veröffentlichen und die Lauten:
Rechtsgebiete: InsO, WpHG, BörsG 2002, AktG
Vorschriften: InsO 1, InsO 35, InsO 38, InsO 55, InsO 53, InsO 80 Abs. 1, InsO 155, InsO 199, WpHG 2 Abs. 1, WpHG 2 Abs. 5, WpHG 4 Satz 2, WpHG 4 Satz 3, WpHG 15 Abs. 1, WpHG 21 Abs. 1, WpHG 25 Abs. 1 Satz 1, WpHG 29 Abs. 3, BörsG 2002 2 Abs. 2, BörsG 2002 38 Abs. 3, BörsG 2002 38 Abs. 4, BörsG 2002 49, BörsG 2002 53 Abs. 2, AktG 18, AktG 76 Abs. 1, AktG 78 Abs. 1, AktG 262 Abs. 1 Nr. 3, AktG 263, AktG 264 Abs. 1,
Stichworte: Aktien, Stimmrechtsanteile, Wertpapierhandelsrecht, börsennotierte Gesellschaft, organisierter Markt, Insolvenz, Insolvenzmasse, Missstand, Pflichtmitteilungen, Veröffentlichungspflicht, Börsenpflichtblatt, Insolvenzverwalter, Rechtsanalogie
Noch als Anhang Dein Link ;-)
http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/...3-04-2005-az-bverwg-6-c-404
Zu den Spezi's nochmal, es ist halt so IHR seid mir halt so ne Spezi's. ;-)))
Du Andy kommt's mir vor als würdest Du für das Grobe zuständig und der Bash für das Feine, nur Beide scheinen IHRE Hausaufgaben nicht richtig ernst zu nehmen.
Wenn ihr das beruflich machen müsstet, wäret IHR glatt gefeuert !
Echt belustigend wie immer, Danke dafür und Danke für meine älteren Links. Denn die stehen für meine Meinung und natürlich auch zur Information für andere User ;-). !
Nochmal, für mich ist die AG eine echte Perle nur beweisen muss Sie es nur noch ! Und zu den News 2013, die da kommen könnten, das werden wir ja dann sehen oder erleben, zumindest steht das auf der Seite Herr Görg und ist nicht einfach an den Haaren herbeigezogen, wie Du das gerne hinstellen willst.
http://www.goerg.de/de/aktuelles/...ndor_insolvenzverwalter.3302.html
Für mich steht es fest Herr Berggruen hat als er die Karstadt GmbH für gerade Mal 1,- Euro erworben hat, die AG als "Luftnummer" gleich mit eingetütet, bzw. eingeatmet, rein meine These ... !
http://www.ariva.de/forum/...er-Insolvenz-416835?page=181#jumppos4526
Mal sehen ob was bei Gericht nächsten Monat bei M. Schickedanz bzgl. Vergleich rüberkommt oder wird wieder verschoben, wir werden es erleben, sowie die Kursentwicklung *g*
Alles rein Meine These und gilt somit als Spekulation, jeder ist für sein Handeln selber verantwortlich !
Guten Morgen ----------- MfG rein meine Meinung Horus |