Sollte, soforn nicht mehr betrogen wurde als bekannt, bei 55c / Aktie liegen, mehr ist ja nicht da.
Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte kann besorgte
Aktionäre etwas beruhigen. "Zum einen besteht der Anspruch auf Schadensersatz
gegenüber der Wirecard AG nach wie vor, auch wenn bei einem Insolvenzverfahren
die Banken und die Anleihegläubiger priorisiert behandelt werden und
Insolvenzforderungen von Aktionären erst nachrangig berücksichtigt werden
würden |