Ein interessanter Hinweis! Die Kreuzzüge wären auch noch zu erwähen. Sollte die Menschheit seit dem Mittelalter nichts mehr dazu gelernt haben?? Das die Frage?
Grüße Franz
Zur Geschichte der Hexenverfolgung
Hexenverfolgungen sind in etwa so alt, wie der Glaube an Magie und Zauberei. Zauberer und Schamanen beiderlei Geschlechts waren ständig in Gefahr, bei Mißlingen einer Heilung oder bei Katastrophen von ihren Stammesgenossen verachtet, mißhandelt, vertrieben oder getötet zu werden. Obwohl es auch schon in vorchristlicher Zeit bei den Sachsen zu Hexenverbrennungen kam, so kann von einer systematischen Hexenverfolgung doch nicht die Rede sein. Noch im 8. bis 10. Jahrhundert wurde der Glaube an Hexerei von Vertretern der christlichen Kirche als Aberglaube bezeichnet. Um 785 n.Chr. erklärte die "Heilige Synode von Paderborn", daß derjenige, der vom Teufel verleitet behauptet, daß es Hexen gibt, mit dem Tode bestraft wird.
Diese Einstellung änderte sich etwa im 13. Jahrhundert. So wurde u. a. von Thomas von Aquin postuliert, jede zauberische Handlung bedinge einen Pakt mit dem Teufel, was gleichbedeutend mit Ketzerei war und somit in den Aufgabenbereich der Inquisitionsgerichte fiel.
Eine systematische Verfolgung von Menschen, denen Hexerei nachgesagt wurde, setzte etwa ab 1480 ein, zur gleichen Zeit erschien der von zwei Dominikanern geschriebene "Hexenhammer" ("Malleus Maleficarum"). Dieser zeichnete sich durch hohe Frauenfeindlichkeit aus und versuchte zu beweisen, daß vor allem das weibliche Geschlecht anfällig für Hexerei sei ("Also schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben zweifelt, auch schneller dem Glauben abschwört, was die Grundlage von Hexerei ist.").
Dieses Buch, sowie die Gleichsetzung von Ketzerei und Hexerei legte den Grundstein für die Hexenprozesse des 16. Und 17. Jahrhunderts. Ab nun war es ein leichtes, jeden unliebsamen Mitmenschen zu beseitigen, da allein der Vorwurf der Hexerei gleichbedeutend mit einem Todesurteil war.
Zur Anklageerhebung in einem Hexenprozess reichte eine Denunziation von neidischen Nachbarn, abgewiesenen Verehrern oder die unüberlegten Worte eines 4-jährigen Kindes. Das Opfer eines solchen Prozesses wurde durch Folter und Mißhandlung zum Ablegen eines Geständnisses und Benennung von Mithexen gezwungen. Ein Leugnen des Vorwurfes ("der Teufel gibt ihr die Kraft zu widersprechen") brachte genauso wenig wie ein Geständnis, einziger Unterschied war, daß das Opfer dann, sollte es die Folter überstehen, nicht bei lebendigem Leibe verbrannt wurde, sondern kurz vorher erdrosselt wurde.
Die Gesamtzahl der Opfer der Hexenprozesse beläuft sich, je nach Quelle, auf 70.000 bis 9 Millionen Menschen. Der Hauptteil dieser Opfer war, entsprechend der Intention des "Hexenhammers" weiblich. Prozentual betrug der Anteil Frauen zwischen 70 und 95%.
So wurden z. B. 1585 vom Erzbischof von Trier so viele Frauen verbrannt, daß in zwei Dörfern jeweils nur eine Frau am Leben blieb.
Allgemein waren die Opfer vor allem Menschen mit niedrigem sozialem Status: alte, verbrauchte Frauen (etwa ab 40!!), geistesgestörte Menschen, Frauen, die den "bösen Blick" hatten, oder sonstige Gebrechen, Homosexuelle, Freidenker oder einfach nur Menschen, die den Neid ihrer Mitmenschen erweckt hatten. Denunziationen gegen hochgestellte Personen wurde im Normalfall nicht nachgegangen.
Der Einsatz gegen diese Prozesse war ebenfalls lebensgefährlich, weil: "Zur größten Ketzerei gehört es, wenn man nicht ans Hexenwesen glaubt" ("Hexenhammer").
Erst mit Ausbreitung der Renaissance zum Ende des 16. Jahrhunderts begann allmählich der Niedergang der Inquisitionsgerichte.
Die letzte Hinrichtung in Deutschland im Rahmen dieser Hexenprozesse fand 1775 statt. |