08:58 13.12.11
Reutlingen (aktiencheck.de AG) - Eine Ad hoc-Mitteilung der Maier + Partner AG (Maier + Partner Aktie):
Die Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte wird, da die Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung gemeinsam in das Handelsregister eingetragen werden, nach Konvertierung berechnet. Die Hauptversammlung am 13. Mai 2011 hat eine Kapitalerhöhung um EUR 817.750 beschlossen, auf Basis des herabgesetzten Stammkapitals von EUR 8.177.500 um den Faktor 20 auf EUR 408.875, somit weist die Gesellschaft dann ein Stammkapital von EUR 1.226.625 aus. Der Aktionär müsste demnach, Stand 08.12.2011 abends, seine Anzahl Aktien in seinem Depot durch den Faktor 20 teilen und daraus ergeben sich dann mit dem Verhältnis 1:2 die Bezugsrechte, also die Aktien die er zeichnen kann. Die Bezugsfrist beginnt am 09. Dezember 2011 und endet am 22. Dezember 2011, 24 Uhr. Die Zeichnungsscheine sind in zweifacher Fertigung im Original an die Gesellschaft zu senden:
Maier + Partner AG c/o Peus-Testing GmbH z. Hd. Vorstand Herr Helmut Roppelt Max Roth Str. 1 D-76571 Gaggenau
Das Bezugsrecht der Aktionäre erlischt, wenn nicht fristgemäß ausgeübt wurde. Mit der Bezugsanmeldung ist der Bezugspreis in Höhe von EUR 1,00x der bezogenen neuen Aktien auf das Sonderkonto KE Maier + Partner AG beim Bankhaus Gebr. Martin AG, BLZ 610 300 00, Kontonummer 511 76 bis spätestens bis zum 22. Dezember 2011, zu zahlen. (Ad hoc vom 12.12.2011) (13.12.2011/ac/n/nw) |